Antrag 213/II/2022 #stayathome auch für Menschen, die keine eigenen vier Wände haben – Gesundheitsschutz und medizinische Versorgung darf nicht von Wohnraum abhängig sein (II)

Status:
Annahme

Wir fordern die SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus und die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats auf, nachfolgende Maßnahmen umzusetzen:

  • Medizinische Unterbringung von Menschen, die eine intensive medizinische Betreuung benötigen, die allerdings nicht durch Krankenhäuser gewährleistet werden kann (sogenannte Krankenstation für Obdachlose)
  • Eine dauerhafte und ausreichende Finanzierung durch das Land Berlin für Einrichtungen, die die ärztliche und zahnärztliche Versorgung und Nachsorge gewährleisten
  • Die Möglichkeit der langfristigen Anstellung von hauptamtlichen Fachkräften durch entsprechende Finanzierung von Stellen (Ärzt*innen, Pflegekräfte, Psycholog*innen und Sozialarbeiter*innen)
  • Ein Entlassungsmanagement in den Krankenhäusern, das obdachlose Menschen mit dringend benötigten Hilfsmitteln (z.B. Krücken, Rollstühle) unterstützt und sie in die nachgehende Versorgung weitervermittelt
  • Alle vorangegangenen Forderungen sind auch auf Menschen ohne Krankenversicherung zu übertragen

 

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Beschluss: Beschluss des Parteitages
Text des Beschlusses:

Wir fordern die SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus und die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats auf, nachfolgende Maßnahmen umzusetzen:

  • Medizinische Unterbringung von Menschen, die eine intensive medizinische Betreuung benötigen, die allerdings nicht durch Krankenhäuser gewährleistet werden kann (sogenannte Krankenstation für Obdachlose)
  • Eine dauerhafte und ausreichende Finanzierung durch das Land Berlin für Einrichtungen, die die ärztliche und zahnärztliche Versorgung und Nachsorge gewährleisten
  • Die Möglichkeit der langfristigen Anstellung von hauptamtlichen Fachkräften durch entsprechende Finanzierung von Stellen (Ärzt*innen, Pflegekräfte, Psycholog*innen und Sozialarbeiter*innen)
  • Ein Entlassungsmanagement in den Krankenhäusern, das obdachlose Menschen mit dringend benötigten Hilfsmitteln (z.B. Krücken, Rollstühle) unterstützt und sie in die nachgehende Versorgung weitervermittelt
  • Alle vorangegangenen Forderungen sind auch auf Menschen ohne Krankenversicherung zu übertragen
Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Stellungnahme Senat 2024:

Die für Gesundheit zuständige Senatsverwaltung sieht sich in der Verantwortung, ein besonderes Augenmerk auf die Bedarfe vulnerabler Gruppen, wie z.B. Menschen ohne eigenen Wohnraum, zu legen. Wohnungslose Menschen sind daher keine neue Zielgruppe. Eine Vielzahl von Beratungseinrichtungen und Projekten der Senatsverwaltung adressieren diesen Personenkreis in Hinblick auf die medizinische Versorgung und Beratung (z.B. Notfallfonds Entbindungen, Projekte der psychosozialen, psychiatrischen und suchtmedizinischen Versorgung im Rahmen des IGPP).

Um das Bekenntnis zur Mitverantwortung für den Bereich der med. Versorgung der Zielgruppe zu unterstreichen, hat die Abteilung Gesundheit der SenWGP 2020 die fachliche Zuständigkeit für die zuwendungsfinanzierten Projekte Caritas Krankenwohnung zur medizinischer Unterbringung, Caritas Ambulanz am Bahnhof Zoo zur medizinischen Versorgung sowie Haus Nostitzstraße übernommen.

Die für Gesundheit zuständige Senatsverwaltung hat darüber hinaus mit den 2022 durch die Landesgesundheitskonferenz verabschiedeten Zielen für Menschen ohne eigenen Wohnraum – für eine bessere berlinweite ressortübergreifende Zusammenarbeit im Themenfeld gesorgt. Die Projekte sind entsprechend im Haushalt finanziert und insbesondere über das IGPP abgesichert.

Damit auch Menschen ohne Krankenversicherung eine Behandlung erhalten, wurde in Berlin eine Clearingstelle für nicht krankenversicherte Menschen eingerichtet. Der Träger ist die Berliner Stadtmission e.V.

Die Clearingstelle für nicht krankenversicherte Menschen bietet sozialrechtliche Beratung für Menschen ohne (ausreichenden) Krankenversicherungsschutz, mit dem Ziel der Herstellung einer Absicherung im Krankheitsfall (Krankenversicherung oder Krankenversorgung durch das Sozialamt). Für bedürftige Menschen, bei denen sich eine Absicherung im Regelsystem nicht zeitnah realisieren lässt, kann die Clearingstelle eine medizinische Versorgung im Regelsystem bei niedergelassenen Hausarztpraxen, kooperierenden Facharztpraxen oder Krankenhäusern in die Wege leiten. So werden medizinische Behandlungen und die Versorgung mit notwendigen Hilfsmitteln sichergestellt. Kosten für diese Behandlungen werden über die von der für Gesundheit zuständigen Senatsverwaltung übernommen.

Etwa 15% der ratsuchenden Menschen können darüber hinaus in eine Krankenversicherung vermittelt werden. Seit Einrichtung der Clearingstelle erfolgt wegen des steigenden Zulaufs ein Personalaufwuchs.

Stellungnahme AH-Fraktion 2024:

Das Anliegen war der SPD-Fraktion in den Koalitionsverhandlungen sowie bei den Haushaltsberatungen sehr wichtig. Zwar sah der Entwurf des Haushaltes in diesem Bereich Kürzungen vor, uns ist es allerdings gelungen diese Kürzungen zurückzunehmen. Trotzdem werden wir den beschriebenen Ansprüchen – welche sich die Fraktion ausdrücklich anschließt – noch nicht gerecht. Leider gab es in den Haushaltsverhandlungen keinen Spielraum für eine weitere Erhöhung der Mittel. Das Anliegen wird jedoch zentral bei den anstehenden, noch schwierigeren Haushaltsverhandlungen für die Jahre 2026/2027 sein.
Überweisungs-PDF: