Krisen- und Clearingeinrichtung mit der Möglichkeit zur zeitlich befristeten Krisenintervention mit intensiver sozialpädagogischer Betreuung in Verbindung mit freiheitsentziehenden Maßnahmen im Rahmen der Inobhutnahme im Einzelfall gem. § 42 Abs. 5 SGB VIII in Reinickendorf
Der Senat wird gebeten, über die bisherige Arbeit der Einrichtung zu berichten und auf der Grundlage einer Evaluation durch ein fachlich kompetentes Hochschulinstitut jährlich die Notwendigkeit ihrer Fortexistenz zu begründen.
Krisen- und Clearingeinrichtung mit der Möglichkeit zur zeitlich befristeten Krisenintervention mit intensiver sozialpädagogischer Betreuung in Verbindung mit freiheitsentziehenden Maßnahmen im Rahmen der Inobhutnahme im Einzelfall gem. § 42 Abs. 5 SGB VIII in Reinickendorf
Der Senat wird gebeten, über die bisherige Arbeit der Einrichtung zu berichten.