Antrag 165/I/2015 Beweis- und Spurensicherung nach Sexualstraftaten

Status:
Annahme

Wir fordern das Abgeordnetenhaus von Berlin und den Berliner Senat auf sicherzustellen, dass nach Sexualstraftaten auf Wunsch des Opfers eine Beweis- und Spurensicherung vorzunehmen ist, ohne dass dazu eine Anzeige erforderlich ist. Die Lagerung hat entsprechend der Verjährungsfristen zu erfolgen. Die erforderliche Finanzierung ist sicherzustellen.

 

Um eine bessere Strafverfolgung zu gewährleisten, ist es wichtig, Beweise und Spuren einer Vergewaltigung zeitnah zu sichern und rechtssicher zu dokumentieren, auch dann, wenn Betroffene (noch) keine Anzeige erstatten möchten. Diese so genannte „Anonyme Spurensicherung“ ist bis jetzt aber nur in wenigen Kliniken in Deutschland möglich.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der Antragskommission (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Wir fordern das Abgeordnetenhaus von Berlin und den Berliner Senat auf sicherzustellen, dass nach Sexualstraftaten auf Wunsch des Opfers eine Beweis- und Spurensicherung vorzunehmen ist, ohne dass dazu eine Anzeige erforderlich ist. Die Lagerung hat entsprechend der Verjährungsfristen zu erfolgen. Die erforderliche Finanzierung ist sicherzustellen.

 

Um eine bessere Strafverfolgung zu gewährleisten, ist es wichtig, Beweise und Spuren einer Vergewaltigung zeitnah zu sichern und rechtssicher zu dokumentieren, auch dann, wenn Betroffene (noch) keine Anzeige erstatten möchten.

 

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses Berlin werden aufgefordert, die Voraussetzungen zur Einführung der vertraulichen Spurensicherung in Berlin in das Abgeordnetenhaus von Berlin einzubringen.

Stellungnahme(n):
  Stellungsnahme der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin Wir haben für die Gewaltschutzambulanz der Charité in erheblichem Umfang zusätzliche Mittel im Doppelhaushalt 2017/2018 bereit gestellt, um das Angebot zeitlich auszuweiten und eine vertrauliche Spurensicherung für Gewaltop­fer anzubieten.   Stellungnahme SenAIF:  Mit der Einrichtung der Gewaltschutzambulanz hat der Senat die Möglichkeit geschaffen, dass eine anonymisierte Spurensicherung bei Opfern von Sexualstraftaten erfolgt, die für die Strafverfolgung notwendig ist.