Antrag 160/II/2022 Geltendes Recht umsetzen - nächtliche Abschiebungen unterlassen

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder der Landesregierung dazu auf, dafür zu sorgen, dass geltendes Bundesrecht eingehalten sowie der Koalitionsvertrag umgesetzt wird und Abschiebungen grundsätzlich nicht mehr in den Nachtstunden zwischen 21:00 und 06:00 Uhr stattfinden.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Stellungnahme(n):
Stellungnahme Senat 2024:

Erledigt, da der Senat sich an Recht und Gesetz hält und bei Rückführungen zur Nachtzeit gemäß der Vorgaben des § 58 Abs. 7 AufenthG verfährt.
Überweisungs-PDF: