Antrag 190/I/2020 Für die Mobilitätswende den Mobilitätspass einführen

Um bestehende Eintritts- und Nutzungsbarrieren bei der Nutzung von neuen Mobilitätsangeboten abzubauen, mögen sich die SPD-Fraktion des Abgeordnetenhauses und die sozialdemokratischen Senatsmitglieder dafür einsetzen, dass ein Mobilitätspass eingeführt wird.

 

Dieser Mobilitätspass soll ohne Preiserhöhung die bisherige VBB-Umweltkarte ersetzen. Hinzukommen sollen automatische Mitgliedschaften bei ausgewiesen nachhaltigen privaten und öffentlichen Mobilitätsdienstleistern, die in Berlin aktiv sind. Diese müssen sich nach dem Landesvergabegesetz bewerben. Hierzu gehören insbesondere die Sharing-Dienstleister für Bikesharing. Die Nutzung dieser Zusatzfunktionen kann von den Nutzern aktiv angewählt werden.

 

Gegenüber allen Mitgliedsunternehmen sollen die Kunden nur noch anonymisiert (z.B. Kundenummer) dargestellt werden. Die Abrechnung erfolgt über eine zentrale Mobilitätsagentur des Landes Berlins oder über den VBB. Nur dort liegen alle Kundendaten vor. Damit wird es ermöglicht, dass die in Berlin wohnenden mit nur einer Anmeldung und nur einer Karte im Portemonnaie alle Angebote nutzen können. Perspektivisch ist auch eine zentrale App denkbar. Die Kosten für die Entwicklung der technischen Systeme tragen die Mitgliedsunternehmen.

 

Die Teilnahme an diesem Mobilitätspass soll für alle privaten Mobilitätsdienstleister zwingende Bedingung sein, um die Nutzung ihrer Dienste pauschal abrechnen zu können.

 

Der Preis der Karte soll dauerhaft am Preis der VBB-Umweltkarte gekoppelt sein. Die weiteren Angebote privater Dienstleister werden – wie aktuell auch schon – individuell entsprechend der Nutzung abgerechnet. Die privaten Dienstleister behalten die Hoheit über die Preisgestaltung ihres eigenen Angebots mit der Einschränkung, dass keine Grund- und Aufnahmegebühren erhoben werden können.

 

Ergänzend könnte auch ein „Mobilitätspass light“ eingeführt werden, der kostenlos ist, allerdings nicht die VBB-Umweltkarte enthält. Auch Bonusprogramme sind denkbar, die eine Vielnutzung belohnen und Steuerungsmöglichkeiten eröffnen, wie zum Beispiel eine Nutzung außerhalb der Stoßzeiten.

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt bei Annahme Leitantrag 01/I/2021 (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

LPT I-2020 – Überweisen an FA XI – Mobilität

Stellungnahme FA XI-Mobilität: Ablehnung des Antrags

 

Begründung: Die Idee, alles mit einer Karte/einem Pass nutzen zu können, ist grundsätzlich gut. Allerdings nicht mit einem so aufwändigen Verfahren, einem so hohen Bearbeitungseinsatz und Zwangsmitgliedschaften. Über Nichterhebung von Grund- und Aufnahmegebühren wäre mit den jeweiligen Unternehmen im Rahmen von vertraglichen Vereinbarungen zu verhandeln (Vertragsfreiheit).

 

Zu bedenken ist außerdem, dass hochattraktive Abo-Angebote wie das Firmenticket, auch „Jobticket“ genannt, Senior*innenticket, Sozialticket, Semesterticket, Schüler*innen- und Azubi- sowie Semesterticket vorhanden sind. Sie lösen die Bedeutung der normalen Zeitkarte ab, da sie erheblich günstiger sind. Das sind grundsätzlich personengebundene Zeitkarten. Personengebundene Zeitkarten können nicht anonymisiert werden, denn sie sind nicht übertragbar.

 

Leihfahrräder spielen für Berliner*innen bisher keine wesentliche Rolle, bei über 3 Millionen Fahrrädern in Berliner Haushalten. Diese sind oft an die individuellen körperlichen Gegebenheiten besser angepasst. Vor allem für Tourist*innen wären es mögliche Sharing Angebote (wie z. B. bei den Wiener Linien).