Antrag 05/I/2021 Der Berliner Mindestlohn gilt ausnahmslos!

Status:
Erledigt

Mit dem Beschluss B1 der LDK 1/20 der Jusos Berlin haben wir uns mit dem Streik der Beschäftigten der Charité Facility Management GmbH (CFM) solidarisiert. Die CFM ist eine Tochtergesellschaft der Charité und gehört mit 51 Prozent der Anteile mehrheitlich dem Land Berlin. Die Beschäftigten der CFM GmbH erbringen seit 2006 sämtliche sogenannte nichtpflegerische und nichtmedizinische Tätigkeiten an der Charité Universitätsmedizin Berlin. Dazu gehören zum Beispiel die Abfallwirtschaft, die Mitarbeiter*innen- und Patient*innenverpflegung, Medizintechnik, Reinigung, Krankentransport und Zentralsterilisation.

Sowohl die Beschäftigten der CFM GmbH als auch ver.di verlangen einen Tarifvertrag, der sich am Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) richtet. Obwohl eine erste Einigung vor allem für die unteren Einkommensklassen eine spürbare Lohnsteigerung zur Folge hatte, ist damit keine ausreichende Angleichung oder damit verbundene Sicherheit für die Beschäftigten erreicht. Die Löhne liegen teilweise immer noch bis zu 30 Prozent unter denen des TVöD und die Beschäftigten müssen weiterhin auf günstige Einigungen hoffen.

Dieser Zustand ist untragbar. Das Landesmindestlohngesetz verpflichtet das Land Berlin überall dort, wo es finanziell beteiligt ist oder Einwirkungsmöglichkeiten hat (etwa im Landesdienst und in Beteiligungsunternehmen), darauf hinzuwirken, dass ein Stundenlohn von mindestens 12,50 Euro eingehalten wird. Dieser Pflicht ist das Land nicht nachgekommen. Was für die Vergabe an private Unternehmen gilt, muss erst recht für öffentliche Unternehmen gelten: In allen Beteiligungsfirmen ist der Berliner Mindestlohn durchzusetzen!

Deshalb solidarisieren wir uns weiterhin mit den Beschäftigten von CFM und ver.di und unterstützen ihre Forderungen.

Wir fordern daher:

  •  die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses auf, den Forderungen von ver.di nach einem Tarifvertrag für die Beschäftigten von CFM und der Einhaltung des Berliner Mindestlohns wirksam nachzukommen und in allen weiteren Beteiligungsfirmen des Landes einen Mindestlohn von 12,50 Euro die Stunde durchzusetzen.
Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt (Konsens)