Die SPD-Mitglieder im Senat, im Abgeordnetenhaus und in den Bezirken werden aufgefordert, die in der letzten Wahlperiode mit dem „Zukunftspakt Verwaltung“ begonnenen Prozesse zur Verwaltungsreform konsequent weiterzuführen und in diesem Sinne das am 7.2.2023 vom Senat beschlossene Eckpunktepapier umzusetzen, um spätestens zum Ende dieser Wahlperiode sichtbare Ergebnisse zu erzielen.
Im Einzelnen sind folgende Maßnahmen anzugehen und werden begrüßt:
Bezirksreformen und gesamtstädtische Steuerung
Einfachgesetzlich sind die Neuordnung einer einheitlichen Ämterstruktur, die Wiedereinführung der Fachaufsicht und die verstärkte Steuerung über Zielvereinbarungen zu regeln.
Bei der Neuordnung einer einheitlichen Ämterstruktur ist auch berlinweit eine einheitliche Zuordnung der Ämter auf die Abteilungen, soweit möglich auch entlang der jeweiligen Politikfelder, vorzusehen, um nach außen klare Zuständigkeiten aufzuzeigen. Dazu gehört aber auch, wie vom Landesparteitag bereits beschlossen, eine gesetzliche Festschreibung zur Bezirksverwaltung kongruenter Senatsressorts, weil nur so Schnittstellenprobleme zwischen Hauptverwaltung und Bezirke vermieden werden können.
Im Zuge dieser Vereinheitlichung der Verwaltungsstrukturen im Land Berlin können die Fachausschüsse des Rats der Bürgermeister die heute in allen Geschäftsbereichen üblichen Bezirksstadträterunden mit den Senatsverwaltungen ersetzen.
Die Wiedereinführung der Fachaufsicht auf einzelne Aufgabenbereiche wird ausdrücklich begrüßt, bietet sie doch die Gewähr eines einheitlichen Verwaltungshandelns in dem Land Berlin. Eine Fachaufsicht der Senatsverwaltungen setzt jedoch voraus, dass diese für deren Wahrnehmung auch fachlich besser qualifiziert werden. Denn in vielen Fragen resultieren heute fachliche Differenzen zwischen Bezirken und Senatsverwaltungen nicht aus einer Verweigerung der Bezirke gegenüber den Vorgaben des Senats, sondern daraus, dass diese Vorgaben selbst nicht der sachgerechten Aufgabenerledigung dienlich sind bzw. teilweise auch verbindlichen Rechtsvorschriften widersprechen.
Wer Fachaufsicht ausübt, muss dann auch Verantwortung für das Ergebnis übernehmen.
Als wesentliches Instrument einer gesamtstädtischen Steuerung ist jedoch die Steuerung über Ziel und Projektvereinbarungen zwischen Hauptverwaltung und Bezirken, wie im Allgemeinen Zuständigkeitsgesetz vorgesehen und in der letzten Wahlperiode im „Zukunftspakt Verwaltung“ konkret verabredet, vorzusehen. Dies ist eine Steuerung auf Augenhöhe und stärkt die Bezirke. Dazu ist es jedoch zwingend erforderlich, den Bezirken die zur vereinbarten Aufgabenerledigung benötigten personellen und finanziellen Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Bei Aufgaben, die zugleich eine Aufgabenerledigung von Sonderbehörden erforderlich machen, sind diese in die Gestaltung der Zielvereinbarungen, ggf. über Rahmenzielvereinbarungen einzubeziehen.
Bei den 12 Berliner Bezirken handelt es sich hinsichtlich ihrer Einwohnerzahlen jeweils um Großstädte. Deshalb bedarf es – auch bei Wahrung gesamtstädtischer Interessen – starker Bezirke und Bezirksämter. Auch wenn die Bezirke nach der Berliner Verfassung Teile der Berliner Verwaltung und keine eigentlichen Kommunen sind, ist in den Bezirken die kommunale Selbstverwaltung zu stärken. Wir unterstützen daher die Bestrebungen, durch eine Verfassungsänderung die Stellung der Bezirksbürgermeistrinnen und Bezirksbürgermeister zu stärken und ein politisches Bezirksamt einzuführen. Dabei soll auch geprüft werden, ob nicht – wie im Kommunalbereich üblich -, die Wahlzeit der Bezirksamtsmitglieder unabhängig von der jeweiligen Wahlperiode des Abgeordnetenhauses und der Bezirksverordnetenversammlungen verlängert wird.
Um die Sichtbarkeit der Bezirke in der Öffentlichkeit und ihre Integrationsfunktion zu erhöhen, sind folgende Maßnahmen zu prüfen:
- Einführung der Direktwahl von Bezirksbürgermeister*innen
- Einführung eines Rederechts von Bezirksbürgermeister*innen im Abgeordnetenhaus
- Einführung von Ortsausschüssen (jeweils pro Ortsteil, besetzt mit Bezirksverordneten und parteiunabhängigen Mitgliedern)
- Einführung der Rechtsfähigkeit von Bezirken
- Erhöhung der Zahl der Bezirke von 12 auf 14 (eigenständiger Bezirk im Bereich Wedding/Prenzlauer Berg, Neuordnung der Bezirke Charlottenburg-Wilmersdorf und Tempelhof-Schöneberg auf drei Bezirke).
- Zusätzliche Steuerungsrechte der Landesebene im Bezirk Mitte zur Wahrung der gesamtstädtischen Interessen – der Bezirk könnte das eigentliche Berliner Zentrum (Mitte/Tiergarten) umfassen, also insgesamt verkleinert, aber um Wittenbergplatz und Breitscheidplatz erweitert werden.
Bürgerdienste
Die Probleme mit den Bürgerämtern müssen unverzüglich nachhaltig beseitigt werden. Dazu müssen Senat und Bezirke wieder zu den bis 2019 funktionierenden Formen der Zusammenarbeit im Rahmen der „Verwaltungsvorschrift zur Einführung eines gesamtstädtischen Monitorings und Steuerungsverfahrens für die Ämter für Bürgerdienste“ (VV Monitoring und Steuerung Bürgerdienste) zurückkehren. Die Senatsinnenverwaltung muss zügig ihren Auftrag für ein neues Online-Terminmanagement-Systems für die Bürgerämter umsetzen.
Die Bürgerinnen und Bürger müssen die Möglichkeit erhalten, innerhalb von zwei Wochen einen Termin für Verwaltungsdienstleistungen erhalten. Sollte dies über Online-Buchungen kurzfristig technisch und organisatorisch nicht möglich sein, müssen bis zur Herstellung eines funktionierenden Systems andere Möglichkeiten der Terminbuchung entwickelt und kommuniziert werden.
Der Ausbau von Online-Dienstleistungen muss vorangetrieben werden. Dabei können die heute schon betriebenen Dienstleistungen genutzt werden. Allerdings sind hier die Information und Kommunikation zu verstärken und es ist zwischen den Dienstleistungen, die durchgängig medienbruchfrei interaktiv erbracht werden können und denen, bei denen es lediglich eine um eine elektronische Auskunft handelt zu unterscheiden.
Die Ordnungsamts-App muss so weiterentwickelt werden, dass der Absender über den tatsächlichen Erledigungsstand seiner Meldung und nicht nur über die als „erledigt“ deklarierte Weiterleitung an die zuständige Stelle informiert wird. Außerdem sollte der Name „Ordnungsamts-App“ überdacht werden, weil viele der Anliegen, die über die App gemeldet und abgearbeitet werden, gar nicht in den Zuständigkeitsbereich der Ordnungsämter fallen und von dort nur die richtigen Stellen weitergegeben werden. Durch dieses Verfahren wird ein irriges Verständnis für Verwaltungszuständigkeiten im Land Berlin verfestigt.
Die seit Mitte der 1990er Jahren vorhandenen mobilen Bürgerdienste müssen so angepasst werden, dass sie nicht nur in 3 Bezirken eingesetzt, sondern von allen Bezirken genutzt werden. Dafür sind zusätzliche Personalressourcen vorzusehen.
Digitalisierung
Die Einführung der digitalen Akte in der Berliner Verwaltung und die Modernisierung und Standardisierung der Technik der Berliner Verwaltung ist sowohl im Interesse der Dienstleistungserbringung als auch im Interesse der Beschäftigten in einer modernen und agilen Verwaltung zu forcieren und in dieser Wahlperiode deutlich voranzubringen.
Personal
Zur erfolgreichen Umsetzung aller angestrebten Reformmaßnahmen ist ausreichendes, engagiertes, vielfältiges und zielorientiertes Personal erforderlich. Deshalb fordern wir, den eingeschlagenen Weg eines veränderten Personalmanagements fortzusetzen. Dazu gehört ein landesweites einheitliches Personalentwicklungskonzept, eine verstärkte Personalgewinnung durch Quereinsteiger und Vielfalt der Bewerberinnen und Bewerber unter Berücksichtigung unterschiedlicher Lebens- und Berufsbiografien. In diesem Sinn muss das Personalmanagement neu gedacht und weiterentwickelt werden. Zur Förderung der Flexibilität und der besseren Möglichkeit eines beruflichen Wechsels in die Wirtschaft, soll Berlin, ähnlich wie der Bund und andere Bundeländer, ein Altersgeld einführen, das die Versorgung für ehemalige Beamtinnen und Beamte auf Lebenszeit, die auf eigenen Antrag aus diesem Beamtenverhältnis entlassen wurden, sichert. Weiterhin muss Berlin verstärkt die Möglichkeit nutzen EU-Bürgerinnen und Bürger in das Beamtenverhältnis zu übernehmen.
Um die Nachhaltigkeit der Personalmaßnahmen zu sichern, wird gefordert, dass die Leitungskräfte dieses vorleben und die Hausleitungen der Senatsverwaltungen mit ihren Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleitern sowie den Leiterinnen und Leitern der nachgeordneten Behörden und die Bezirksamtsmitglieder mit ihren Amtsleitungen jährliche Zielvereinbarungen abschließen und die Ergebnisse evaluieren.