Antrag 15.2/II/2014 Ersetzungsantrag II zu 15/II/2014: Bundesrechtliche Bestimmungen zum Glücksspiel novellieren

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestages werden aufgefordert, eine gewerberechtliche Regelung zu finden, damit außerhalb von konzessionierten Spielhallen/Spielbanken und Gastronomie keine Glücksspielautomaten betrieben werden dürfen.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Stellungnahme(n):
  Stellungnahme der Landesgruppe Die SPD-Bundestagsfraktion hat mit ihrem Antrag vom 29. 06. 2011 "Glücksspielsucht bekämpfen" (Drucksache 17/6338) zahlreiche Vorschläge für die Stärkung der Suchtprävention gemacht. Das BMWi hatte 2013 eine Novellierung der Spielverordnung eingeleitet. Wesentliche Inhalte der Neuregelungen waren Verbesserungen beim Spieler- und Jugendschutz: Begrenzung der Spielanreize und Verlustmöglichkeiten, z. B. durch Regelungen zur Spielpause nach drei Stunden Spielzeit und die Reduzierung der in Gaststätten zulässigen Anzahl von Geldspielgeräten. Für alle in Gaststätten aufgestellten Geräte werden außerdem technische Sicherungsmaßnahmen verlangt, durch die verhindert wird, dass Jugendliche an den Geräten spielen.   Der Bundesrat hat dem Entwurf in seiner Sitzung am 5. Juli 2013 mit Maßgaben zugestimmt. Diese hatten Verschärfungen des Verordnungsentwurfs zum Gegenstand.   Der Beschluss sieht u. a. vor, die Zahl der zulässigen Spielgeräte in Gaststätten von derzeit bis zu 3 auf 2 zu reduzieren (Übergangsfrist: 5 Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung) und den maximalen Verlust pro Stunde von 80 auf 60 Euro herabzusetzen. Ebenfalls wird der maximale Gewinn pro Stunde von 500 auf 400 Euro reduziert. Die derzeit zulässige Automatiktaste, mit der Spieler Beträge automatisch einsetzen, d. h. ohne jeweils den einzelnen Geldeinsatz auslösen zu müssen, soll verboten werden. Daneben dürfen zugunsten des Spielerschutzes Einsätze und Gewinne künftig nur noch in Euro und Cent, nicht mehr in Geldäquivalenten (sog. Punktespiel) angezeigt werden.   Der um die Maßgaben des Bundesrates ergänzte Verordnungsentwurf wurde im Ganzen übernommen (Kabinettbeschluss vom 15. Oktober 2014). Die Sechste Verordnung zur Änderung der Spielverordnung wurde am 10. November 2014 im Bundesgesetzblatt verkündet. Weitere Vorhaben ließen sich gegen den Widerstand von CDU/CSU nicht durchsetzen.