Antrag 101/I/2022 Ukrainer auf dem deutschen Arbeitsmarkt

Status:
Erledigt

Vereinfachung der Anerkennung von gleichwertigen Berufsqualifikationen von ukrainischen Geflüchteten durch Zentralisierung der Kompetenzen

 

Die Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland hat sich entschieden, geflüchteten Menschen aus der Ukraine möglichst unbürokratisch den Weg in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Mit einer Aufenthaltserlaubnis geht bei ukrainischen Geflüchteten anders als bei sonstigen Geflüchteten eine Arbeitserlaubnis einher. Um hierzulande als Geflüchteter mit einer spezifischen in der Ukraine erworbenen Berufsqualifikation eine Arbeitserlaubnis erteilt zu bekommen, muss häufig ihre Gleichwertigkeit mit der in Deutschland angeforderten festgestellt werden. Das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz sieht vor, dass die Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen auf Antrag nach Einzelfallprüfung von regionalen Kammern und den zuständigen Stellen der Länder festgestellt werden kann. Die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung, des Senats und des Deutschen Bundestags werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass dieses Anerkennungsverfahren beschleunigt wird. Dazu soll das Bundes-ministerium für Arbeit und Soziales bundeseinheitlich festlegen können, welche Berufsqualifikationen pauschal und ohne Einzelfallprüfung als gleichwertig anzuerkennen sind. Diese Praxis kann nicht nur die Integration von im Zuge des Ukraine-Krieges Geflüchteten in den deutschen Arbeitsmarkt erleichtern, sondern auch Menschen aus anderen Herkunftsländern einen schnelleren Einstieg in den Arbeitsmarkt ermöglichen.

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt bei Annahme 102/I/2022 (Konsens)