§ 23a* Absatz 3 Nr. 1 Organisationsstatut wird durch Einfügen des Wortes „mindestens“ wie folgt geändert:
3) Der Kreisvorstand setzt sich zusammen aus:
- dem oder der Kreisvorsitzenden oder einer Doppelspitze aus zwei gleichberechtigten Kreisvorsitzenden, davon mindestens eine Frau.
[…]
bisherige Formulierung:
3) Der Kreisvorstand setzt sich zusammen aus:
- dem oder der Kreisvorsitzenden oder einer Doppelspitze aus zwei gleichberechtigten Kreisvorsitzenden, davon eine Frau.
[…]
Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
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