Die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus und die SPD-Mitglieder im Berliner Senat werden aufgefordert, das Bauordnungsrecht so zu ändern, dass geschlechterneutrale Toiletten in allen öffentlichen Gebäuden (Verwaltungsgebäude, Hochschulen, Schulen etc.) verpflichtend sind. Diese sollen überall dort vorhanden sein, wo es auch geschlechtergetrennte Toiletten gibt (sog. „Damen- und Herrentoiletten“). Sollten zur Umsetzung weitere Gesetzesänderungen notwendig sein, sollen diese entsprechend vorgenommen werden. Insbesondere soll die Möglichkeit geprüft werden geschlechterspezifische Toilettenräume in geschlechterneutrale Toilettenräume umzuwidmen. Dies ist ein wichtiger Schritt gegen die Ausgrenzung von Minderheiten und zur Schaffung von sicheren Räumen für nonbinäre, inter- und transgeschlechtliche Personen.
Antrag 223/II/2022 Geschlechterneutrale Toiletten in allen öffentlichen Gebäuden
Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt bei Annahme 145/II/2022 (Konsens)
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