§ 23a* Absatz 3 Nr. 8 Organisationsstatut wird durch Ergänzung wie folgt geändert:
(3) Der Kreisvorstand setzt sich zusammen aus:
[…]
8. dem oder der Vorsitzenden der Bezirksverordnetenfraktion kraft Amtes.
Hat die Fraktion eine Doppelspitze gewählt, bestimmt die Fraktion durch Wahl welche/r Vorsitzende die Vertretung im Kreisvorstand übernimmt.
[…]
bisherige Fomulierung:
(3) Der Kreisvorstand setzt sich zusammen aus:
[…]
8. dem oder der Vorsitzenden der Bezirksverordnetenfraktion kraft Amtes.
[…]
Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
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