Antrag 44/II/2023 Anpassung der Errechnung des Elterngeldes für finanzielle Unabhängigkeit der Frauen und gleichberechtigte Sorgearbeit

Status:
Annahme

Die SPD setzt sich in allen Gremien und Regierungen, in welchen sie auf Kommunal-, Landes- und Bundesebene beteiligt ist, für die finanzielle Selbstbestimmung von Frauen, insbesondere Müttern, ein. Die SPD erkennt an, dass Sorgearbeit Arbeit ist und entsprechend entlohnt werden muss. Prioritär werden folgende Maßnahmen ergriffen:

  1. Gesetzliche Anpassung dahingehend, dass sich die Frage, ob eine Person Elterngeld bezieht, sich am Einkommen des Elterngeld-beziehenden Elternteils und nicht am Paar-Einkommen orientiert
  2. Anpassung des Elterngeldes auf die Änderung der Kaufkraft gemäß Statistischem Bundesamt seit 2007.
  3. Umsetzung der Gesetzesinitiative zur Elternstartzeit

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Die SPD setzt sich in allen Gremien und Regierungen, in welchen sie auf Kommunal-, Landes- und Bundesebene beteiligt ist, für die finanzielle Selbstbestimmung von Frauen, insbesondere Müttern, ein. Die SPD erkennt an, dass Sorgearbeit Arbeit ist und entsprechend entlohnt werden muss. Prioritär werden folgende Maßnahmen ergriffen:

  1. Gesetzliche Anpassung dahingehend, dass sich die Frage, ob eine Person Elterngeld bezieht, sich am Einkommen des Elterngeld-beziehenden Elternteils und nicht am Paar-Einkommen orientiert
  2. Anpassung des Elterngeldes auf die Änderung der Kaufkraft gemäß Statistischem Bundesamt seit 2007.
  3. Umsetzung der Gesetzesinitiative zur Elternstartzeit

 

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Stellungnahme Senat 2024:

Die hier getroffenen Beschlüsse sind durchweg zu begrüßen, liegen jedoch alle in bundesgesetzlicher Verantwortung.

Beschluss des BPT 2023:

Überweisung an Bundestagsfraktion
Überweisungs-PDF: