Antrag 21/I/2023 Keine Gerüstschutznetze nur für Werbezwecke!

Status:
Erledigt

Gerüstschutznetze bzw. -pla­nen an Wohngebäuden sol­len nicht mehr mit Werbung bedruckt werden dürfen. Au­ßerdem sollen sie nur noch an Baugerüsten von Wohnhäu­sern angebracht werden dür­fen, wenn dies die Bauarbei­ten erfordern.

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt durch 22/I/2023 (Konsens)