Mitgliederentscheide sollen regelhaft nach Entscheidungen für Koalitionsverhandlungen und dem Vorliegen eines Koalitionsvertrages zur Legitimierung der Regierung/ Regierungsbeteiligung der Berliner SPD durchgeführt werden.
Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:
Nach Vorliegen eines Entwurfs für einen Koalitionsvertrag soll entweder ein Mitgliedervotum oder ein Landesparteitag über die Annahme des Koalitionsvertrags entscheiden.
PDF:
Beschluss:
Annahme mit Änderungen
Text des Beschlusses:
Nach Vorliegen eines Entwurfs für einen Koalitionsvertrag soll entweder ein Mitgliedervotum oder ein Landesparteitag über die Annahme des Koalitionsvertrags entscheiden.
Beschluss-PDF: