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Antrag 182/I/2019 Keine Unterstützung von Diktatoren – Für ein Ende der Verwaltungspraxis bei der Erteilung von Passersatzpapieren an syrische Geflüchtete

25.02.2019

In Deutschland gilt für Ausländer*innen die Passpflicht, was bedeutet, dass diese gültige Ausweisdokumente besitzen müssen. Diese sollen sie sich selbst bei den Botschaften ihrer Heimatländer beschaffen. Syrische Geflüchtete waren davon in Berlin bis Ende April 2018 ausgenommen.  Sie bekamen in der Regel von der Berliner Ausländerbehörde ein Passersatzdokument.

 

Seit Mai 2018 wurde diese Ausnahme in der Hinsicht aufgehoben, dass syrischen Geflüchteten mit subsidiärem Schutz nun grundsätzlich eine Zumutbarkeit der Passbeschaffung in der syrischen Botschaft in Berlin unterstellt wird. Das heißt, dass syrische Geflüchtete mit subsidiären Schutz, sich in die Botschaft des Assad-Regimes begeben müssen, um dort zu hohen Kosten  gültige Personaldokumente zu erhalten. Das Assad-Regime, das gezielt Zivilist*innen in Syrien verfolgt und umbringt, wird durch dieses Verfahren direkt mit deutschen Geldern unterstützt. Der deutsche Staat verstärkt damit die Fluchtgründe, anstatt Geflüchteten Schutz zu geben!

 

Wir fordern den Berliner Innensenator deshalb auf, sofort wieder zu der Verwaltungspraxis vor Mai 2018 zurückzukehren und syrischen Geflüchteten mit subsidiärem Schutz einen Reisepass für Ausländer*innen als Passersatz zu gewähren, damit diese nicht in Kontakt mit der syrischen Botschaft treten müssen.

 

Wir fordern weiter, dass sich die Bundestagsfraktion dafür einsetzt, diese Verwaltungspraxis im gesamten Bundesgebiet zu ändern.

Antrag 131/I/2019 Freiwillige Rückkehr muss freiwillig sein

25.02.2019

Auf öffentliche Werbung für die freiwillige Rückkehr soll insgesamt verzichtet werden.

 

Daher fordern wir:

  • Auf öffentliche Werbung für die freiwillige Rückkehr soll insgesamt verzichtet werden. Stattdessen sollen Geflüchtete nur auf persönlicher Ebene und bei Bedarf und von geschultem Personal über die Angebote des Staates zur freiwilligen Rückkehr informiert werden.
  • „StarthilfePlus“ soll abgeschafft werden und es stattdessen Geflüchteten, die sich für die freiwillige Rückkehr entschieden haben, freisteht, mindestens 1200 Euro Unterstützung (Inklusive Rückflug) zu bekommen, egal zu welchen Zeitpunkt die Entscheidung getroffen wird und egal, ob die Entscheidung während oder nach dem Ende der Verarbeitung des Asylverfahrens getroffen wurde.
  • Die 500 Millionen Euro, die mit der Abschaffung der öffentlichen Werbung gespart werden, sollen dafür genutzt werden, die finanzielle Unterstützung bei der freiwilligen Rückkehr deutlich zu erhöhen und um in Integrationsprogramme in Deutschland zu investieren.
  • Zudem reicht es nicht aus, Starthilfe in Form von Geld zu geben, vielmehr müssen Strategien zur selbstständigen Unternehmensgründungen weitergegeben werden. Auch die Option einen Mikrokredit aufzunehmen, sobald ein eingereichtes Konzept vorliegt, sollte den Rückkehrenden ermöglicht werden. Denn die wirtschaftliche Unabhängigkeit ist besonders in Krisengebieten von großer Bedeutung.

 

Wir sehen die Aufgabe des Bundesministeriums des Innern, für Heimat und Bau nicht darin, fremdenfeindliche Abschiebekampagnen großflächig zu bewerben und Steuermittel dafür zu missbrauchen. Stattdessen sollte sich das Bundesministerium darum bemühen einen, Inklusionsprozess der hier lebenden Geflüchteten zu fördern. Wir fordern daher die Mitglieder der SPD-Bundesfraktion sowie SPD-Minister*innen auf, das Vorgehen des Bundesministers Horst Seehofer auf das Schärfste zu kritisieren und sich dafür einzusetzen, dass jedem Menschen jederzeit das Recht auf freie Migration zusteht und demzufolge ein internationales Recht auf Migration eingeführt wird.

 

Die freiwillige Rückkehr ist nur sinnvoll und gerecht, wenn die Entscheidung, zurückzukehren, tatsächlich freiwillig getroffen wird. Die jetzige Politik des Bundesinnenministeriums garantiert dies nicht. Dies wurde deutlich, als das Innenministerium im letzten November eine halbe Million Euro damit verschwendet hat, eine öffentliche Kampagne zum Thema in Auftrag zu geben. Auf Plakaten, die in fast allen Bahnhöfen in deutschen Großstädten aufgehängt wurden, konnte man in großen Buchstaben lesen: „Dein Land. Deine Zukunft. JETZT!“. In den kleineren Buchstaben wurde Geflüchtete, die bis Ende des Jahres im Rahmen der freiwilligen Rückkehr und des neuen Programms „StarthilfePlus“ ausreisen würden, ein finanzieller Bonus versprochen.

Die Gründe, weswegen diese Kampagne komplett unangemessen ist, sind so zahlreich, dass sie aufgelistet werden müssen.

 

Was als Erstes auffällt, ist die offensichtliche Fremdenfeindlichkeit, die hinter so einer Aussage steckt. Was nicht nur Geflüchtete, sondern alle Menschen mit Migrationshintergrund dabei verstehen sollen, ist, dass deren Land nicht Deutschland ist, deren Zukunft nicht in Deutschland sein wird und dass sie am besten jetzt gehen sollten. Es ist unerträglich, dass gewaltige Mengen Geld aus dem Innenministerium nicht für Investitionen in die Integration verwendet werden, sondern dafür, Menschen die Botschaft zu vermitteln, dass sie hier unerwünscht sind.

 

Wie kann man denn auf diese Weise einen guten Zusammenhalt in der Gesellschaft erzeugen wollen? Was für eine Vorstellung von Willkommenskultur hat das Innenministerium? Eine Antwort auf diese Fragen wird deutlich, wenn man darüber nachdenkt, warum diese Kampagne überhaupt gestartet wurde. Wie Marketingexperten auch in den Medien treffend analysiert haben, ergibt es überhaupt keinen Sinn für das Innenministerium, Geflüchtete durch Plakate in Bahnhöfe zu erreichen, insbesondere, wenn über so ein sensibles Thema informiert wird. Durch das BAMF oder auch andere Kanäle, wie die Ausländerbehörden, könnte man deutlich gezielter an diese Menschen herantreten, um in einem angemessenen Rahmen über freiwillige Rückkehr zu sprechen und zu beraten. Ganz offensichtlich war es nicht Ziel dieser Kampagne, die Zielgruppe vor Ort zu erreichen (wie das Ministerium mitteilte), sondern nur öffentlich zu zeigen, dass die Bundesregierung etwas gegen die angeblich zu hohe Zahl von Geflüchteten tut.

 

Für uns ist eine solch nationalistische und ausländerfeindliche Politik auf keinen Fall tragbar.

 

Die Kampagne ist aber noch aus anderen Gründen unangemessen. Wie am Anfang schon erwähnt, ist die Idee der Unterstützung bei der freiwilligen Rückkehr ist nur richtig, wenn die Entscheidung tatsächlich freiwillig getroffen wird und das ist nicht, was durch diese Kampagne vermittelt wird. Wenn man bei Geflüchteten mit dem Gefühl der Verantwortung für das Herkunftsland spielt und darüber hinaus für die Entscheidung noch Zeitdruck aufgebaut wird, dann ist es unmöglich hier noch von einer Freiwilligkeit zu sprechen. Das Innenministerium hat mehr Geld angeboten, für all diejenigen, die sich bis Ende des letzten Jahres entschieden haben, auszureisen, was von vielen als eine Art des „Winterschlussverkauf-Angebots“ interpretiert wurde, also nicht, wie Schicksale von Menschen behandelt werden sollten.

 

Wenn die Entscheidung tatsächlich freiwillig sein soll, dann dürfen es keine solche Prämien für bestimmten Entscheidungen geben. Neben diesen „Sonderangeboten“ stellt das Innenministerium ebenfalls mehr Geld für Geflüchtete zur Verfügung, die sich während der Verarbeitung des Asylverfahrens entscheiden, zurückzugehen, und so auf eine Asylstelle verzichten. Der einzige Gedanke, den ein*e Asylsuchende*r haben sollte, ist, ob er in sein Heimatland zurück möchte oder nicht. Wie viel Geld er vom Staat erhält, sollte keine Rolle spielen. Die Entscheidung ist dann nur wirklich freiwillig, wenn er oder sie sicher sein kann, dass er oder sie immer die notwendige Unterstützung haben wird, egal, wofür er oder sie sich entscheidet.

 

Das Innenministerium muss sofort aufhören, die freiwillige Rückkehr politisch zu nutzen, um somit die Zahlen der Ausreise zu vergrößern und einen ausländerfeindlichen Teil der Bevölkerung zu beruhigen. Stattdessen soll es sich um die Menschen kümmern, die hierher geflohen sind, auf der Suche nach Sicherheit und Freiheit.

Antrag 161/I/2019 Die Gesundheitsgefährdende Chemikalie Bisphenol in der Lebensmittelindustrie zu verbieten

25.02.2019

Wir fordern ein Verbot der Chemikalie Bisphenol in Materialien, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen.

Antrag 134/I/2019 Keine Unterstützung von Diktatoren – Für ein Ende der Verwaltungspraxis bei der Erteilung von Passersatzpapieren an syrische Geflüchtete

25.02.2019

In Deutschland gilt für Ausländer*innen die Passpflicht, was bedeutet, dass diese gültige Ausweisdokumente besitzen müssen. Diese sollen sie sich selbst bei den Botschaften ihrer Heimatländer beschaffen. Syrische Geflüchtete waren davon in Berlin bis Ende April 2018 ausgenommen.  Sie bekamen in der Regel von der Berliner Ausländerbehörde ein Passersatzdokument.

 

Seit Mai 2018 wurde diese Ausnahme in der Hinsicht aufgehoben, dass syrischen Geflüchteten mit subsidiärem Schutz nun grundsätzlich eine Zumutbarkeit der Passbeschaffung in der syrischen Botschaft in Berlin unterstellt wird. Das heißt, dass syrische Geflüchtete mit subsidiären Schutz, sich in die Botschaft des Assad-Regimes begeben müssen, um dort zu hohen Kosten  gültige Personaldokumente zu erhalten. Das Assad-Regime, das gezielt Zivilist*innen in Syrien verfolgt und umbringt, wird durch dieses Verfahren direkt mit deutschen Geldern unterstützt. Der deutsche Staat verstärkt damit die Fluchtgründe, anstatt Geflüchteten Schutz zu geben!

 

Wir fordern den Berliner Innensenator deshalb auf, sofort wieder zu der Verwaltungspraxis vor Mai 2018 zurückzukehren und syrischen Geflüchteten mit subsidiärem Schutz einen Reisepass für Ausländer*innen als Passersatz zu gewähren, damit diese nicht in Kontakt mit der syrischen Botschaft treten müssen.

 

Wir fordern weiter, dass sich die Bundestagsfraktion dafür einsetzt, diese Verwaltungspraxis im gesamten Bundesgebiet zu ändern.

Antrag 126/I/2019 Babypaket zur Familienförderung nach finnischem Vorbild einführen

25.02.2019

Die SPD-Bundestagsfraktion wird aufgefordert, einen Gesetzestext einzubringen und innerhalb der Großen Koalition noch in der laufenden Legislaturperiode durchzusetzen, der vorsieht, ein sogenanntes ‚Babypaket‘ nach finnischem Vorbild einzuführen. Dieses soll allen Eltern unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden, um auf unkomplizierte Weise eine staatliche Unterstützung des Kindes zu gewährleisten.

 

Das Paket enthält mehr als 50 Artikel für Neugeborene, u.a. Unisex-Anziehsachen, Schlafzeug, Spielzeug sowie Pflegeartikel für Kind und Eltern.