Antrag 202/II/2021 Änderung § 23a* (3) Nr. 1 Organisationsstatut der SPD (Kreisvorstand)

Status:
Erledigt

Dieser Antrag hat das erforderliche Quorum der 2/3-Mehrheit in der Schlussabstimmung nicht erreicht / 21.01.2022

 

 

§ 23a* Absatz 3 Nr. 1 Organisationsstatut wird durch Einfügen des Wortes „mindestens“  wie folgt geändert:

3) Der Kreisvorstand setzt sich zusammen aus:

  1. dem oder der Kreisvorsitzenden oder einer Doppelspitze aus zwei gleichberechtigten Kreisvorsitzenden, davon mindestens eine Frau.

[…]

 

bisherige Formulierung:

3) Der Kreisvorstand setzt sich zusammen aus:

  1. dem oder der Kreisvorsitzenden oder einer Doppelspitze aus zwei gleichberechtigten Kreisvorsitzenden, davon eine Frau.

[…]

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)