Antrag 05/I/2022 Änderung § 23a* (3) Nr. 8 Organisationsstatut der SPD (Kreisvorstand)

Status:
Annahme

§ 23a* Absatz 3 Nr. 8 Organisationsstatut wird durch Ergänzung wie folgt geändert:

(3) Der Kreisvorstand setzt sich zusammen aus:

[…]

8.           dem oder der Vorsitzenden der Bezirksverordnetenfraktion kraft Amtes.
Hat die Fraktion eine Doppelspitze gewählt, bestimmt die Fraktion durch Wahl welche/r Vorsitzende die Vertretung im Kreisvorstand übernimmt.

[…]

 

bisherige Fomulierung:

(3) Der Kreisvorstand setzt sich zusammen aus:

[…]

8.           dem oder der Vorsitzenden der Bezirksverordnetenfraktion kraft Amtes.

[…]

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)