Die Sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestages und der Bundesregierung werden aufgefordert, im Arbeitszeitgesetz zu definieren, was ein „Teildienst“ ist und es dahingehend zu gestalten, dass die arbeitsfreie Zeit zwischen den geteilten Diensten klar definiert ist.
Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
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