Antrag 135/II/2022 Absolutes Werbeverbot für Tabakwaren durchsetzen

Status:
Annahme

Die SPD setzt sich für ein absolutes Tabakwerbeverbot ein. Dieses Werbeverbot umfasst alle noch erlaubten Tabakwerbemaßnahmen: Werbung am Verkaufsort (z.B. in Tankstellen) und in öffentlichen Innenräumen (z.B. in Einkaufszentren), Werbung in Printmedien des Tabakfachhandels, Werbung an den Außenflächen des Tabakfachhandels, Kinowerbung in Filmen ab 18 Jahren, Sponsoring nicht grenzüberschreitender Veranstaltungen, Werbung auf zugangsbeschränkten Internetseiten, Promotion, direkte Ansprache potenzieller Kundschaft (z.B. auf Events oder per E-Mail), Ambient Media (alle Werbeformen, die im Lebensumfeld platziert werden), sog. Brand Stretching/Brand Sharing, Werbung in Form von Zigarettenautomaten, Werbung in Form von Tabakproduktverpackungen (neutrale Einheitsverpackungen sollen umgesetzt werden).

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Stellungnahme(n):
Beschluss des BPT 2023:

Überweisung an die SPD-Bundestagsfraktion
Überweisungs-PDF: