Antrag 34/II/2023 Stadtentwicklungsplan Kultur (StEP Kultur)

Die Mitglieder der sozialdemokratischen Abgeordnetenhausfraktion werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass in Berlin ein Stadtentwicklungsplan Kultur erarbeitet und umgesetzt wird. Die Mitglieder der sozialdemokratischen Abgeordnetenhausfraktion werden zudem aufgefordert, sich für eine regelmäßige Berichterstattung zum Fortschritt des StEP Kultur einzusetzen.

 

Bei der Entwicklung und Stärkung vorhandener und neuer Quartiere und der Schulbauoffensive sollen kulturelle Räume in ausreichendem Umfang verbindlich geplant und entwickelt werden. Dies soll mit einem Stadtentwicklungsplan Kultur sichergestellt werden und konkret in die Stadtplanung aufgenommen werden.

 

Berlin zeugt von einer einmaligen Kulturlandschaft und beherbergt sowohl Kultureinrichtungen von internationaler Bedeutung wie auch eine besonders vielfältige freie Szene, sowie eine sich stetig neu erfindende Kultur- und Kreativwirtschaft. Die Sicherung von Räumen für die Produktion ist in allen Sparten und spartenübergreifend ebenso wichtig wie der Erhalt und die Erschließung neuer Räume für die Präsentation und Vermittlung in die gesamte Bevölkerung Berlins.

 

Ziel soll es sein, existierende Freiräume zu erhalten und neue zu schaffen, der regionalen, nationalen und internationalen Kunst und Kultur einen Raum zur nachhaltigen und freien Entfaltung zu bieten. Und die Vielfalt des Berliner Kulturbereichs langfristig stadtplanerisch zu verankern. Für Berlin als Bundeshauptstadt ist es unerlässlich, die kulturelle Entwicklung der Stadt prospektiv strategisch mitzudenken und mittels eines StEP Kultur fachlich strategisch-räumliche Konzepte sowie stadtplanerische Rahmenbedingungen festzulegen.

 

Dabei soll der StEP Kultur insbesondere folgende Prioritäten setzen:

  • Kunst, Kultur und Kreativwirtschaft als wichtige Standortfaktoren Berlins auf eine sichere und langfristige stadtplanerische Grundlage stellen
  • Nachhaltige Sicherung bedeutender kultureller Standorte
  • Prüfung und Zulassung neuartiger Flächenkonzepte zur Stärkung und Belebung (inner-)städtischer Räume. Umnutzungsmöglichkeiten von Gebäuden und Flächen müssen unter Anwendung eines weiten Ermessensspielraums geprüft und ausgeschöpft werden
  • Räumliche und bezahlbare Infrastruktur für Kunst, Kultur und Kreativwirtschaft (Festlegung von Quoten im StEP Kultur)
  • Kultur als entscheidender Faktor von Lebensqualität nicht nur in touristischen Zentren sondern auch in Wohngegenden präsent halten, um für die Künstler:innen und Berliner:innen attraktive, kulturell vielfältige und lebendige Bezirke und Kieze sicher zu stellen und um von den positiven Auswirkungen von Kunst und Kultur im städtischen Umfeld – z.B. im Sicherheitsbereich, Förderung des sozialen Zusammenhalts und des Dialogs zwischen gesellschaftlichen Gruppen sowie als Faktor für Wirtschaftsentwicklung – zu profitieren.
  • Darüber hinaus sind die Berliner Bezirke durch das dezentrale Wachstum Berlins geprägt. Der StEP Kultur muss der Individualität der Bezirke Rechnung tragen.
  • Der kulturelle Fokus auf die Berliner Zentren und Innenbezirke geht teilweise zu Lasten der Berliner Außenbezirke, deshalb muss zudem auf eine stärkere, auch dezentrale Verteilung geachtet werden. Wichtig ist z.B. Kultur stadtplanerisch auch stärker in Neubaugebiete einzupreisen und nicht reine Wohngebiete zu konzipieren. Dies trägt zu einer Stärkung der Möglichkeit kultureller Teilhabe in der Gesellschaft bei.
  • Gleichzeitig muss der Schrumpfung kultureller Freiräume in den Berliner Zentren entgegengewirkt werden. Freiräume schaffen neue Entwicklungsmöglichkeiten für moderne, innovative Kunst- und Kulturformen.
  • Erhalt und Entwicklung einer lebendigen Clubszene.
  • Auch für Schaustellergewerbe, Marktkaufleute und Zirkusse sind Flächen zu sichern.
  • Baukultur sowie Kunst im öffentlichen Raum und am Bau müssen als öffentliche Künste im Rahmen von städtebaulichen Planungen besonders, umfangreich und kompetent mitgedacht werden.
  • Kulturpolitische Steuerungsprozesse müssen neu gedacht werden; so müssen z.B. Mechanismen entwickelt werden, die sicherstellen, dass Akteur:innen aus Kunst und Kultur, insb. der freien Szene, und der engagierten Zivilgesellschaft standardmäßig und partizipativ einbezogen werden.
  • Zur effektiven Umsetzung der o.g. Ziele ist es letztlich unerlässlich, dass sich die Landesregierung und Senatsverwaltungen in einem StEP Kultur zu konkreten Zielvereinbarungen und messbaren Parametern bekennen, anhand derer Rechenschaft abgelegt werden muss.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

LPT II-2023: Überwiesen an FA VIII – Soziale Stadt

Stellungnahme FA VIII – Soziale Stadt:

Ablehnung

Begründung des FA VIII:

Das im Antrag geforderte Instrument kann die gewünschte Zielsetzung nicht erreichen.

Kulturelle Freiräume und Kreativität lassen sich weder planen noch verordnen noch plangemäß bewirtschaften

  • „Erhalt und Entwicklung einer lebendigen Clubszene“ – soll das staatlich gemacht werden?
  • „kulturelle Räume in ausreichendem Umfang (sollen) verbindlich geplant werden…“ – nach welchen quantitativen und qualitativen Vorgaben sollen „Freiräume“ entwickelt werden?