Antrag 310/I/2023 Schwerpunktunterkünfte für besonders schutzbedürftige geflüchtete Menschen nach Aufnahmerichtlinie

Status:
Annahme mit Änderungen

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses auf, sich dafür einzusetzen, dass:

 

Geflüchtete mit besonderen Schutzbedarfen bedarfsgerecht unterzubringen. Dazu werden Schwerpunktunterkünfte für besonders schutzbedürftige geflüchtete Menschen geschaffen. Die Unterkünfte müssen auf die Betreuung sowie die pflegerische -, psychosoziale Begleitung von Geflüchteten mit besonderen Schutzbedarfen ausgelegt sein. Der Personalschlüssel ist höher als in anderen Unterkünften anzusetzen, eine psychosoziale Betreuung wird sichergestellt.

Beschluss: Annahme in der Fassung des Parteitages
Text des Beschlusses:

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses auf, sich sobald wie möglich dafür einzusetzen, dass:

Geflüchtete mit besonderen Schutzbedarfen bedarfsgerecht unterzubringen. Dazu werden Schwerpunktunterkünfte für besonders schutzbedürftige geflüchtete Menschen geschaffen. Die Unterkünfte müssen auf die Betreuung sowie die pflegerische -, psychosoziale Begleitung von Geflüchteten mit besonderen Schutzbedarfen ausgelegt sein. Der Personalschlüssel ist höher als in anderen Unterkünften anzusetzen, eine psychosoziale Betreuung wird sichergestellt.

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Stellungnahme Senat 2024:

Der Antrag „Schwerpunktunterkünfte für besonders schutzbedürftige geflüchtete Menschen nach Aufnahmerichtline“ zielt auf eine bedarfsgerechte Unterbringung ab. Das LAF betreibt mehrere Unterkünfte, die auf die Bedürfnisse verschiedener vulnerabler Personengruppen zugeschnitten sind (LSBTIQ*, alleinreisende Frauen und Mütter, Gehörlose). Zusätzlich zu den vorhandenen Angeboten wurden in den Unterkünften zahlreiche spezifische Unterstützungsmaßnahmen für die Betroffenen implementiert. In den Modularen Unterkünften (MUF) befinden sich in der Regel im Erdgeschoss barrierearme Räumlichkeiten. In den Bestandsimmobilien des LAF sind ebenfalls, soweit möglich, barrierearme Unterbringungsmöglichkeiten vorhanden. Die Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten fällt in den Zuständigkeitsbereich der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (SenBJF).

Stellungnahme AH-Fraktion 2024:

Das Anliegen ist der SPD-Fraktion wichtig und wird weiterhin kritisch begleitet.
Überweisungs-PDF: