Antrag 186/I/2015 Mehr Einwanderung ermöglichen - ja zum Einwanderungsgesetz!

Status:
Annahme

1. Die sozialdemokratischen Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die derzeitigen Möglichkeiten zur Arbeitsmigration erweitert werden.

Dabei werden die Abgeordneten ausdrücklich aufgefordert, die Einwanderungsmöglichkeiten nicht ausschließlich an „Nützlichkeitsaspekten“ auszurichten.

Neben der Migration, die sich am Bedarf des Arbeitsmarktes orientiert, sollen Möglichkeiten der Migration geschaffen werden, die sich nicht nach Qualifikation, bzw. dem hiesigen Fachkräftebedarf richten, sondern allen Menschen zur Verfügung stehen.

  • Eine Kommission wird eingesetzt, die die Modalitäten der Einwanderungsmöglichkeiten jährlich evaluiert und anpasst.
  • Aufenthaltsrechtlich soll den Bewerber*innen ein fester Aufenthaltsstatus gewährt werden, der dauerhaft gilt.

 

2. Des Weiteren werden die sozialdemokratischen Bundestagsabgeordneten aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die integrativen Maßnahmen nach der Ankunft in Deutschland für alle Neuhinzugewanderten gestärkt werden:

  • qualitativer Ausbau der Integrationskurse, faire Bezahlung der Lehrer*innen, Öffnung der integrationskurse auch für Asylsuchende und Geduldete.
  • Verbesserte Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse durch Entbürokratisierung und Beschleunigung
  • Beratungsangebote am Arbeitsmarkt für Neuhinzugewanderte: gezielte Vermittlungsangebote für Asylsuchende, Ausbau der Rechtsberatung nach dem Vorbild von „Faire Mobilität“ (DGB)
  • Familiennachzug soll erleichtert werden. Unter anderem beinhaltet das die Abschaffung der Sprachprüfung vor Familienzusammenführung.
  • Außerdem sollen die erforderlichen Behördengänge – am besten im Wege eines systematischen „Vorabsystems“ nach erfolgreicher Bewerbung – gebündelt werden, damit die Neuankömmlinge nicht von Behörde zu Behörde gereicht werden, sondern direkt ins neue Leben starten können.

 

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der Antragskommission (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

1. Die sozialdemokratischen Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die derzeitigen Möglichkeiten zur Arbeitsmigration erweitert werden. Die Berliner SPD soll sich für ein modernes Einwanderungsgesetz einsetzen. 

Dabei werden die Abgeordneten ausdrücklich aufgefordert, die Einwanderungsmöglichkeiten nicht ausschließlich an „Nützlichkeitsaspekten“ auszurichten.

Neben der Migration, die sich am Bedarf des Arbeitsmarktes orientiert, sollen Möglichkeiten der Migration geschaffen werden, die sich nicht nach Qualifikation, bzw. dem hiesigen Fachkräftebedarf richten, sondern allen Menschen zur Verfügung stehen.

  • Eine Kommission wird eingesetzt, die die Modalitäten der Einwanderungsmöglichkeiten jährlich evaluiert und anpasst.
  • Aufenthaltsrechtlich soll den Bewerber*innen ein fester Aufenthaltsstatus gewährt werden, der dauerhaft gilt.

 

2. Des Weiteren werden die sozialdemokratischen Bundestagsabgeordneten aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die integrativen Maßnahmen nach der Ankunft in Deutschland für alle Neuhinzugewanderten gestärkt werden:

  • qualitativer Ausbau der Integrationskurse, faire Bezahlung der Lehrer*innen, Öffnung der integrationskurse auch für Asylsuchende und Geduldete.
  • Verbesserte Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse durch Entbürokratisierung und Beschleunigung
  • Beratungsangebote am Arbeitsmarkt für Neuhinzugewanderte: gezielte Vermittlungsangebote für Asylsuchende, Ausbau der Rechtsberatung nach dem Vorbild von „Faire Mobilität“ (DGB)
  • Familiennachzug soll erleichtert werden. Unter anderem beinhaltet das die Abschaffung der Sprachprüfung vor Familienzusammenführung.
  • Außerdem sollen die erforderlichen Behördengänge – am besten im Wege eines systematischen „Vorabsystems“ nach erfolgreicher Bewerbung – gebündelt werden, damit die Neuankömmlinge nicht von Behörde zu Behörde gereicht werden, sondern direkt ins neue Leben starten können.
  • Im Jahr 2013 hat die „Blue Card“ ganze 1.193 Menschen nach Deutschland gelockt. Die Anstrengungen der letzten Jahre, gerade unter sozialdemokratischer Verantwortung, scheinen kaum zu wirken. Die Attraktivität Deutschlands leidet unter mangelnden Willkommenszeichen. Große Symbolkraft kann das Staatsangehörigkeitsrecht entfalten, dass signalisieren könnte: „bei uns zählt der gesamte Mensch, wir wollen nicht nur Deine Arbeitskraft“. Eine wichtige Stellschraube ist dabei, die Aufenthaltsdauer, die für den Erwerb der Staatsangehörigkeit notwendig ist. Wer in den letzten vier Jahren drei Jahre in Deutschland gelebt hat, soll das Recht auf Einbürgerung erhalten. Nach dem Vorbild Kanadas. Die Mehrstaatigkeit ist dabei ein selbstverständliches weiteres Zeichen für ein modernes Staatsangehörigkeitsrecht.
  • Die Debatten um Migration und Integration führten in den letzten Jahren zu starken Erregungswellen. Triebkraft dieser Diskussionen, die auch zu einer Zerreißprobe für den Zusammenhalt werden können, sind Bauchgefühle, die mit Sachargumenten schwer zu begegnen sind. Es bedarf einer gesellschaftlichen Debatte um die Vielfalt in unserem Land. Einen wichtigen Beitrag dazu kann eine Enquette Kommission leisten. Die Ängste werden wir nicht wegdiskutieren können. Es kommt darauf an, dass wir durch eine stringente Erzählung die Ängste durch positive Gefühle überlagern.

 

 

Stellungnahme(n):
  Stellungnahme der Landesgruppe In ihrem Positionspapier „Deutschland als Einwanderungsland gestalten – warum wir ein Einwanderungsgesetz brauchen“ vom 03. März 2015 spricht sich die SPD-Bundestagsfraktion für ein neues Einwanderungsgesetz mit transparenten, einheitlichen und klaren Kriterien aus. Vorbild könnte ein Punktesystem sein, wie es in Kanada seit 1967 gilt. Die SPD-Bundestagsfraktion wird sorgfältig prüfen, welche Elemente des kanadischen oder anderer kriteriengeleiteten Einwanderungssysteme geeignet sind, um die Einwanderung aus Drittstaaten langfristig mit einem flexiblen und nachfrageorientierten Punktesystem bedarfsgerecht zu steuern.   Mit dem „Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz“, das am 24. Oktober 2015 in Kraft trat, wurden die Integrationskurse des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge für Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie Geduldete mit guter Bleibeperspektive geöffnet.   Im Koalitionsvertrag wurde festgeschrieben, das Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen wo notwendig anzupassen. Abgesehen der Umsetzung der novellierten EU-Berufsanerkennungsrichtlinie Ende 2015 mit dem Ziel, die Verfahren zur Anerkennung beruflicher Qualifikationen in reglementierten Berufen weiter zu modernisieren, zu vereinfachen und die Mobilität zwischen den EU-Mitgliedstaaten zu erleichtern, sieht der Koalitionspartner bislang keine Notwendigkeit zu substanziellen Anpassungen des Anerkennungsgesetzes. In ihrem Beschluss „Nationale Bildungsallianz – Bildungspolitische Wende für Einstieg, Aufstieg und Integration“ vom 3. November 2015 spricht sich die SPD-Bundestagsfraktion jedoch für eine stärkere Ausrichtung der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse auf die Anforderung neuankommender Einwanderer und Geflüchteter aus.