Antrag 45/I/2022 Einbürgerungstestverfahren erleichtern – Onlineanmeldung, Testdurchführung an Endgeräten und sofortige Zertifikatausstellung gewährleisten

Status:
Annahme mit Änderungen

Im Zuge des Einbürgerungsprozesses sollen Antragstellende beweisen, Kenntnisse zu besitzen, nach welchen Regeln die Menschen in Deutschland zusammenleben. Diese kann u.a. durch das Vorweisen eines bestandenen Einbürgerungstests geschehen. Das Verfahren rund um den Einbürgerungstest zeichnet sich durch einen erheblichen Effizienzmangel aus, der dazu führt, dass allein nur die Ergebniszustellung bis zu zwölf Wochen in Anspruch nehmen kann. Darüber hinaus ist weder eine Onlineanmeldung noch die Durchführung des Tests an einem Endgerät möglich, um die Ergebnisbewertungszeit deutlich zu reduzieren.

 

Daher fordern wir die Landesregierung dazu auf, dass

  • die Anmeldung bei den Volkshochschulen für den Einbürgerungstest digital durchgeführt werden soll;
  • der Einbürgerungstest in Präsenz bei der entsprechenden Volkshochschule aber digital an einem von der Volkshochschule bereitgestelltem Endgerät durchgeführt werden soll;
  • die Ergebnisse des Einbürgerungstest sofort nach Abgabe einsehbar sind;
  • das Zertifikat bei bestandenem Test sofort ausgedruckt und ausgehändigt wird;
  • die Befugnisse für die Zertifikaterstellung dezentralisiert werden.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Im Zuge des Einbürgerungsprozesses sollen Antragstellende beweisen, Kenntnisse zu besitzen, nach welchen Regeln die Menschen in Deutschland zusammenleben. Diese kann u.a. durch das Vorweisen eines bestandenen Einbürgerungstests geschehen. Das Verfahren rund um den Einbürgerungstest zeichnet sich durch einen erheblichen Effizienzmangel aus, der dazu führt, dass allein nur die Ergebniszustellung bis zu zwölf Wochen in Anspruch nehmen kann. Darüber hinaus ist weder eine Onlineanmeldung noch die Durchführung des Tests an einem Endgerät möglich, um die Ergebnisbewertungszeit deutlich zu reduzieren.

 

Daher fordern wir die Landesregierung dazu auf, zeitnah mit dem Ziel zu prüfen, dass

  • die Anmeldung bei den Volkshochschulen für den Einbürgerungstest digital durchgeführt werden soll;
  • der Einbürgerungstest in Präsenz bei der entsprechenden Volkshochschule aber digital an einem von der Volkshochschule bereitgestelltem Endgerät durchgeführt werden soll;
  • die Ergebnisse des Einbürgerungstest sofort nach Abgabe einsehbar sind;
  • das Zertifikat bei bestandenem Test sofort ausgedruckt und ausgehändigt wird;
  • die Befugnisse für die Zertifikaterstellung dezentralisiert werden.

 

Beschluss: Beschluss des Parteitages
Text des Beschlusses:

Im Zuge des Einbürgerungsprozesses sollen Antragstellende beweisen, Kenntnisse zu besitzen, nach welchen Regeln die Menschen in Deutschland zusammenleben. Diese kann u.a. durch das Vorweisen eines bestandenen Einbürgerungstests geschehen. Das Verfahren rund um den Einbürgerungstest zeichnet sich durch einen erheblichen Effizienzmangel aus, der dazu führt, dass allein nur die Ergebniszustellung bis zu zwölf Wochen in Anspruch nehmen kann. Darüber hinaus ist weder eine Onlineanmeldung noch die Durchführung des Tests an einem Endgerät möglich, um die Ergebnisbewertungszeit deutlich zu reduzieren.

Daher fordern wir die Landesregierung dazu auf, zeitnah mit dem Ziel zu prüfen, dass

  • die Anmeldung bei den Volkshochschulen für den Einbürgerungstest digital durchgeführt werden soll;
  • der Einbürgerungstest in Präsenz bei der entsprechenden Volkshochschule aber digital an einem von der Volkshochschule bereitgestelltem Endgerät durchgeführt werden soll;
  • die Ergebnisse des Einbürgerungstest sofort nach Abgabe einsehbar sind;
  • das Zertifikat bei bestandenem Test sofort ausgedruckt und ausgehändigt wird;
  • die Befugnisse für die Zertifikaterstellung dezentralisiert werden.
Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Stellungnahme Senat 2024:

Erledigt, da der Senat das Anliegen nicht in Landeszuständigkeit umsetzen kann, sondern der Mitwirkung des Bundes bedarf und sich noch um die erforderlichen Klärungen und Abstimmungen hierfür bemüht.

Stellungnahme AH-Fraktion 2024:

Die Rechtsgrundlage zur Digitalisierung dieser Prozesse ist nicht abschließend geklärt. Zum Teil ist es Bundesrecht.

Beschluss des BPT 2023:

Überweisung an Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses
Überweisungs-PDF: