Gerüstschutznetze bzw. -planen an Wohngebäuden sollen nicht mehr mit Werbung bedruckt werden dürfen. Außerdem sollen sie nur noch an Baugerüsten von Wohnhäusern angebracht werden dürfen, wenn dies die Bauarbeiten erfordern.
Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt durch 22/I/2023 (Konsens)
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