22.11.2016
Dass sich die SPD Berlin anlässlich des 10-jährigen Bestehens des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
a) dafür einsetzt, dass die Benachteiligung wegen Geschlecht, sexueller Identität, sozialer oder ethnischer Herkunft, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter in Berliner Behörden keinen Platz haben.
- Untersuchung der Verwaltung auf diskriminierende Faktoren in Bezug auf die genannten Faktoren (auch mittelbare Benachteiligung etwa durch Verfahren) müssen eingeleitet werden.
- Der Fokus muss dabei auf eine Verwaltung, die die Vielfalt der Stadt widerspiegelt, interkulturelle Öffnung des Öffentlichen Dienstes, aber auch weitere Bereiche, gelegt werden.
- Bisherige Maßnahmen zum behindertengerechten Ausbau des öffentlichen Raums müssen fortgeführt werden.
b) sich dafür einsetzt, dass Faktoren die zu Benachteiligung in Parteigremien der SPD führen, identifiziert und abgebaut werden:
- Neben der Geschlechterquote sollen auch auf Ausgewogenheit bezüglich sozialer und ethnischer Herkunft geachtet werden.
- Mandate sollen die Vielfalt der Gesellschaft widerspiegeln: Wir setzen uns dafür ein, dass neben dem Geschlecht die Faktoren Alter und Mirgrationshintergrund bei KandidatInnenaufstellung stärker Berücksichtigung finden.
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22.11.2016
Die im Antragsbuch sowie auf dieser Seite mit (K) gekennzeichneten Empfehlungen der Antragskommission wurden im Konsens ausgesprochen.
Der Landesparteitag stimmt diese mit (K) gekennzeichneten Anträge en bloc ab.
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22.11.2016
Die sozialdemokratischen Mitglieder des nächsten Senats werden aufgefordert, ein etwaiges Abgeordnetenhausmandat unverzüglich nach Antritt ihres Amtes als Senator(in) niederzulegen.
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22.11.2016
Die Fraktion der SPD im Bundestag wird aufgefordert, geeignete gesetzliche Maßnahmen zu unternehmen, um gering verdienenden Menschen die Teilhabe an der staatlichen Riester-Förderung sinnvoll so zu ermöglichen, dass diese im Alter auch wirksam wird. Dazu wird vorgeschlagen, dass für diesen Personenkreis der Anspruch auf Riester-Rente nur zu 50% auf die Grundsicherung angerechnet wird.
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22.11.2016
In Berlin herrscht ein Mangel an Unterbringungsmöglichkeiten im geschützten Wohnsegment, insbesondere für Obdachlose, den es zu lindern gilt.
- Bei größeren Neubauprojekten sollen nicht nur bezahlbare Wohnungen, sondern auch Räumlichkeiten im geschützten Wohnsegment, z.B. Betreuungs-WG’s, Obdachlosenheime, Frauenhäuser und auch Notunterkünfte geschaffen werden. In den Obdachlosenheimen, Betreuungs-WGs und Notunterkünften müssen auch geschützte Bereiche für Frauen mitgeplant werden
- Das Land Berlin prüft lösungsorientiert Möglichkeiten der Einrichtung von Räumlichkeiten für Obdachlosenheime und Notunterkünfte
- Als Betreiber erhalten – wo immer sinnvoll möglich – seriöse und im Segment erfahrene, gemeinnützige Organisationen den Vorzug. Die ausreichende Finanzierung der Projekte (Geschultes, hauptamtliches Personal, Einrichtung usw.) muss durch das Land Berlin, oder – wo zuständig – vom Bund sichergestellt werden.
- Das Land Berlin baut die Kapazitäten an Psychiatrieplätzen und Suchttherapieplätzen konsequent aus und gewährt eine bedarfsgerechte Versorgung. Hierbei sind auch die spezifischen Probleme von Menschen ohne Krankenversicherung mit zu bedenken
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