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Antrag 35/III/2016 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Verwaltung und Partei umsetzen

22.11.2016

Dass sich die SPD Berlin anlässlich des 10-jährigen Bestehens des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes

 

a) dafür einsetzt, dass die Benachteiligung wegen Geschlecht, sexueller Identität, sozialer oder ethnischer Herkunft, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter in Berliner Behörden keinen Platz haben.

  1. Untersuchung der Verwaltung auf diskriminierende Faktoren in Bezug auf die genannten Faktoren (auch mittelbare Benachteiligung etwa durch Verfahren) müssen eingeleitet werden.
  2. Der Fokus muss dabei auf eine Verwaltung, die die Vielfalt der Stadt widerspiegelt, interkulturelle Öffnung des Öffentlichen Dienstes, aber auch weitere Bereiche, gelegt werden.
  3. Bisherige Maßnahmen zum behindertengerechten Ausbau des öffentlichen Raums müssen fortgeführt werden.

 

b) sich dafür einsetzt, dass Faktoren die zu Benachteiligung in Parteigremien der SPD führen, identifiziert und abgebaut werden:

  1. Neben der Geschlechterquote sollen auch auf Ausgewogenheit bezüglich sozialer und ethnischer Herkunft geachtet werden.
  2. Mandate sollen die Vielfalt der Gesellschaft widerspiegeln: Wir setzen uns dafür ein, dass neben dem Geschlecht die Faktoren Alter und Mirgrationshintergrund bei KandidatInnenaufstellung stärker Berücksichtigung finden.

 

 

Antrag 83/III/2016 Konsensliste

22.11.2016

Die im Antragsbuch sowie auf dieser Seite mit (K) gekennzeichneten Empfehlungen der Antragskommission wurden im Konsens ausgesprochen.

Der Landesparteitag stimmt diese mit (K) gekennzeichneten Anträge en bloc ab.

Antrag 82/III/2016 Ämtertrennung zwischen Senat und Abgeordnetenhaus

22.11.2016

Die sozialdemokratischen Mitglieder des nächsten Senats werden aufgefordert, ein etwaiges Abgeordnetenhausmandat unverzüglich nach Antritt ihres Amtes als Senator(in) niederzulegen.

Antrag 80/III/2016 Grundsicherung bei kleinen Einkommen

22.11.2016

Die Fraktion der SPD im Bundestag wird aufgefordert, geeignete gesetzliche Maßnahmen zu unternehmen, um gering verdienenden Menschen die Teilhabe an der staatlichen Riester-Förderung sinnvoll so zu ermöglichen, dass diese im Alter auch wirksam wird. Dazu wird vorgeschlagen, dass für diesen Personenkreis der Anspruch auf Riester-Rente nur zu 50% auf die Grundsicherung angerechnet wird.

Antrag 81/III/2016 Obdachlosigkeit bekämpfen – Infrastruktur für professionelle Hilfe ausbauen und verbessern

22.11.2016

In Berlin herrscht ein Mangel an Unterbringungsmöglichkeiten im geschützten Wohnsegment, insbesondere für Obdachlose, den es zu lindern gilt.

 

  • Bei größeren Neubauprojekten sollen nicht nur bezahlbare Wohnungen, sondern auch Räumlichkeiten im geschützten Wohnsegment, z.B. Betreuungs-WG’s, Obdachlosenheime, Frauenhäuser und auch Notunterkünfte geschaffen werden. In den Obdachlosenheimen, Betreuungs-WGs und Notunterkünften müssen auch geschützte Bereiche für Frauen mitgeplant werden
  • Das Land Berlin prüft lösungsorientiert Möglichkeiten der Einrichtung von Räumlichkeiten für Obdachlosenheime und Notunterkünfte
  • Als Betreiber erhalten – wo immer sinnvoll möglich – seriöse und im Segment erfahrene, gemeinnützige Organisationen den Vorzug. Die ausreichende Finanzierung der Projekte (Geschultes, hauptamtliches Personal, Einrichtung usw.) muss durch das Land Berlin, oder – wo zuständig – vom Bund sichergestellt werden.
  • Das Land Berlin baut die Kapazitäten an Psychiatrieplätzen und Suchttherapieplätzen konsequent aus und gewährt eine bedarfsgerechte Versorgung. Hierbei sind auch die spezifischen Probleme von Menschen ohne Krankenversicherung mit zu bedenken