Das Teilzeitbefristungsgesetz §9 soll dahin gehend geändert werden, dass Beschäftigte die ihre Vollzeitbeschäftigung in eine Teilzeitbeschäftigung aus persönlichen Gründen geändert haben, ein echtes Recht auf Rückkehr in die Vollzeitbeschäftigung erhalten.
Empfehlung der Antragskommission:
(Konsens)