Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Integrations- und Berufssprachkursen sollen die Möglichkeit erhalten, ihre Abschlussprüfungen am Ort der Prüfung einzusehen. Personen, die über eine Vollmacht des/der Betroffenen verfügen, sollen ebenfalls zur Einsichtnahme berechtigt und hinzugezogen werden.
Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: Rücküberweisung an Antragsteller (Konsens)
PDF:
Beschluss:
Nicht abgestimmt
Text des Beschlusses:
Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Integrations- und Berufssprachkursen sollen die Möglichkeit erhalten, ihre Abschlussprüfungen am Ort der Prüfung einzusehen. Personen, die über eine Vollmacht des/der Betroffenen verfügen, sollen ebenfalls zur Einsichtnahme berechtigt und hinzugezogen werden.
Beschluss-PDF: