24.09.2023
Der Görlitzer Park gilt als eines der größten Naherholungsgebiete Berlins. Mitten in Kreuzberg gelegen ist der Görli mit einem großen Angebot an Grünflächen, Sport- und Spielplätzen sowie einem Streichelzoo nicht nur Nachbarschafts- und Kieztreffpunkt, sondern auch ein wichtiger Ort für das Stadtklima. Verschiedene Veranstaltungen bei den Terrassen auf der Westseite des Parks und eine von Anwohner*innen gepflegte Streuobstwiese sowie die historischen Überbleibsel des alten Bahnhofsgeländes locken Berliner*innen und Tourist*innen gleichermaßen an. Spätestens seit Mitte der 2000er Jahre ist der Görli jedoch auch regelmäßig Gegenstand innen- und sicherheitspolitischer Debatten. Drogenverkauf und -konsum, Alkoholismus und körperliche Gewalt nehmen in den Abend- und Nachtstunden zu und verstärken ein Gefühl der Unsicherheit, sodass viele Anwohnende und vor allem FINTA*-Personen den Park im Dunkeln meiden.
Dabei folgen die innenpolitischen Debatten um den Görlitzer Park häufig einem ähnlichen Muster: Es passiert etwas, worüber überregionale Medien berichten, und die Politik möchte mit schnellen Maßnahmen sofort reagieren. Schnell werden Forderungen nach mehr Polizeipräsenz, einer härteren Durchsetzung repressiver Maßnahmen sowie umfassende Videoüberwachung formuliert. Ob diese Maßnahmen das Grundproblem lösen, wird nicht hinterfragt.
Doch der Görlitzer Park ist nicht vergleichbar mit anderen Berliner Parks und benötigt ein eigenes Gesamtkonzept städtebaulicher, sozialer sowie polizeilicher Maßnahmen, die nur gemeinsam einen positiven Effekt auf das Sicherheitsbefinden aller Parkgäste entwickeln können.
Wir möchten, dass der Görlitzer Park als öffentlicher Raum erhalten bleibt und als Naherholungsgebiet für alle zur Verfügung steht. Wir wollen, dass der Park ein sicherer Ort für alle ist. Der Görlitzer Park versteht sich als Treffpunkt für Jugendliche und Familien, sowie als Anlaufpunkt zum Austausch für die migrantische Community. Auch abends und nachts soll der Park den Anwohnenden als sicherer, sauberer und barrierefreier Aufenthaltsort zur Verfügung stehen. Hierfür sollen sowohl das Grünflächen- und Sauberkeitskonzept des Parks überarbeitet werden, sowie neben dem Streichelzoo und der Streuobstwiese weitere Möglichkeiten für Familien sowie Kinder und Jugendliche geschaffen werden. Auch die Angebote der örtlichen Sportvereine sollen unterstützt und ausgebaut werden. Friedrichshain-Kreuzberg hat einen eklatanten Mangel an Sport- und Spielzplatzflächen. Der Bezirk sollte daher im Görli mehr Angebote schaffen.
Die geplante Videoüberwachung und die nächtliche Schließung des Parks werden weder die Kriminalität noch den Drogenkonsum beenden. Drogenabhängige werden für ihren Konsum in die umliegenden Straßen und Häuser ausweichen, der Konsum in den nahegelegenen Hauseingängen wird zunehmen. Wie mehrere Studien belegen, wird Kriminalität nicht durch Videoüberwachung verhindert, der Fokus sollte daher stärker auf der Prävention von Straftaten und Hilfen für Suchtkranke liegen. Auch eine verstärkte Polizeipräsenz im Park wird die zugrundeliegenden Probleme im Park nicht lösen, sondern lediglich in die anliegenden Wohngebiete oder benachbarte Kieze verdrängen.
Einfache Antworten kann es daher bei der Debatte um Sicherheit im Görlitzer Park daher nicht geben. Stattdessen müssen verschiedene Akteur*innen berücksichtigt werden, um den Görli für alle als einen sicheren Ort der Erholung zu bewahren. Stattdessen sollen die Aufenthaltsqualität sowie die sozialen Projekte im und um den Park ausgebaut und intensiviert werden, um attraktive Angebote für alle zu schaffen und den Park als öffentlichen Raum zu bewahren.
Wir fordern daher:
- Den Bau von weiteren Spielplatzflächen für Familien mit Kindern
- Die Reaktivierung der Amphitheater-Fläche auf der Westseite des Parks
- Eine Ausweitung und finanzielle Stärkung der aufsuchenden Sozialarbeit im Görlitzer Park
- Die Schaffung und Förderung von Suchthilfeprogrammen für Konsument*innen und Ausstiegsprogrammen für Dealer*innen
- Mehr Drogenkonsumräume im und um den Görlitzer Park sowie eine Ausweitung der Öffnungszeiten
- eine intensivere Zusammenarbeit mit Initiativen vor Ort wie Wrangelkiez United und Fixpunkt
- Mehr Investitionen in das Park Ranger Programm
- Die Überarbeitung des sportlichen Angebots des Görlitzer Parks in Zusammenarbeit mit den örtlichen Sportvereinen
- Keine Videoüberwachung im Görlitzer Park
- Keine nächtliche Schließung des Görlitzer Parks
- Keine vollständige Umzäunung des Parkgeländes, sowie Erhalt der historischen Mauer um den Park herum.
- Der Ausbau umweltschonender Beleuchtung auf dem Parkgelände
- Die Sanierung der bestehenden Sanitäranlagen sowie Schaffung weiterer sanitärer Einrichtungen
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24.09.2023
Die SPD und die SPD-Fraktion des Berliner Abgeordnetenhauses sind aufgefordert, den am Wochenende bekannt gewordenen Änderungswünschen der CDU-Fraktion am Berliner Mobilitätsgesetz nicht zu entsprechen.
Bei der Stadtentwicklungsplanung müssen die Verkehrsmittel des Umweltverbundes nach wie vor besonders berücksichtigt werden. Bleiben muss u.a.
- die Vorgabe, dass in jedem Bezirk mindestens zwei Beschäftigte für Planung und Umsetzung von Radverkehrsprojekten zuständig sind,
- die Förderung von Spielstraßen als Instrument der Verkehrsberuhigung,
- die Vorrangstellung des Fußverkehrs gegenüber dem motorisierten Individualverkehr.
Die von der CDU erneut aufgemachte Flächenkonkurrenz zu Gunsten des Individualverkehrs (= Autos) führt zur Benachteiligung der im Straßenverkehr vulnerablen Menschen – Kinder, Senior*innen, Menschen mit Beeinträchtigungen, Frauen, etc. – und zur Nicht-Umsetzung der Projekte \“Queren in einem Zug\“ bzw. \“verlängerte Grünphasen für den Fußverkehr\“.
Die bekannt gewordenen neuen Mobilitätsbelange betreffen Menschen mit Beeinträchtigung in ihrem Sicherheitsverlangen extrem stark. Zur Vermeidung von Exklusion sind weiterhin zu gewährleisten:
- eine grundsätzliche bauliche Trennung von Geh- und Radwegen (ein seit Jahrzehnten in Berlin geltendes Schutzprinzip – vgl. § 50 Abs. 13 MobG BE; AV Geh- und Radwege, A.III),
- sollten gemeinsame Geh- und Radwege nach einer Prüfung unvermeidbar sein, müssen diese weiterhin über eine Breite von mindestens 3,20 m bzw. im Zweirichtungsverkehr von vorzugsweise mindestens 4,00 m verfügen – 2,5 m reichen keinesfalls aus,
- eine allein dem Fußverkehr vorbehaltene Gehwegbreite von mindestens 1,80 m, damit Nutzer*innen radgebundener Hilfsmittel einander begegnen und Menschen mit Gehbeeinträchtigungen von einer Begleitperson unterstützt werden können.
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24.09.2023
Die SPD-Abgeordnetenhausfraktion und die Mitglieder des Senats werden aufgefordert, die Änderungsvorschläge der CDU-Fraktion am bestehenden Berliner Mobilitätsgesetz entschieden abzulehnen und sich für eine konsequente Weiterentwicklung des Mobilitätsgesetz im Sinne einer sozialen und ökologisch nachhaltigen Verkehrswende stark zu machen. Dabei sind die drei V‘s der Verkehrsplanung: Verkehr vermeiden, Verkehr auf den Umweltverbund (ÖPNV, Fuß- und Radverkehr) verlagern und den verbleibenden Verkehr verträglich abwickeln, ist nach wie vor gültig.
Besonders wichtig sind dabei folgende Punkte
- Der Umweltverbund hat Vorrang. Er bildet das Rückgrat der Verkehrswende und schützt das Klima. Zum Umweltverbund zählen der öffentliche Personennahverkehr, der Fußverkehr und der Radverkehr.
- Die Ziele des Stadtentwicklungsplans Mobilität und Verkehr (u. a. 82% Umweltverbund bis 2030) haben weiterhin ihre Gültigkeit.
- Straßenbahnen sind für uns wichtiger Bestandteil einer nachhaltigen Verkehrspolitik, wie sie im Nahverkehrsplan und im Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr festgeschrieben sind. Auch Straßenbahn-Vorhalteflächen bleiben bestehen.
- Der im November 2021 beschlossene Radverkehrsplan behält im Grundsatz nach wie vor seine Gültigkeit.
- Sichere und von der Fahrbahn abgetrennte Rad- und Fußwege mit entsprechenden Breiten, wie im Gesetz festgeschrieben, motivieren die Menschen in unserer Stadt sich zu bewegen, schützen das Klima und tragen zu einer deutlich höheren Verkehrssicherheit bei, die vor allem die Schwächsten in den Blick nimmt.
- Rad- und Fußwege sind getrennt voneinander zu errichten, damit Menschen sicher auf diesen Wegen unterwegs sein können.
- Bei Baustellenmarkierungen wird der Umweltverbund gegenüber dem motorisierten Individualverkehr bevorzugt.
- Ampelschaltungen werden so programmiert, dass eine Querung durch den Fußverkehr nicht durch Mittelinseln unterbrochen werden muss, sondern die komplette Fahrbahn in einer Grünphase sicher überquert werden kann.
- Verbände werden an möglichen Gesetzesänderungen über einen Beteiligungsprozess eingebunden werden.
- Die bezirkliche Planung von Rad- und Fußwegen muss durch ausreichendes Personal sichergestellt werden.
- Es sind ausreichend Haushaltsmittel vorzusehen, um den Bezirken eine konsequente Umsetzung des MobG zu ermöglichen.
Hintergrund:
Das Mobilitätsgesetz ist eine wichtige Grundlage für die Mobilitätswende. Die SPD hat den Vorschlag für das Gesetz damals in die Koalitionsverhandlungen eingebracht. Das Gesetz hat national und international gute Presse bekommen. Es war das erste Gesetz dieser Art in Deutschland. Berlin etablierte sich damit zum Vorreiter für die Mobilitätswende in Deutschland. Nun muss dieses Gesetz konsequent in Richtung sozial gerechter und ökologisch nachhaltiger Mobilität weiterentwickelt werden. Aufgrund des aktuellen Änderungsvorschläge der CDU-Fraktion am Mobilitätsgesetz und die Notwendigkeit darauf angemessen zu reagieren, wird dieser Antrag als Initiativantrag eingereicht.
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24.09.2023
Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und die Mitglieder der SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus setzen sich umgehend dafür ein, dass die gezielte Zuweisung von Lehrkräften an Schulen mit besonderen Bedarfen und die gezielte Zuweisung von Lehrkräften an Schulen mit unterdurchschnittlicher Personalausstattung wieder eingeführt wird.
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24.09.2023
Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses sowie des Senats setzen sich für die Ergänzung des Masterplans Wasser um eine überregionale Strategie mit den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und den Freistaat Sachsen an, die noch in der laufenden Legislaturperiode beschlossen werden soll. Diese 4-Länder-Wassermangelstrategie soll unter Beteiligung der Umweltausschüsse der Landtage erarbeitet werden und einen Fokus auf den Umgang mit den uns verbindenden Lebensadern Spree, Dahme und Havel legen.
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