Antrag 226/I/2015 Wahlrecht für Nicht-EU-Bürger bei BVV-Wahlen

Status:
Erledigt

Die sozialdemokratischen Abgeordneten im Abgeordnetenhaus von Berlin werden aufgefordert einen Gesetzesvorschlag einzubringen, wonach alle Nicht-EU-Bürger mit dauerhaftem Aufenthaltsstatus und Hauptwohnsitz in Berlin an den Wahlen zu den Bezirksverordnetenversammlungen teilnehmen dürfen.

Empfehlung der Antragskommission:
(Konsens)