Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder im Abgeordnetenhaus auf, sich dafür einzusetzen, die Verfassung des Landes Berlin dahingehend zu ändern, dass das aktive und passive Wahlrecht bei Abgeordnetenhauswahlen, Volksbegehren und Volksabstimmungen auch für alle Bürger*innen der Europäischen Union, die einen dauerhaften Wohnsitz in Berlin haben, geöffnet wird. Dazu soll ein Gesetzesentwurf eingebracht werden, der auf seine verfassungsrechtliche Zulässigkeit hin geprüft werden soll.
Ergibt die Prüfung, dass aufgrund Artikel 28 GG eine Gesetzesänderung auf Landesebene nicht möglich ist, fordern wir die sozialdemokratischen Mitglieder im Senat und auf Bundesebene auf, sich dafür einzusetzen, dass das Grundgesetz an dieser Stelle geändert wird.
Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder im Abgeordnetenhaus und den Senat auf, sich dafür einzusetzen, die Verfassung des Landes Berlin dahingehend zu ändern, dass das aktive und passive Wahlrecht bei Abgeordnetenhauswahlen, Volksbegehren und Volksabstimmungen auch für alle Bürger*innen der Europäischen Union, die einen dauerhaften Wohnsitz in Berlin haben, geöffnet wird. Dazu soll ein Gesetzesentwurf eingebracht werden, der auf seine verfassungsrechtliche Zulässigkeit hin geprüft werden soll.
Ergibt die Prüfung, dass aufgrund Artikel 28 GG eine Gesetzesänderung auf Landesebene nicht möglich ist, fordern wir die sozialdemokratischen Mitglieder im Senat und auf Bundesebene auf, sich dafür einzusetzen, dass das Grundgesetz an dieser Stelle geändert wird.