Die SPD-Mitglieder des Abgeordnetenhauses, die von der SPD entsendeten Mitglieder im Senat, die SPD-Mitglieder des deutschen Bundestages und die SPD-Mitglieder der Bundesregierung sollen sich dafür einsetzen, dass eine strukturelle Lösung für die Haftpflichtversicherungsproblematik freiberuflicher Hebammen in der Geburtshilfe herbei geführt wird.
Es ist die Einrichtung eines Bundesmittelzuschusses zu prüfen, der eintritt, sobald die Haftungssumme einen bestimmten Betrag erreicht. Die Höhe dieser Haftungs-höchstgrenze soll sich an der Höhe der durchschnittlichen Kosten pro Personenschaden orientieren.
Die von der SPD entsendeten Mitglieder im Senat, die SPD-Mitglieder des deutschen Bundestages und die SPD-Mitglieder der Bundesregierung sollen sich dafür einsetzen, dass eine strukturelle Lösung für die Haftpflichtversicherungsproblematik freiberuflicher Hebammen in der Geburtshilfe herbei geführt wird.
Es ist die Einrichtung eines Bundesmittelzuschusses zu prüfen, der eintritt, sobald die Haftungssumme einen bestimmten Betrag erreicht. Die Höhe dieser Haftungs-höchstgrenze soll sich an der Höhe der durchschnittlichen Kosten pro Personenschaden orientieren.
- Für die Fälle, in denen die Ausgleichzahlungen an Hebammen mit sehr wenigen Geburten keine vollständige Kompensation ermöglichen, wurde schon 2014 per Gesetz ein Sicherstellungszuschlag beschlossen.
- Leider konnten sich Krankenkassen und Hebammenverbände, die sowohl die Vergütung, als auch die Zuschläge als Akteure der Selbstverwaltung des Gesundheitssystems auszuhandeln haben, bislang nicht auf einen Modus für den Sicherstellungszuschlag einigen. Hierzu gab es im September 2015 einen Schiedsspruch: Der Ausgleich der Haftpflicht über Sicherstellungszuschläge erfolgt, wie von den Kassen vorgeschlagen, über ein Herausrechnen der Kosten mit anschließendem individuellem, zeitnahen Ausgleich, der zweimal im Jahr möglich ist. In Zahlen bedeutet dies, dass Hebammen von den 6247 Euro Prämie ca. 4400 Euro erstattet bekommen.
- Die Krankenkassen gleichen nach einer vom Bundestag beschlossenen Änderung des § 134 SGB V seit 2010 über Ausgleichszahlzungen die Prämiensteigerungen vollständig aus. Die Vergütung der Hebammen wurde dazu mehrfach angehoben, einmal sogar um 12 Prozent. Eine weitere zusätzliche Steigerung um 5 Prozent sollte Mitte 2015 erfolgen, wenn bis dahin zwischen Hebammenverbänden und Kassen eine Qualitätsvereinbarung abgeschlossen wurde. Da in diesem Punkt auch keine Einigung zwischen Hebammenverbänden und Kassen möglich war, gab es hierzu einen Schiedsspruch. Mit dem Schiedsspruch werden die seit 2008 geltenden Ausschlusskriterien auf die Hausgeburten übertragen.
- 2014 wurde mit dem GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz (GKV-FQWG) beschlossen, Hebammen weitere Vergütungszuschläge zum Ausgleich der Prämiensteigerung zu gewähren, die ab Mitte 2015 von Sicherstellungszuschlägen abgelöst werden.
- Im Sommer 2015 wurde im Bundestag mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) beschlossen, dass Gesetzliche Krankenversicherung und Pflegeversicherung bei Geburtsschäden auf Regress verzichten, was zur Entlastung der Versicherer führen soll. Nur bei Fällen von grober Fahrlässigkeit werden weiterhin die Hebammen bzw. deren Versicherung in Regress genommen. In allen anderen Fällen übernehmen die Krankenkassen die Folgekosten von Geburtsfehlern der Hebammen. Es wird davon ausgegangen, dass durch den Regressverzicht bis zu 40 Prozent des Schadensumfangs entfallen und in Folge die Jahresprämien deutlich sinken werden. Außerdem könnten wieder mehr Versicherer Policen anbieten, was zu mehr Wettbewerb und sinkenden Prämien führt.