Wir fordern unsere sozialdemokratischen Bundestagsabgeordneten sowie unsere Mitglieder der Bundesregierung sowie unsere sozialdemokratisch geführten Landesregierungen auf, eine gesetzliche Regelung zu verabschieden, das das Vermieten möblierter Wohnungen in Gebieten mit angespannter Wohnlage im Sinne des § 201a Satz 3 und 4 BauGB verbietet.
Wir fordern unsere sozialdemokratischen Bundestagsabgeordneten sowie unsere Mitglieder der Bundesregierung sowie unsere sozialdemokratisch geführten Landesregierungen auf, eine gesetzliche Regelung zu verabschieden, das das Vermieten möblierter Wohnungen in Gebieten mit angespannter Wohnlage im Sinne des § 201a Satz 3 und 4 BauGB grundsätzlich verbietet.
Wir fordern unsere sozialdemokratischen Bundestagsabgeordneten sowie unsere Mitglieder der Bundesregierung sowie unsere sozialdemokratisch geführten Landesregierungen auf, eine gesetzliche Regelung zu verabschieden, das das Vermieten möblierter Wohnungen in Gebieten mit angespannter Wohnlage im Sinne des § 201a Satz 3 und 4 BauGB grundsätzlich verbietet.