Antrag 25/II/2022 Mindestlohn sichern: Verstöße gegen das Mindestlohngesetz aktiv bekämpfen

Status:
Erledigt

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung und die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestages auf sich dafür einzusetzen, dass

 

  • der für die Kontrolle der Einhaltung des Mindestlohns zuständige Zoll mit mehr Mitteln und Personal ausgestaltet wird, um die Anzahl der Betriebskontrollen zu erhöhen
  • sich für eine verpflichtende, elektronische Arbeitszeiterfassung einzusetzen, die Manipulationsmöglichkeiten verhindert
  • Jobcenter ihre Kompetenzen schnellstmöglich ausweiten und eine umfassende Arbeitsrechtsberatung für Arbeitnehmer*innen anbieten.

 

Wir fordern, dass bei Antragstellung auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch durch berufstätige, erwerbsfähige und potentiell hilfebedürftige Personen (Ergänzer*innen), die Leistungssachbearbeitung des Jobcenters von Amts wegen, das heißt verpflichtend, bei Antrag auf Ergänzung die Arbeitsverträge prüft und die tatsächlichen Umstände der Arbeitsverhältnisse abfragt.

 

Das umfasst insbesondere:

  1. Vereinbarung der wöchentlichen Arbeitszeit,
  2. faktische Arbeitszeit,
  3. Auszahlung von Überstunden,
  4. Einhaltung des Mindestlohns,
  5. angemessene Vergütung.

 

Dieses soll – unabhängig vom Vermögen – ausschließlich anhand des Kriteriums des zu berücksichtigenden Einkommens vorgenommen werden. Ergibt die Überprüfung den Verdacht, dass das monatliche Arbeitsentgelt geteilt durch die faktische monatliche Durchschnittsarbeitszeit kleiner als der gesetzlich vorgeschriebene Mindestlohn ist, ist dieser Umstand unter Angabe der Arbeitgeber*innen unverzüglich der zuständigen Stelle beim Zoll nach §14 Mindestlohngesetz zu melden. Dabei soll es nicht darum gehen, Arbeitnehmende für die rechtswidrigen Machenschaften ihrer Arbeitgebenden zu bestrafen. Die Ergebnisse der Abfragen dürfen keine negativen Konsequenzen für sie haben.

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt bei Annahme 24/II/2022 (Konsens)