Antrag 62/I/2021 Den Kostenübernahmeerklärungen der Krankenkassen den Schrecken nehmen

Status:
Annahme

Die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus und die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats werden aufgefordert, bei den Berliner Krankenkassen darauf hinzuwirken, dass aus den Vorab-Kostenübernahmeerklärungen künftig klar hervorgeht, dass der darin enthaltene Passus zur Rückforderung der Rechnungskosten bei einer als nicht medizinisch begründeten stationären Behandlung sich nicht auf Versicherte bezieht, die diese Erklärungen zur Vorlage im Krankenhaus erhalten, sondern sich ausschließlich an das aufnehmende Krankenhaus richten.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus und die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats werden aufgefordert, bei den Berliner Krankenkassen darauf hinzuwirken, dass aus den Vorab-Kostenübernahmeerklärungen künftig klar hervorgeht, dass der darin enthaltene Passus zur Rückforderung der Rechnungskosten bei einer als nicht medizinisch begründeten stationären Behandlung sich nicht auf Versicherte bezieht, die diese Erklärungen zur Vorlage im Krankenhaus erhalten, sondern sich ausschließlich an das aufnehmende Krankenhaus richten.

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Stellungnahme der AH-Fraktion 2022: Der vorliegende Antrag wurde von der SPD-Fraktion noch nicht bearbeitet.

Stellungnahme des Senats 2022: Der Senat hat mangels Krankenkassenaufsicht keine Zugriffsmöglichkeiten auf die rund 100 gesetzlichen Krankenkassen, welche ihre gesetzlich zugewiesenen Aufgaben, wie auch die Ausstellung der Kostenübernahmeerklärung, selbstverwaltend durchführen. Ausschließlich bei Rechtsverstößen können die jeweiligen Aufsichtsbehörden entsprechend eingreifen.
Überweisungs-PDF: