Antrag 201/II/2021 Änderung § 23* (2) Nr. 1 Organisationsstatut der SPD (Landesvorstand)

Status:
Erledigt

Dieser Antrag hat das erforderliche Quorum der 2/3-Mehrheit in der Schlussabstimmung nicht erreicht / 21.01.2022

 

 

§ 23* Absatz 2 Nr. 1 Organisationsstatut wird durch Einfügen des Wortes „mindestens“  wie folgt geändert:

(2) Der Landesvorstand setzt sich zusammen aus:

  1. dem oder der Landesvorsitzenden oder einer Doppelspitze aus zwei gleichberechtigten Landesvorsitzenden, davon mindestens eine Frau.

[…]

 

bisherige Formulierung:

(2) Der Landesvorstand setzt sich zusammen aus:

  1. dem oder der Landesvorsitzenden oder einer Doppelspitze aus zwei gleichberechtigten Landesvorsitzenden, davon eine Frau.

[…]

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)