In Anlehnung an die Opt-in Pflicht (ein ausdrückliches Zustimmungsverfahren, bei dem der Endverbraucher Werbekontaktaufnahmen – meist durch E-Mail, Telefon oder SMS – vorher explizit schriftlich gestatten muss) bei digital versendeten Newslettern fordern wir eine Opt-In Pflicht für Briefkastenwerbung. Es soll unadressierte Briefkastenwerbung, wie z.B. „Einkaufaktuell“ nur in einen Briefkasten geworfen werden, wenn das ausdrücklich durch einen Aufkleber “Ich möchte Werbung“ erlaubt wird. Ähnliche Verfahren haben z.B. in Amsterdam zu einer Reduzierung des Müllvolumens geführt. Wir setzen uns dafür ein, dass ein ähnliches Verfahren, wie bei der digitalen Variante gefunden wird. Ausnahme für Informationen im Rahmen von demokratischen Abstimmungen und Wahlen sollen dabei berücksichtigt werden.
In Anlehnung an die Opt-in Pflicht in der digitalen Welt (ein ausdrückliches Zustim-mungsverfahren, bei dem der Endverbraucher Werbekontaktaufnahmen – meist durch E-Mail, Telefon oder SMS – vorher explizit schriftlich gestatten muss) wie z.B. bei digital versendeten Newslettern fordern wir eine Opt-In Pflicht für Briefkastenwerbung. Es soll Briefkastenwerbung, wie z. B. „Einkaufaktuell“ nur in einen Briefkasten geworfen werden, wenn das von der Empfänger:in ausdrücklich gewünscht wird. Das kann zum Beispiel erfol-gen durch einen Aufkleber am Briefkasten “Ich möchte Werbung“ oder durch die ausdrück-liche Zustimmung zum, ggf. auch regelmäßigen, Empfang eines Werbeprospekts eines bestimmten Unternehmens. Ähnliche Verfahren haben z.B. in Amsterdam zu einer Reduzierung des Müllvolumens geführt. Wir setzen uns dafür ein, dass ein ähnliches Verfahren, wie bei der digitalen Variante gefunden wird.
Es bedarf in diesem Zusammenhang einer gesetzlichen Klarstellung, dass Wahlinformatio-nen wie Postwurfsendungen von politischen Parteien und Initiativen, so lange sie während sie im Vorfeld von Wahlen und Abstimmungen versandt werden, keine Werbung darstellen und grundsätzlich wegen der hohen demokratischen Relevanz von Bürger:innen hinzuneh-men sind, so lange dem nicht ausdrücklich widersprochen wird (Opt-Out).
In Anlehnung an die Opt-in Pflicht in der digitalen Welt (ein ausdrückliches Zustimmungsverfahren, bei dem der Endverbraucher Werbekontaktaufnahmen – meist durch E-Mail, Telefon oder SMS – vorher explizit schriftlich gestatten muss) wie z.B. bei digital versendeten Newslettern fordern wir eine Opt-In Pflicht für Briefkastenwerbung. Es soll Briefkastenwerbung, wie z. B. „Einkaufaktuell“ nur in einen Briefkasten geworfen werden, wenn das von der Empfänger:in ausdrücklich gewünscht wird. Das kann zum Beispiel erfolgen durch einen Aufkleber am Briefkasten “Ich möchte Werbung“ oder durch die ausdrückliche Zustimmung zum, ggf. auch regelmäßigen, Empfang eines Werbeprospekts eines bestimmten Unternehmens. Ähnliche Verfahren haben z.B. in Amsterdam zu einer Reduzierung des Müllvolumens geführt. Wir setzen uns dafür ein, dass ein ähnliches Verfahren, wie bei der digitalen Variante gefunden wird.
Es bedarf in diesem Zusammenhang einer gesetzlichen Klarstellung, dass Wahlinformationen wie Postwurfsendungen von politischen Parteien und Initiativen, so lange sie während sie im Vorfeld von Wahlen und Abstimmungen versandt werden, keine Werbung darstellen und grundsätzlich wegen der hohen demokratischen Relevanz von Bürger:innen hinzunehmen sind, so lange dem nicht ausdrücklich widersprochen wird (Opt-Out).