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Antrag 131/II/2023 LPT II-2023 Konsensliste

6.09.2023

Die im Antragsbuch sowie auf dieser Seite mit (Konsens) gekennzeichneten Empfehlungen der Antragskommission wurden im Konsens ausgesprochen.

Antrag 01/II/2023 Berlin: Sozial, klimaneutral und für alle bezahlbar

30.08.2023

Der Kampf gegen den menschengemachten Klimawandel ist die große Jahrhundertaufgabe, vor der wir stehen – weltweit und hier in Europa. Es geht um den Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlagen. Klimaschutz ist deshalb Kernaufgabe der Sozialdemokratie.

Als große europäische Metropole und Deutschlands Hauptstadt muss Berlin dabei auch Verantwortung übernehmen. Deshalb haben wir uns vorgenommen, Berlin deutlich vor 2045 klimaneutral zu machen. Das Ziel muss sein, die Emission von Treibhausgasen so schnell wie möglich deutlich zu reduzieren.

Wir wollen zeigen, dass wir Klimaschutz auch sozial gestalten können. Die zentrale Generationenaufgabe des Klimaschutzes darf nicht zu der Ungerechtigkeit führen, dass gleichzeitig die Konzerngewinne und die Lebenshaltungskosten der Menschen explodieren. Dazu gehört für uns auch, weiterhin Energiearmut und Energiesperren zu verhindern. Die Energiewende darf nicht an der sozialen Frage scheitern und umgekehrt. Denn Klimaschutz und soziale Gerechtigkeit gehen nur zusammen. Die SPD muss dabei klare Orientierung bieten – die Klimaschutzpolitik ist eine Grundsatzfrage der sozialen Gerechtigkeit. Wir regen deshalb an, das Grundsatzprogramm der SPD zu überarbeiten.

Die Klimaziele sind nur mit einem Dreiklang aus finanzieller Förderung, Anreizen und stärkerer Regulierung erreichbar. Berlin soll schnell eine klimaneutrale und klimaresiliente Stadt werden und dabei für alle bezahlbar bleiben. Wir wollen den Wohlstand in Berlin wahren und den sozialen Frieden sichern.

Um die Klimaschutzziele zu erreichen, ist entschlossenes Handeln in vielen Bereichen erforderlich. Wir müssen Berlins Abhängigkeit von fossiler Energie schnellstmöglich überwinden, die Wärmewende entschlossen angehen, den Gebäudesektor energetisch ertüchtigen und die Mobilitätswende voranbringen. Und wir müssen unsere Stadt an ein sich veränderndes Klima – mit höheren Temperaturen, weniger Niederschlag und extremeren Wetterlagen – anpassen. Das alles erfordert hohe Investitionen. Diese Kosten müssen gerecht und solidarisch verteilt werden, sie dürfen nicht allein oder zum überwiegenden Teil auf Mieter*innen und Verbraucher*innen abgewälzt werden.

Die Herausforderungen des Klimawandels und der Energiewende sind allumfassend und betreffen besonders auch die Industrie, die sich in einem umfangreichen Transformationsprozess befindet. Nur gemeinsam mit einer nachhaltigen Industrie kann das Erreichen der Klimaschutzziele und die Energiewende gelingen. Die Krisen der letzten Jahre, vor allem aber der russische Angriffskrieg auf die Ukraine haben den Druck noch erhöht. Das betrifft besonders die energieintensive verarbeitende Industrie, die nicht nur auf verlässliche und bezahlbare Energie angewiesen ist, sondern auch den Weg zu einer CO2-neutralen Produktion z.B. durch Einführung intelligenter und effizienter Maßnahmen zur Verringerung des Prozessenergieverbrauchs, zügiger angehen muss. Wir werden die Berliner Wirtschaftsakteure – sowohl im Handwerk als auch in der Industrie – bei der notwendigen Transformation unterstützen und damit qualifizierte Arbeitsplätze und unseren zukünftigen Wohlstand sichern.

Klimaschutz bedeutet auch Daseinsvorsorge gerade für die finanziell schwächer Aufgestellten. Dabei müssen wir die Menschen mitnehmen, ihre Sorgen und möglichen Ängste ernst nehmen und ihnen ihre Zukunftschancen aufzeigen. Klimaschutz begreifen wir auch als Chance und wollen die Berlinerinnen und Berliner dafür gewinnen.  Energiekosten für Verbraucherinnen und Verbraucher können langfristig sinken, zukunftsfeste und sichere Arbeitsplätze entstehen und können damit auch für einen wachsenden Wohlstand. Zeitgleich ist es für uns essenziell, dass Klimaschutzmaßnahmen soziale Missstände nicht entstehen lassen oder bestehende Missstände verschärfen. Wir verstehen Klimaschutz als größte soziale Aufgabe unserer Zeit. Die Ärmsten der Armen leiden am meisten unter den Folgen der Klimakrise und werden künftig noch stärker leiden. Die Kosten des Klimaschutzes dürfen nicht dazu führen, dass die, die bereits wenig haben, noch mehr bezahlen. Staatliche Förderungen müssen da ankommen, wo sie am meisten gebraucht werden. Es kann und muss uns immer um sozial gerechten Klimaschutz gehen.

 

Sozial gerechte Klimaschutzpolitik in Berlin

Mit dem vereinbarten Sondervermögen „Klimaschutz, Resilienz und Transformation“ schaffen wir die finanziellen Möglichkeiten, die notwendigen Investitionen zu stemmen, damit Berlins Weg zur klimaneutralen Stadt beschleunigt werden kann. Zunächst können über das Sondervermögen bis zu fünf Milliarden Euro aufgenommen werden. Nach einer Evaluation Ende 2024 können weitere bis zu fünf Milliarden Euro dem Sondervermögen zugeführt werden. Damit stehen bis zu zehn Milliarden Euro zur Verfügung. Das Sondervermögen ist maßgeblich von der SPD vorangetrieben worden. Es ist in seiner Struktur und Höhe bundesweit einmalig und beispielgebend. Berlin kann so zur Vorreiterin der urbanen Klimawende werden.

Mit dem Sondervermögen soll die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern schnellstmöglich überwunden, Energie eingespart, die Transformation der Energieversorgung auf CO2-neutrale Energiequellen beschleunigt und die Infrastruktur der Daseinsvorsorge resilienter aufgestellt werden. Die Maßnahmen, die über das Sondervermögen finanziert werden, sollen sich auf die Handlungsfelder Gebäudesektor, Energieerzeugung und -versorgung, Mobilität sowie Transformation der Wirtschaft konzentrieren. Außerdem wollen wir das Sondervermögen nutzen, um Berlins Klimaresilienz zu erhöhen und Klimafolgenanpassungen vorzunehmen.

Als SPD möchten wir die Schwerpunkte beim Sondervermögen auf die öffentliche Daseinsvorsorge legen, die einen erheblichen Beitrag leisten kann, Berlin möglichst schnell klimaneutral zu machen. Das Sondervermögen sollte insbesondere zur Finanzierung neuer und zusätzlicher Klimaschutzmaßnahmen genutzt werden.

Wir sind davon überzeugt: Ein beschleunigtes Erreichen der Klimaschutzziele rechtfertigt eine Kreditaufnahme über ein Sondervermögen, denn die Klimakrise ist eine außergewöhnliche Notsituation. Der notwendige Kampf gegen den Klimawandel darf nicht zulasten des Sozialstaats gehen. Klimaschutz ist auch eine Verteilungsfrage, denn die reichsten zehn Prozent der Weltbevölkerung sind gemeinsam für so viel Treibhausgasausstoß verantwortlich wie die ärmste Hälfte der Bevölkerung.

 

Die kommunale Wärmeplanung, die wir bis 2026 auf den Weg bringen wollen, wird für uns entscheidend sein, um die Klimaneutralität sozialverträglich erreichen zu können. Die Wärmeplanung wird gemeinsam mit den Trägern der Infrastruktur erstellt. Aus der Wärmeplanung wird klar hervorgehen, in welchen Quartieren der Stadt langfristig welche Arten der Wärmeversorgung möglich sein werden. Damit wollen wir den Berlinerinnen und Berlinern mehr Klarheit und Sicherheit bei den zukünftigen Möglichkeiten ihrer Wärmeversorgung geben.

Von den denkbaren Optionen zur Wärmeversorgung haben für uns CO2-freie Fern- und Nahwärmenetze Priorität. Die Primärenergie für die Wärmenetze wird vorrangig aus überschüssigem Windstrom, Geothermie, Großwärmepumpen, Flusswärme, Abwasserwärme und industrieller Abwärme kommen. Auch die Wärme aus Biomasse und Müllverbrennung wird genutzt, auch wenn diese langfristig weniger zur Verfügung stehen werden.

Wir setzen uns daher dafür ein, dass das Land Berlin gemeinsam mit starken industriellen Partnern das Fernwärmenetz inklusive der Wärmekraftwerke erwirbt und mindestens die Mehrheit kontrolliert: Wir holen die Wärme nach Hause! Ziel ist es bis den Anteil erneuerbarer Energien in der Fernwärmeversorgung schnell zu erhöhen und deutlich vor 2045 eine emissionsfreie Fernwärmeversorgung zu erreichen. Um die Anschlussquote an die Fernwärme zu erhöhen, wollen wir Förderprogramme des Bundes für Betreiber konsequent nutzen und die Einführung von Landesförderungen prüfen. Die Fernwärme muss auch für die Verbraucher*innen attraktiv sein und faire Preise bieten.

Wir fordern auch einen mehrheitlichen Einstieg des Landes Berlin bei der GASAG, um eine schnelle Dekarbonisierung politisch steuern und das Gasnetz z.B. für ein Wasserstoffleitungssystem zu ertüchtigen. Aus unserer Sicht ist dies aus der Rolle des (Mit-)Eigentümers am besten zu gewährleisten.

 

Der Gebäudesektor ist für einen Großteil der Emissionen in unserer Stadt verantwortlich. Daher muss der Gebäudesektor einen wesentlichen Beitrag zur Energiewende erbringen, da sonst Klimaneutralität kaum erreichbar ist. Die durch den russischen Angriffskrieg versursachten hohen Energiekosten machen Energieeinsparungen zusätzlich notwendig. Deshalb muss ein Schwerpunkt der über das Sondervermögen finanzierten Maßnahmen im Gebäudesektor liegen. Hier ist neben der Dekarbonisierung der Wärmeversorgung die Senkung des Wärmebedarfs ein Schwerpunkt. Dieser muss sozialverträglich und praxistauglich gestaltet werden.

Eine höhere Rate energetischer Gebäudesanierung ist unumgänglich und nur mit dem Dreiklang aus Anreizen, Förderung und gesetzlicher Regulierung erreichbar. Bei denkmalgeschützten Gebäuden muss in jedem Einzelfall ein Weg für eine klimaneutrale und wirtschaftlich vernünftige Wärmeversorgung gefunden werden.

Umfassende energetische Sanierungen sind teuer. Daher kommt es besonders hier auf starken Mieterschutz an, indem die Kosten sozialverträglich aufgefangen werden und nicht zu drastischen Mietererhöhungen führen. Aktuelle Programme wie z.B. das „soziale Wohnraummodernisierung oder „Effiziente GebäudePlus“ sind ein Baustein, müssen aber massiv ausgebaut werden. Klimaschutz und bezahlbares Wohnen wird dabei nur mit einem breit angelegten Förderprogramm möglich sein, das Darlehen und Zuschüsse im Gegenzug für Mietpreisbindungen anbietet. Hierfür wird die SPD Berlin sich für ein neues Förderprogramm „Klima- und Mieterschutz“ einsetzen, das im Sondervermögen einen Schwerpunkt darstellen wird. Das Förderprogramm soll für alle sanierungsbedürftigen Bestandswohnungen zur Verfügung stehen und auch für Wohngebäude mit hohem Wärmebedarf und Gebäude, deren Vollsanierung nur mit sehr erheblichem finanziellem Aufwand zu erreichen ist wie zum Beispiel Gründerzeit- oder denkmalgeschützte Gebäude, ausreichende Förderkonditionen bieten, mit denen die Miete bezahlbar bleibt.

Für Berlin als Mieterstadt ist eine sozial gerechte Klimaschutzpolitik, die Mieter*innen vor hohen Energiekosten schützt, von zentraler Bedeutung. So tragen bisher die Mieter*innen ihre Wärmekosten fast vollständig allein. Auf die Wahl der Heizungsart, den energetischen Zustand des Gebäudes oder geplante energetische Sanierungen, die die Kosten aber weitgehend bestimmen, haben sie bisher keinen Einfluss. Mieter*innen müssen bei energetischen Sanierungen ein Mitspracherecht haben, damit ihre Interessen gewahrt bleiben.

Wir werden uns für Sanierungspflichten im Bestand einsetzen und Sanierungsmaßnahmen aus dem Sondervermögen fördern. Dies gilt insbesondere für die Sanierungspflichten, die in Kürze durch die EU für die ineffizientesten Gebäude in Kraft gesetzt werden. Wir gehen mit dem Worst-First-Ansatz vor: Die effizientesten Teilsanierungen der ineffizientesten Gebäude haben Vorrang. Durch ein Beratungsangebot „Energiespar-Check“ sollen finanziell bedürftige Haushalte neben der Stromsparberatung auch Tipps zur Wärmeeffizienz bekommen und konkrete Hilfen durch handwerkliche Unterstützung und Energiesparmaßnahmen im geringinvestiven Bereich erhalten.

Klimaschutz darf nicht zur Verdrängung von Mieter*innen führen. Die Förderprogramme des Landes werden auf das Ziel einer weitgehenden Warmmietenneutralität ausgerichtet. Das neue Berliner Förderprogramm für sozialverträglichen Klimaschutz im Wohnungsbestand wird weiterentwickelt und aufgestockt.

Berlin braucht einen neuen Flächennutzungsplan, in dem die Belange des Klimaschutzes, der Klimafolgenanpassung und des Natur- und Artenschutzes als verpflichtendes Ziel in die Stadtentwicklung integriert werden. Bauen und Umweltschutz müssen Hand in Hand gehen. Beim Umweltschutz im Baubereich sollte der Fokus auf der Anwendung der Solar- und Windenergietechnik, bei ambitionierten Vorgaben bezüglich Versickerung, Gründächer und -fassaden, Regenwassermanagement sowie beim Einsatz von Holz, von anderen nachwachsenden Rohstoffen z. B. bei der Dämmung und Recyclingmaterialien als Baustoffe liegen.

Politik und Verwaltung gewinnen mehr Spielraum und Entscheidungshoheit, je mehr die Stadt bzw. die Bezirke selbst über Grund und Boden verfügen und entscheiden können. Flächen können selbst entwickelt werden, ohne dass ein Dritter entscheiden kann, wie und wann das geschieht. Daher ist neben dem Ankauf von Wohnraum der Ankauf von Boden weiter zu fokussieren. Ankauffonds müssen für den Senat aber auch für die Bezirke zur Verfügung stehen, um so Freiflächen, Wohnflächen, Ausgleichsflächen oder auch Flächen für Kleingartenanlagen zu sichern. Ziel soll dabei sein, dass Senat und Bezirke mehr über eigene Entwicklungen in unserer Stadt entscheiden, können.

 

Beim Neubau muss es unser Ziel sein, klimaneutrale Quartiere mit einer hohen Lebens- und Aufenthaltsqualität zu bauen, die an die Folgen des Klimawandels angepasst sind – mit viel Grün- und Wasserflächen, möglichst wenig Versiegelung, Dach- und Fassadenbegrünung und verschatteten öffentliche Plätzen und Rückzugsräumen für Wildtiere. Effiziente und sparsame Wohnungsgrundrisse verringern den Flächenverbrauch, führen zu niedrigen Kaltmieten und vermindern den Energiebedarf und damit die Warmmiete.

Nachhaltiges Bauen bedeutet auch, dass die Gebäude und Wohnungen für alte und kranke Menschen, für Familien mit Kleinkindern und für Menschen mit Behinderungen nutzbar sind und allen die gleichen Gesundheitschancen bieten. Mit Blick auf die demografische Entwicklung und dem zunehmenden Bedarf an barrierefreiem Wohnraum ist Bauen mit Barrieren mittelfristig unwirtschaftlich. Um Versorgungslücken zu schließen, wollen wir Neubauwohnungen in der Regel barrierefrei errichten, bei Sanierungen streben wir Barrierefreiheit an. Erforderlich ist außerdem eine barrierefreie Infrastruktur in den jeweiligen Stadtquartieren.

Neue Quartiere sollen zu weiten Teilen in Holzbauweise, die mindestens dem KfW-40-Standard entsprechen oder als Passivbauten errichtet werden. Für die Versorgung mit erneuerbaren Energien und -erzeugung ist ein Quartiersansatz zu verfolgen, der auch auf Nahversorgungsnetze, insbesondere bei der Wärme setzt. Ebenso muss ein nachhaltiges Verkehrs-, Logistik- Versorgungskonzept zur Anwendung kommen.

Darüber hinaus wird sich die SPD Berlin dafür einsetzen, ein „Förderprogramm zur Kohlenstoffspeicherung im Baustoff“ aufzulegen, mit welchem jede gespeicherte Tonne CO2 mit einem entsprechenden Betrag gefördert wird.

In absehbarer Zeit wird unsere Stadt auf vier Millionen Berlinerinnen und Berliner anwachsen. Die Entwicklung neuer Quartiere muss deshalb enger mit der Planung des Öffentlichen Nahverkehrs verzahnt werden. Wir unterstützen die Vision der Expressmetropole, mit der die BVG aufzeigt, wie neue Stadtquartiere und insbesondere die Außenbezirke in den kommenden Jahrzehnten besser angebunden werden können. Dabei setzen wir besonders auf den Schienenausbau, um Pendlerströme mit dem Auto effektiv zu reduzieren und auch möglichst vielen Pendlerinnen und Pendler den Umstieg auf den Öffentlichen Nahverkehr zu ermöglichen oder diesen attraktiver zu machen. Kurzfristig müssen neu entstandene Quartiere mit Kiezbussen angebunden werden, um eine Alternative zum PKW sofort zu etablieren. Eine bessere Anbindung der Wohn- und Gewerbegebiete außerhalb der Innenstadt an das Schienennetz durch Kiezbusse und durch engere Takte bei S-, U- und Straßenbahnen erreichen. Dazu ist das Sondervermögen „Klimaschutz, Resilienz und Transformation“ zur Finanzierung der zusätzlichen Investitionen zu nutzen. Auch neue Gewerbegebiete müssen möglichst klimafreundlich, CO2-neutral und nachhaltig entwickelt werden.

 

Bisher ist im Bereich Mobilität eine Reduzierung klimaschädlicher Emissionen nicht gelungen. Seit 1990 ist der Treibhausgasausstoß des Verkehrssektors global um fast 80 Prozent angestiegen – so stark wie in keinem anderen Sektor. Der Straßenverkehr hat daran mit rund 74,5 Prozent mit Abstand den größten Anteil. Wir wollen die Verkehrswende! Sie stellt die Klimaneutralität sicher und vereint die Mobilitätswende mit der Energie- und Antriebswende. Die Mobilitätswende senkt den Energieverbrauch, ohne die Mobilität einzuschränken, indem wir die Dekarbonisierung, den Ausbau und die Beschleunigung der Busverkehre massiv fördern, die Verlagerung des Personenverkehrs von der Straße auf Schiene und Radwege entschieden vorantreiben und die Dekarbonisierung des Individual- und des Wirtschaftsverkehrs gezielt unterstützen. Außerdem ist dazu eine erleichterte Anordnung von Bussonderfahrstreifen unerlässlich. Wir unterstützen daher, dass das Land Berlin gemeinsam mit anderen Bundesländern einen Vorschlag zur Änderung der Straßenverkehrsordnung erarbeitet und dem Bundesministerium für Digitalisierung und Verkehr übermittelt hat.

Um die Verlagerung des Verkehrs von der Straße auf die Schiene in der Metropolregion zu erreichen, muss die gemeinsame Landesplanung Berlin-Brandenburg gestärkt werden. Darüber hinaus kann der Klimavorteil der Schiene durch Elektrifizierung weiter erhöht werden. Ziel ist eine Vollelektrifizierung des Schienennetzes bis 2040. Berlin und Brandenburg sollen sich in den Bund-Länder-Gremien für eine Senkung der überhöhten Trassenpreise bei der Nutzung der Schiene in Deutschland einsetzen.

Im Bereich des Personenverkehrs muss die Umsetzung des Projekts i2030, der Ausbau der Schieneninfrastruktur in Berlin und Brandenburg, beschleunigt werden.

Auch den Güterverkehr möchten wir stärker auf die Schiene verlagern. Dazu braucht es mehr dezentrale innerstädtische Schienenlogistikzentren, Flächen und Gleisanschlüsse, um die Verlagerung zu ermöglichen. Außerdem sind im gesamten Stadtgebiet Mikro-Depots vorzusehen und der Lastenrad-Lieferverkehr auf der letzten Meile auszubauen. Die BEHALA als landeseigenes Logistikunternehmen ist für eine flächendeckende Versorgung der Stadt auf der Schiene und die Verteilung der Güter auf emissionsfreie stadtverträgliche Fahrzeuge auf der Straße auszubauen. Wir setzen uns für den Erhalt von Häfen und Wasserwegen und für die Dekarbonisierung des Schiffverkehrs auf den Wasserstraßen in Berlin ein.

Für den Klimaschutz hat auch der zügige Ausbau eines lückenlosen und sicheren Rad- und Fußverkehrsnetzes innerhalb des gesamten Stadtgebietes eine große Bedeutung. Hierbei ist für uns das Berliner Mobilitätsgesetz handlungsleitend. Wir setzen uns für eine zügige Umsetzung der Fahrradschnelltrassen ein. Eine gute Infrastruktur sorgt dafür, dass mehr Menschen zu Fuß gehen oder mit dem Rad fahren.

Bei allen Verkehrsplanungen muss Barrierefreiheit zur unverzichtbaren Voraussetzung werden. Eine besondere Rolle muss hierbei neben dem konsequenten weiteren barrierefreien Ausbau des ÖPNV eine entsprechende Planung der Fußwege spielen. Fußverkehr ist nicht nur eine nachhaltige, emissionsfreie Form der Fortbewegung, sondern trägt auch zur Förderung der Gesundheit und Verbesserung der Lebensqualität in unseren Städten bei. Wir setzen uns deswegen dafür ein, die Bedingungen für Fußgänger*innen zu verbessern, indem wir sichere und attraktive Fußwege, barrierefreie Umgebungen und eine infrastrukturelle Anbindung an andere Verkehrsträger fördern. Dazu zählt auch eine Anpassung der Ampelschaltungen stadtweit, die konsequent aus Sicht der Fußgänger*innen und Menschen mit zum Beispiel Gehhilfen geplant sein muss.

Attraktive Tarifangebote können die Wirkung eines Umstiegs auf den ÖPNV verstärken. Deshalb halten wir an unserem Vorhaben fest, für Berlin ein 29-Euro-Ticket einzuführen als preiswerte Ergänzung des Deutschlandtickets. Wir möchten prüfen, ob für größere Fahrzeuge höhere Parkgebühren erhoben werden können. Im Umland und in den Berliner Außenbezirken sind flexible ÖPNV – Angebotsformen aber auch Park & Ride – und Bike & Ride – Anlagen auszuweiten. Wir werden diesbezüglich mit Brandenburg übergreifende Angebote schaffen.

Um die Aufenthalts- und Lebensqualität zu erhöhen und für insgesamt mehr Verkehrssicherheit zu sorgen, möchten wir Flächen gerechter verteilen. Geschwindigkeitsbegrenzungen sind eine wirksame und kostengünstige Maßnahme, um die Emissionen zu verringern. Daher brauchen wir deutlich mehr Tempo-30-Zonen innerhalb des gesamten Stadtgebietes. Darüber hinaus wollen wir Anreize setzen, dass immer mehr Menschen das Auto miteinander teilen, über Fahrgemeinschaften, Taxis, stationäre Car-Sharing Angebote und Apps, die es ermöglichen, dass Nachbar*innen ein Auto gemeinsam nutzen.

Wir bekräftigen unsere Beschlusslage zur Autobahn A100 und streben einen qualifizierten Abschluss des im Bau befindlichen 16. Bauabschnitts an. Wenn auf die Verlängerung der A100 verzichtet wird, stehen im Bereich Frankfurter Allee wieder Flächen für ein modernes Schienenlogistikzentrum zur Verfügung.

Die Umstellung der Fahrzeuge auf klimaneutrale alternative Antriebe ist eine wichtige Maßnahme, CO2-Emissionen im Verkehrssektor zu reduzieren. Die Ladeinfrastruktur ist so auszubauen, dass sie der Verkehrswende (z.B. einer Neuverteilung der öffentlichen Flächen) nicht entgegensteht. Ein wichtiger Baustein ist die Ausstattung der vorhandenen Tankstellen mit einer schnell wachsenden Zahl von Ultra-Schnelladesäulen.

Nicht unerhebliche Treibhausgasemissionen werden von den Berliner*innen im Flugverkehr erzeugt. Hier muss mehr Verkehr auf die Schiene verlagert werden. Das Nachtzugsystem hat sich mit einigen neuen Verbindungen in den vergangenen zwei Jahren gut entwickelt und muss weiter gestärkt werden. Wir wollen Berlin zu einem europäischen Nachtzugdrehkreuz machen. Nachtzüge sollten als Klimaschutzmaßnahme von Trassenpreisen und der Mehrwertsteuer befreit werden. Zudem müssen Fernbahnanbindungen nach Polen dringend verbessert werden. In Brüssel setzen wir uns für die Einführung eines 99-Euro-Tickets ein, das für eine einfache Zugreise (Hin- oder Rückfahrt) durch ganz Europa gilt.  Wir setzen uns dafür ein, dass Berlin sich in den Bund-Länder-Gremien für den Abbau der Wettbewerbsverzerrungen zu Gunsten des Flugverkehrs stark macht.

 

Die Transformation hin zu einer klimaneutralen Wirtschaft findet bereits statt. Sie ist Herausforderung und Chance zugleich und umfasst auch die Digitalisierung und Automatisierung von immer mehr Lebens- und Arbeitsbereichen. Märkte, Produkte und Dienstleistungen verändern sich im Zuge dieser Transformation. Ganze Branchen wie der Sektor der Energieerzeugung, der Mobilitätsbereich und die industrielle Fertigung, aber auch Bauwirtschaft, Landwirtschaft, Tourismus sind dem schnellen und tiefgreifenden Wandel unterworfen und damit auch der Arbeitsmarkt.

Technologien der Transformation und Erneuerbare Energien sind die Zukunft unserer Wirtschaft, Klimaschutz ist auch Wohlstandsgarant und bietet Wachstumspotenzial. Die Berliner Industrie kann mit dem Umfeld einer hervorragenden Forschungs- und Wissenschaftslandschaft auf dem Weg zu einer CO2-neutralen Produktion Innovations- und Umsetzungstreiber sein. Wir haben hier in Berlin einen starken Gründer*innengeist, ein vitales Startup-Ökosystem sowie den politischen Willen, Rahmenbedingungen zu gestalten und Experimentierräume zu ermöglichen.

Die Zusammenarbeit mit Brandenburg bleibt für die industrielle Entwicklung Berlins und den Wohlstand in der Region essenziell. Die Metropolregion Berlin-Brandenburg ist schon heute eine Region mit einem vor allem in Brandenburg produziertem hohen Anteil an Erneuerbaren Energien – Tendenz steigend. Brandenburg ist mit seiner Industrietradition, wichtigen neuen Ansiedlungen zum Beispiel im Bereich der E-Mobilität und dem Fokus auf Erneuerbare Energien für Berlin eine nahezu kongeniale Partnerregion. CO2-neutrale Produktion ist in Berlin-Brandenburg möglich und damit hat die Metropolregion einen Standortvorteil. Unser Ziel ist eine länderübergreifende Industriestrategie mit einer gemeinsamen institutionellen Steuerung durch Berlin und Brandenburg.

Wenn wir erreichen wollen, dass diese Transformation als großer, chancenreicher Veränderungsprozess wirkt, dann sind verlässliche Regeln, Unterstützung des Wandels und eine aktive Rolle des Staates notwendig. Tarifverträge von starken Gewerkschaften und starken Arbeitgeberverbänden bleiben das flexibelste und gerechteste System zur Gestaltung von Arbeit und Qualifizierung. Wir werden deshalb alles tun, die Tarifbindung zu stärken und kämpfen gemeinsam mit den Gewerkschaften für eine sozial gerechte Transformation.

Berlin weist dank einer sehr vielfältigen Branchenmischung und einer guten Ansiedelungspolitik seit Jahren ein überdurchschnittliches Wirtschaftswachstum auf und steht besser da als viele andere Bundesländern. Es ist jetzt wichtig, diese Entwicklung weiter zu unterstützen, die industrielle Transformation und die damit einhergehende Energie-, Mobilitäts- und Klimawende sozial gerecht zu gestalten und so zur weiteren (Re-)Industrialisierung der Region und ganz Ost-Deutschlands beizutragen. Das Sondervermögen wird für intelligente Programme zur Dekarbonisierung und Digitalisierung der Berliner Wirtschaft genutzt werden, die eine Hebelwirkung in der Wirtschaft erzeugen und damit für weitere notwendige Investitionen sorgen. Mobilität, industrielle Gesundheitswirtschaft und Energie sind die zentralen Wachstumsmotoren unserer Stadt sowie der gesamten Region. Hier müssen wir verstärkt nachhaltiges Wachstum und gute Arbeit mit tarifgebundenen und mitbestimmten Arbeitsplätzen schaffen.

In vielen Branchen entsteht eine Vielzahl neuer Beschäftigungsfelder und ganz neue Berufsbilder. Arbeitsmarktpolitik, Aus- und Weiterbildung sind in den nächsten Jahren zentrale Handlungsfelder, denen mehr Aufmerksamkeit und auch zusätzliche Mittel zukommen müssen. Bei den sogenannten Klimaberufen werden Arbeits- und Fachkräfte schon längst händeringend gesucht, vor allem auch im Handwerk. Gleichzeitig haben immer noch zu viele junge Menschen in Berlin keinen Zugang zu einer Arbeit, die fair bezahlt wird. Wir setzen uns weiterhin dafür ein, junge Menschen, insbesondere Frauen, für die teils handwerklich geprägten Klimaberufe zu begeistern. Alle jungen Menschen haben einen Anspruch auf eine gute Ausbildung. Die Ausbildungsquoten sind in Berliner Betrieben jedoch teilweise noch zu niedrig. Wir erkennen die Bemühungen an, auf freiwilliger Basis die Lücke zwischen Ausbildungswilligen und Ausbildungsplätzen zu schließen. Wenn dies nicht gelingt, dann muss das Gesetz zur Ausbildungsumlage zügig umgesetzt werden. Die Anstrengungen der Bundesregierung für die Fach- und Arbeitskräftezuwanderung unterstützen und fördern wir. Gleichzeitig setzen wir uns dafür ein, dass gezielte Umschulungsprogramme in Zusammenarbeit mit Ausbildungsbetrieben erstellt werden, um Umschüler*innen sowie Geflüchteten den Einstieg in diese Berufe zu erleichtern.

Für das Gelingen der Transformation brauchen wir alle Talente, die jüngeren und auch die älteren. Das bedeutet u.a. auch die Unterstützung bei der Weiterqualifizierung, die langfristige Sicherung der Arbeitsverhältnisse und die Fokussierung auf gute Arbeit in einem zunehmend digitalisierten und automatisierten Arbeitsumfeld. Wir werden dafür sorgen, dass Arbeitnehmer*innen nicht als Verlierer*innen aus der Transformation hervorgehen, sondern vielmehr am Fortschritt teilhaben, sozial abgesichert sind und Zugang zu den neuen Berufen und Tätigkeiten haben. Wir werden dazu massiv in Bildung, Ausbildung und Qualifizierung investieren.

Darüber hinaus gilt es, Unternehmen in der Transformation bei der Anpassung an veränderte Marktbedingungen wie beispielsweise bei den Energiepreisen, zu unterstützen. Für eine international konkurrenzfähige Industrie ist ein konkurrenzfähiger Industriestrompreis essenziell. Dafür werden wir uns gekoppelt mit einer klaren Verpflichtung zum Aufbau erneuerbarer Energien auf Bundesebene genauso einsetzen wie für faire Netzentgelte, die Netzkosten, die durch den Ausbau von Erneuerbaren Energien entstehen, austarieren.  Bei der Inanspruchnahme des Industriestrompreises sind Transformationsverpflichtungen, Tarifbindung sowie Standort- und Beschäftigungsgarantien Voraussetzung.

Allerdings lehnen wir langfristige Subventionen im Sinne des künstlichen Erhalts bisheriger Marktbedingungen ab. Diese verhindern notwendige Strukturanpassungen und können der Wirtschaft mittelfristig eher schaden als nutzen. Notwendig sind dagegen Investitionen in Infrastruktur, Digitalisierung und Modernisierung technischer Anlagen. Mit einer ambitionierten Investitions- und Förderpolitik werden wir die Anpassungsfähigkeit, Innovationskraft und Krisenfestigkeit (Resilienz) der hiesigen Wirtschaft stärken sowie die Umsetzung innovativer Geschäftsideen und Produkte von den Prototypen bis zur Marktreife unterstützen. Die Internationalisierung unserer Wirtschaft werden wir ebenso unterstützen.

Unternehmen brauchen Platz. Deswegen dürfen Konkurrenzen um Räume nicht für die Entwicklung Berlins wichtige Gewerbeflächen reduzieren. Vielmehr muss es auch angesichts des dringenden Fachkräftebedarfs intelligente Verknüpfungen von Bedarfen geben – zum Beispiel von Gewerbe, Werkswohnen und Betriebskitas. Mit der Urban Tech Republic in Tegel wird beispielsweise ein riesiges Innovationszentrum mitten in der Stadt entstehen, das die Zukunft der Städte und des urbanen Lebens beeinflussen wird. Hier werden urbane Technologien erforscht, entwickelt, produziert, getestet und exportiert. Mit dem Schumacher Quartier entsteht ein Leuchtturm-Projekt für ein nachhaltiges und sozial gemischtes Wohnquartier. Wo es um grundsätzliche Weichenstellungen für Industrie- und Gewerbeflächen sowie Werkswohnungen geht, sind die Sozialpartner einzubinden, damit alle Belange berücksichtigt werden und schnelle Umsetzung ermöglicht wird. Um bei Gewerbeflächen als Land mehr Entscheidungshoheit zu erhalten, sollte Berlin insbesondere brachliegende Gewerbeflächen vermehrt erwerben, um Spekulation zu vermeiden. Dazu sollte der Boden-Ankaufsfonds des Landes Berlin finanziell gestärkt werden. Außerdem regen wir die Gründung einer landeseigenen Gewerbebaugesellschaft an, welche Gewerbeflächen besitzt und selbst entwickelt. Damit kann der Verdrängung von produzierendem Gewerbe und von Handwerksbetrieben entgegengewirkt werden. Dies sollte in Kooperation mit der WISTA umgesetzt werden.

Mit Erneuerbarer Energie und grünem Wasserstoff kann die Hauptstadtregion in vielen Bereichen Benchmark für nachhaltige Produktion werden. Wir betrachten dabei die gesamte Wertschöpfungskette und setzen uns deshalb dafür ein, dass Forschung, Entwicklung, Herstellung sowie Montage und Wartung erneuerbarer Technologien in unserer Region angesiedelt werden. Dazu muss die Berliner Politik mit Brandenburg eine gemeinsame Standort- und Industriepolitik mit einer länderübergreifenden Entscheidungsstruktur schaffen. Bis 2030 wird ein Wasserstoff-Startnetz für Berlin aufgebaut, das in einem ersten Schritt große Netzanschlüsse wie Heizkraftwerke mit Wasserstoff versorgen kann. Unabdingbar ist dafür ein Anschluss Berlins an das Wasserstoff-Backbone und eine enge Zusammenarbeit mit Brandenburg und dem Bund.

 

Um klimaneutral zu werden, muss Berlin eine konsequente Energiewende hin zur vollständigen Versorgung mit erneuerbaren Energien anstreben. In Zukunft sollen Strom aus regenerativen Quellen und Wasserstoff statt Kohle, Gas und Öl für eine saubere Energie- und Wärmeversorgung, Industrieproduktion und Schwerlastverkehr sorgen. Wir werden bestehende Hürden beim Ausbau von Solar- und Windenergie, auch bei denkmalgeschützten Bauten, und bei Balkonkraftwerken identifizieren und beseitigen, etwa in der Berliner Bauordnung. Wir werden mit Bundesratsinitiativen entsprechende Änderungen in der Bundesgesetzgebung anregen, um z.B. sog. Mieter*innenstrommodelle sowohl für Mieter*innen als auch für Gewerbe attraktiver zu machen.

Der Masterplan „Solarcity“ ist unser Fahrplan für die Solarstromwende auf den Berliner Dächern. Er beinhaltet konkrete Ziele wie das Ausbauziel von 12 Prozent Solarstrom im Berliner Netz bis 2026 und 25 Prozent Solarstrom an der Berliner Stromerzeugung bis 2035 sowie 100 Prozent Ökostrom im Berliner Stromsektor bis 2040. Das Berliner Solargesetz und das Berliner Energiewende-Gesetz flankieren diesen Fahrplan mit verbindlichen Pflichten zum Bau von Solaranlagen, sowohl auf privaten wie öffentlichen Gebäuden. Gerade die öffentliche Hand muss hier ihrer Vorbildfunktion gerecht werden, indem alle landeseigenen Unternehmen und Betriebe, wie das Land Berlin bereits seit vielen Jahren, nur noch zertifizierten Ökostrom verbrauchen und diesen möglichst selbst erzeugen, sofern dies technisch möglich ist. Das „SolarReadiness“-Programm ist zu einem „SolarPowering“-Programm weiterzuentwickeln und das SolarPLUS Programm wird fortgeführt und aufgestockt.

Die 2016 gegründeten Berliner Stadtwerke sind inzwischen ein anerkannte Kompetenzpartner für nachhaltige Energieversorgung, der nicht nur komplexe Planungen und Beratung leistet, sondern auch innovativer Energieerzeuger ist. Sie sind zu echten „Klimawerken“ geworden, die gerade die solare Stromerzeugung auf öffentlichen Gebäuden wie auf Schulen und Rathäusern schnell und zuverlässig organisieren, Windkraftanlagen betreiben und zunehmend auch für den nachhaltigen Betrieb von Nahwärmenetze in klimaneutralen Quartieren stehen. Sie betreiben ein umfangreiches Ladensäulennetz und sind damit ein wichtiger Player bei der E-Mobilität in der Stadt. Wir werden die Berliner Stadtwerke weiter stärken und ausbauen.

Bei der Ausstattung von Schul- und Sporthallendächern mit Solaranlagen oder Gründächern durch die Stadtwerke muss die begleitende Information und Aktivierung der Nutzer*innen zwingender Bestandteil werden, in dem in der Regel 5 Prozent der Investitionssumme für die Nutzer*innenmotivation einkalkuliert werden. Allein durch verhaltensbedingte Änderungen der Nutzer*innen lässt sich der Energieverbrauch von Gebäuden nachweislich um bis zu 10 Prozent reduzieren. Die Verbrauchsdaten für Wärme, Strom und Wasser von öffentlichen Gebäuden in Berlin (Schulen, Rathäuser, Sporthallen, Polizei- und Feuerwehrstationen etc.) sind umfassend, transparent und monatlich zu erfassen. Transparenz kann dabei helfen, die wichtigsten „Klima-Baustellen“ frühzeitig zu erkennen, gegenzusteuern und alle Nutzer*innen eines Gebäudes aktiv einzubeziehen.

 

Berlin als wachsende Großstadt braucht dringend mehr und sehr viel besser gepflegte öffentliche Grünanlagen, Stadtgrün, Wälder und Gewässer. Denn sie sind die Grundvoraussetzung, dass wir uns an die nicht mehr vermeidbaren Folgen des Klimawandels anpassen und damit die Lebensqualität sichern können. Gleichzeitig sind diese Orte auch die Lebensräume tausender, in Berlin heimischer Tierarten. Ihre Lebensräume zu schützen, ist unser gesamtgesellschaftliches Anliegen. Wir wollen Berlins Artenreichtum mit 20.000 verschiedenen Tier- und Pflanzenarten gezielt schützen und entwickeln. Denn dort, wo Ökosysteme aus dem Gleichgewicht geraten, sehen wir, wie Biotope verschwinden. Grünflächen und Forste, in denen durch den Rückgang der Vögel Schädlinge überhandnehmen oder sich Wildbestände nicht mehr eigenständig regulieren, werden krank, bedürfen aufwändiger Pflege und verlieren an Kapazitäten, CO2 zu binden. Sie verlieren so schlussendlich auch an Erholungswert. Für ein nachhaltiges Stadtgrün ist moderner Tierschutz essenziell – Tierschutz und Klimaschutz gehören zusammen. Da viele Klimaschutzmaßnahmen auf der bezirklichen Ebene liegen, möchten wir die Bezirke beim Klimaschutz besonders unterstützen.

Gerade in den hochverdichteten Quartieren, wo die Hitze auch in den Nächten nicht weicht, müssen wir dafür sorgen, dass mehr wohnungsnahe Grünflächen zu Verfügung stehen, mehr Gebäude begrünt werden, möglichst viele Flächen wie Straßen und Parkplätze entsiegelt werden und wir sorgsam mit dem Wasser und den Gewässern umgehen. Es ist auch ein Ausdruck von Umweltgerechtigkeit, wenn wir gerade in diesen Quartieren, die oftmals auch von sozialen Problemen geprägt sind, besondere Anstrengungen unternehmen, sie mit Stadtgrün auszustatten, flankiert durch eine nachhaltige Verkehrspolitik, die nicht nur die Luftbelastung und den Lärm reduziert, sondern auch die Rückgewinnung öffentlichen Raums für die allgemeine Nutzung bedeutet. Hitzeschutzpläne sind insbesondere für vulnerable Gruppen relevant.

An öffentlichen Plätzen sollen mehr Brunnen, Trinkbrunnen und Anschlüsse für Sprühnebel- und Nebelanlagen an Hitzetagen eingerichtet werden. Sie dienen der bedarfsgerechten Abkühlung des öffentlichen Raumes und damit dem Hitzeschutz. Darüber hinaus sichern sie eine unkomplizierte und für die Nutzer*innen kostenlose Versorgung mit Trinkwasser im öffentlichen Raum.

Die Stadtbaumkampagne wird fortgesetzt und weiterentwickelt – unser langfristiges Ziel sind 500.000 Straßenbäume. Bürgerschaftliches Engagement bei der Bewässerung von Straßenbäumen wird begrüßt und honoriert. „Gieß den Kiez“ ist somit ein gelungenes Smart City Projekt des CityLAB Berlin, das die Berliner Stadtbäume vor dem Vertrocknen schützen soll.

Eine der wichtigsten, wenn nicht sogar die wichtigste Maßnahme zur Klimaanpassung ist der Umgang mit unserem Wasser, denn aufgrund der anhaltenden Trockenheit sinken die Grundwasserstände kontinuierlich und die Oberflächengewässer trocknen zunehmend aus.

Wir müssen unseren Wasserverbrauch deutlich senken und müssen mit den Berliner Wasserbetrieben eine breit angelegte Wassersparkampagne starten und der alltäglichen Wasservergeudung Herr zu werden, denn statistisch gesehen verbraucht jeder von uns über 110 Liter pro Tag an Trinkwasser. Die Kampagne soll dabei nicht nur auf Privatverbraucher*innen ausgerichtet sein, denn das meiste Wasser wird von großen Unternehmen verbraucht – sie müssen daher erstes Ziel von Sparbemühungen sein. Wichtig ist uns, dass insbesondere finanzschwache Haushalte vor hohen Wasserpreisen geschützt werden – Erhöhungen der Wasserpreise sollten deshalb vermieden werden.

Wir müssen aber auch sorgfältiger mit Regenwasser umgehen. Berlin muss zur Schwammstadt werden. Wir können es uns nicht mehr leisten, Regenwasser einfach in die Kanalisation abzuleiten, sondern es muss durch Versickerung und Verdunstung in den natürlichen Wasserkreislauf zurückgeführt werden. Dazu müssen wir die Regenwasserentsorgung von der Kanalisation konsequent abkoppeln und durch lokale Maßnahmen wie z.B. in Regentonnen speichern oder zur Bewässerung in die Grünanlagen leiten.

Wir begrüßen ausdrücklich, dass der Auftrag der Berliner Wasserbetriebe für ein vollumfängliches Wassermanagement in der Metropolregion erweitert wird, um neue Wege in der Stützung des Landschaftswasserhaushaltes und beim Erhalt der Kleingewässer und des Stadtgrüns zu gehen.

Wir müssen diese Oberflächengewässer mit ihren vielfältigen Funktionen für die Natur und den Menschen schützen, denn sie stellen für uns eine essenzielle Daseinsvorsorge dar. 70 Prozent unseres Trinkwassers gewinnen wir als Uferfiltrat aus den öffentlichen Gewässern. Deshalb ist es für uns wichtig, dass die Europäische Wasserrahmenrichtlinie nun sicher bis 2027 umgesetzt wird.

Das Berliner Abfallwirtschaftskonzept mit dem Leitbild „Zero Waste“ muss einen wichtigen Beitrag zur Klimaneutralität leisten. Wir setzen uns für die Einführung von Pfand auf Einwegbehältnisse ein und prüfen eine Verpackungssteuer auf Landesebene.

Ökologische, klima- und sozial gerechte Nahrungsproduktion und -verteilung im Raum Berlin ist ein wesentlicher Baustein, um unsere Klimaschutzziele erreichen zu können. Die Berliner Ernährungsstrategie muss dabei so entwickelt werden, dass eine klimaneutrale und gesunde Ernährung auch die kostengünstigste ist. Dabei setzen wir auf die Berliner Großküchen. Ihre Angebote erreichen kostengünstig die gesamte Stadt und sind damit ein großer Hebel Klimaschutz konkret und sozial auszugestalten. Um die Kantinen dabei zu unterstützen regionale und saisonale Angebote zu bieten, müssen wir konsequent regionale Wertschöpfungskreisläufe aufbauen.

 

Der Bund muss uns eine sozial gerechte Klimaschutzpolitik ermöglichen

In der Berliner Landespolitik hat eine sozial gerechte Klimaschutzpolitik für uns Priorität. Doch die landespolitischen Möglichkeiten sind beschränkt. Die Bundespolitik muss mehr dafür tun, dass die Klimaschutzpolitik auch sozial gerecht ist. Das betrifft auch die Finanzierung.

Die Kosten des Klimaschutzes werden zurzeit meist auf Mieter*innen und Verbraucher abgewälzt. Zum Beispiel bei energetischen Gebäudesanierungen profitiert der Eigentümer durch die Wertsteigerung seiner Immobilen und kann die Kosten mit der Modernisierungsumlage dauerhaft auf die Mieter*innen umlegen. Steuerfinanzierte Klimainvestitionen aus dem regulären Haushalt führen zu geringeren finanziellen Spielräumen bei anderen öffentlichen Ausgaben – oft im sozialen Bereich. In den vergangenen Jahrzehnten wurden die Kosten des Klimaschutzes weitgehend auf die Bürger*innen abgewälzt, entweder unmittelbar bei Mieten und Preisen oder mittelbar durch zusätzliche Finanzierung aus dem Staatshaushalt. Beides führt zu erheblichen Verwerfungen und ist ungerecht. Um die anstehenden Aufgaben beim Klimaschutz sozial gerecht gestalten zu können, benötigen wir deshalb neue, zusätzliche Finanzierungswege. Wir fordern daher die schnelle Einführung eines sozial gestaffelten Klimageldes, mit dem Einnahmen aus der CO2-Steuer an die Bürger*innen zurückverteilt werden.

Wir fordern vom Bund eine dritte Finanzierungssäule für den Klimaschutz, mit der auch die großen Unternehmen, die in der Krise kräftig verdient haben, sowie die Vermieter*innen großer Wohnungsbestände, an den Kosten der Klimakrise beteiligt werden. Dazu müssen große Vermögen und Konzernprofite stärker herangezogen werden. Die Unternehmensbesteuerung sollte dahingehend umgestaltet werden, dass Steuermäßigungen nur noch bei Reinvestitionen mit der Verknüpfung mit Nachhaltigkeitszielen wie Klimaneutralität, Biodiversitätsschutz oder guter Bildung gewährt werden. Außerdem muss der Bund prüfen, wie Gewinnbegrenzungen durch die Regulierung von Preisen in allen Sektoren der Daseinsvorsorge möglich sind.

Die jetzt notwendigen Ausgaben für die Energiewende, die Wärmewende und die Mobilitätswende sind notwendige Zukunftsinvestitionen. In Krisenzeiten darf nicht gespart, sondern muss in die Zukunft investiert werden. Die Schuldenbremse gefährdet Investitionen, den Klimaschutz und unsere wirtschaftliche Zukunft. Wir bekräftigen unsere Beschlusslage, die Schuldenbremse im Grundgesetz ganz abzuschaffen und durch eine neue „Goldene Regel“ zu ersetzen, die Investitionen ermöglicht und nicht verhindert. Solange dies mangels verfassungsändernder Mehrheit nicht möglich ist, sind die bestehenden Spielräume der Schuldenbremse vollumfänglich zu nutzen. Dies gilt insbesondere für die Erklärung von Notlagen und die Nutzung von „finanziellen Transaktionen“ wie Kapitalerhöhungen. Der Bund ist daher gefordert, ebenfalls eine Klima- und Transformationsnotlage zu erklären. Maßnahmen auf Bundesebene zum Klimaschutz und zur Gestaltung der Transformation können so bis zur Erreichung der Klimaneutralität finanziert und Maßnahmen der Länder und Kommunen angemessen kofinanziert werden. Beteiligungen des Bundes, bspw. die Bahn AG oder die BImA, können in stärkerem Maße schuldenbremsenkonform mit Eigenkapital ausgestattet werden, um die anstehenden Investitionsausgaben der Verkehrswende und des Wohnungsbaus zu finanzieren. Die existenzbedrohende Klimakrise hat Deutschland und Berlin erreicht, und wir dürfen keine Priorität auf kurzfristige Sparziele setzen.

Bei Klimaschutzmaßnahmen im Gebäudesektor droht immer, dass Mieter*innen dadurch zusätzlich finanziell belastet werden. Doch an vielen Orten ist bei den Mieter*innen die Belastungsgrenze erreicht. Wir fordern vom Bund, dass den Bundesländern schärfere Mietbegrenzungen ermöglicht werden. Dazu muss es im Bundesrecht eine Öffnungsklausel für die Länder geben, damit die Länder selbst Mietbegrenzungen wie einen Mietendeckel festlegen können. Wir setzen uns auch dafür ein, dass der Bund die Modernisierungsumlage sozial ausgestaltet und sicherstellt, dass bei Einführung ordnungsrechtlicher Pflichten zur Sanierung und bei Einbau neuer Heizungen die Erfüllung gefördert werden kann.

Um die Mobilitätswende weiter voranzutreiben, sind auch weitere finanzielle Mittel des Bundes notwendig. Das erfolgreiche Deutschlandticket muss zu einem sozial verträglichen Preis fortgesetzt werden – der Bund muss dazu seinen Anteil beitragen. Gleiches gilt für Investitionen in eine nachhaltige Verkehrsinfrastruktur. Bundesmittel für Autobahnen sollen grundsätzlich umwidmungsfähig sein für Projekte im Bereich Rad- und Schienenverkehr.

Für die Stärkung eines nachhaltigen Wachstums mit guter Arbeit sind neben den bestehenden landesrechtlichen Vorgaben ist ein flankierendes Bundestariftreuegesetz dringend erforderlich. Zur Stärkung der Tarifbindung, des fairen Wettbewerbs und der sozialen Nachhaltigkeit muss auch die öffentliche Auftragsvergabe des Bundes an die Einhaltung eines repräsentativen Tarifvertrages der jeweiligen Branche gebunden sein.

Im Bereich klimarelevanter Gesetzgebung fordern wir im Bund eine zentrale Stelle, an die Hemmnisse beim Ausbau erneuerbarer Energien sowie beim energetischen Sanieren gemeldet werden können, um sie sehr zeitnah in konkreten Novellen zu beheben. Ferner wird sich die SPD Berlin dafür einsetzen, dass der Bund die Datenlage in Bezug auf die energetischen Zustände der Gebäude verbessert. Dies ist für die Wärmeplanung, für die Auswahl und Festlegung geeigneter Maßnahmen und für den Vollzug des gebäudebezogenen Energierechts dringend notwendig. Dazu muss der Bund die Gebäudeenergieausweise verbessern, vereinheitlichen und digitalisieren sowie die Voraussetzungen für die Erstellung eines digitalen Gebäudeenergieausweises schaffen.

Für die Aufbau und Ausbau von Produktionskapazitäten in strategischen Transformationstechnologien wie Entwicklung und Produktion von Komponenten von Solarpanelen, Batterien oder Wärmepumpen, nutzen wir Fördergelder, die der Bund auf Grundlage des neuen EU-Beihilferahmens mit der „BKR-Bundesregelung Transformationstechnologien“ seit Mitte Juli 2023 befristet bis Ende 2025 ermöglicht.

Lebensmittel im Müll müssen für den Handel so teuer werden, dass sparsamer Umgang mit Ressourcen für Unternehmen die deutlich kostengünstigere Option ist. Wir fordern vom Bund, funktionale Mehrwegsysteme zu etablieren. Alternativen zu Tierprodukten müssen ebenfalls mit dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz belegt werden, denn ohne eine Reduzierung der Massentierhaltung werden die Klimaschutzziele nicht erreichbar sein.

Die Folgen des Klimawandels wirken nicht geschlechtsneutral: Häufig sind Frauen und Mädchen größeren Risiken und Belastungen ausgesetzt. Das ist auf soziale Faktoren zurückzuführen, wie eine geschlechtshierarchische Arbeitsteilung, die Frauen und Mädchen die unbezahlte Fürsorge- und Aufräumarbeit zuweist und diskriminierende Geschlechternormen, die sie vielfach von der Öffentlichkeit und von Frühwarnsystemen ausschließen sowie ein fehlender Zugang zu Ressourcen und Rechten. Umweltkrisen und klimatische Notlagen verschärfen die Ungleichheit zwischen den Geschlechtern und sie vertiefen Mehrfachdiskriminierung. Um den Klimaschutz mit Geschlechtergerechtigkeit zu verknüpfen, sollte eine Risikofolgenabschätzung („Gender Impact Assessments“) aller geplanten Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen erfolgen.

 

Berlin in der Mitte Europas

Der „European Green Deal“ ist ein Gesetzgebungspaket der Europäischen Union (EU) für eine ambitionierte Klimapolitik. Es geht um CO2-Reduktion, Umweltschutz, Kreislaufwirtschaft, nachhaltige Landwirtschaft, erneuerbare Energien und Mobilität.

Als Sozialdemokrat*innen wollen wir einen Green Deal mit rotem Kern! Bei allen umwelt- und klimapolitischen Maßnahmen müssen die sozialen Auswirkungen berücksichtigt werden. Wenn Menschen Angst haben, dass sie sich das Wohnen oder die Fahrt zum Arbeitsplatz nicht mehr leisten können, sinkt die Akzeptanz für den Klimaschutz. Der grüne Wandel in Europa kann nur gelingen, wenn Klimaschutzmaßnahmen sozial abgefedert werden.

Elf Prozent der europäischen Treibhausgasemissionen stammen aus der Landwirtschaft. Aus diesem Grund sollte auch die gemeinsame Agrarpolitik zeitnah in die Maßnahmen und Projekte des Green Deals integriert werden, um die Einhaltung der selbstgesteckten Klimaschutz- und Emissionsreduzierungsziele zu sichern und im besten Fall zu übertreffen.

Mit großer Sorge beobachten wir die Versuche der konservativen und rechtsextremen Parteien im EU-Parlament das europäische Klimaschutzprogramm zu verhindern. Wir stellen uns hier entschlossen gegen diese Entwicklung und werden das europäische Klimaschutzprogramm weiter vorantreiben.

Ein wichtiger Baustein für eine soziale EU-Klimapolitik ist der Klimasozialfonds, der im April auf den Weg gebracht wurde. Er wurde als Teil des legislativen „Fit for 55“-Pakets vorgeschlagen, das vorsieht, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um 55% zu senken. Der Fonds wird 2026 eingerichtet und soll aus der Versteigerung von Emissionshandels-Zertifikaten bis zu einem Betrag von 65 Mrd. Euro finanziert werden. Weitere 25% sollen durch nationale Mittel abgedeckt werden. Mit einem geschätzten Gesamtbetrag von 86,7 Mrd. Euro sollen direkte Einkommensbeihilfen, Investitionen in energetische Gebäudesanierung und nachhaltige Verkehrsmittel finanziert werden.

Das ist wichtig, denn insbesondere der Gebäudesektor spielt eine große Rolle bei der CO2-Reduktion. Aus den Diskussionen über das Heizungsgesetz auf Bundesebene müssen wir Schlüsse für die europäische Wärmewende ziehen. Eine gute politische Kommunikation ist der Schlüssel, um die Akzeptanz der Bürger*innen zu gewinnen. Die Kernbotschaft muss lauten: Die Energiekosten von Gebäuden werden mittelfristig gesenkt und die EU unterstützt Mieter*innen und Hauseigentümer*innen mit Mitteln aus dem Klimasozialfonds.  Wir senken langfristig die Rechnungen der am meisten von Energiearmut bedrohten Haushalte – davon profitieren Gruppen, die wir als Sozialdemokrat*innen besonders unterstützen müssen Familien, Migrant*innen und Frauen. Das ist Klimapolitik aus einer intersektionalen feministischen Perspektive.

Der aktuelle Bericht des Weltklimarates zeigt, dass die Weltgemeinschaft bis 2050 klimaneutral werden muss, wenn wir das Ziel von maximal 1,5 Grad Erderwärmung einhalten wollen. Die EU strebt Klimaneutralität bis 2045 an. Das EU-Emissionshandelssystem ist ein wichtiger Hebel, um dieses Ziel zu erreichen. Deshalb müssen wir es stärken und dafür sorgen, dass die größten Emittenten von CO2 für die vollen Folgekosten der Treibhausemissionen aufkommen. Der Mindestpreis pro Tonne CO2 sollte daher schrittweise erhöht werden, sodass er 2030 den realen Kosten entspricht. Dazu müssen Emissionszertifikate graduell reduziert werden. Kostenlose CO2-Zertifikate für den Flugverkehr sollen bis 2026 abgeschafft werden. Auch der außereuropäische Flugverkehr (mit Start oder Landung in der EU) sollte ebenfalls Teil des Emissionshandels werden. Die in diesem Jahr beschlossene Erweiterung des Europäischen Emissionshandels auf den Transport- und Gebäudesektor ist ein großer Fortschritt auf dem Weg zur Klimaneutralität. Im Einklang mit dem Pariser Klimaabkommen setzen wir uns zudem für eine Harmonisierung der CO2-Bepreisung mit Europas wichtigsten Handelspartnern ein – mit dem langfristigen Ziel eines globalen CO2-Mindestpreises.

Außerdem wollen wir Zukunfts-Technologien (z.B. Solarindustrie, Batterieproduktion sowie weitere strategische Sektoren) gezielt wieder in der EU ansiedeln und die nachhaltige Transformation der europäischen Industrie unterstützen. Wir begrüßen die ambitionierten Ziele des REPowerEU-Vorhabens, um Europas Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen bis 2030 signifikant zu senken. Die Netto-Null-Industrie-Verordnung mit – u. a. dem Ziel der Vereinfachung von Genehmigungsverfahren – ist ein wichtiger Schritt, um die Wertschöpfungskette zu einem großen Teil nach Europa zurückzubringen und qualifizierte Arbeitsplätze zu schaffen. Dabei werden wir die Elektrifizierung weiter vorantreiben sowie die Produktion von erneuerbarem Wasserstoff und dessen Nutzung in schwer zu dekarbonisierenden Sektoren priorisieren, etwa in der Stahl-, Zement- und Papierindustrie, und in der Luft- bzw. Schifffahrt sowie dem Schwerlastverkehr. Der Aufbau einer Wasserstoffinfrastruktur muss einhergehen mit dem weiter beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien.

Wir wollen raus aus der Wegwerfgesellschaft. Angesichts von Ressourcenknappheit und der negativen Umweltauswirkungen des Materialverbrauchs, gehört der Kreislaufwirtschaft die Zukunft. Dazu gehören eine höhere Ressourceneffizienz sowie die Wiederaufbereitung und Nutzung von Abfällen in der Industrie. Auch im IKT-Sektor denken wir die Nachhaltigkeit mit und setzen auf Energieeffizienzmaßnahmen. Dies gilt sowohl für eine intelligente Wärmenutzung im Gebäude-Sektor als auch bei Smart City-Ansätzen. Nachhaltigkeits-Mechanismen müssen auch hier EU-weit verankert werden. Gleichzeitig machen wir uns im Sinne einer Steigerung der Resilienz von Importen aus Drittstaaten unabhängiger und fördern die Rohstoffproduktion innerhalb der EU unter strengen Umwelt- und Sozialstandards.

Neben diesen Investitionen in die Zukunft müssen wir natürliche Lebensräume stärker schützen als dies bisher der Fall war. 81 Prozent der geschützten Lebensräume in Europa befinden sich in einem unzureichenden oder schlechten Zustand. Wir müssen unsere wertvollen Ökosysteme sowie die Artenvielfalt wiederherstellen und schützen! Dafür werden wir Sozialdemokrat*innen in der nächsten Legislaturperiode die nötigen Maßnahmen treffen, um das Biodiversitätsabkommen von Montreal und die EU-Biodiversitätsstrategie umzusetzen. Wir werden ein ambitioniertes Gesetz zur Bodengesundheit verabschieden sowie einen Fonds für die Wiederherstellung der Natur einrichten, um der um sich greifenden Flächenversiegelung und dem Verlust natürlicher Lebensräume in der EU entgegenzuwirken.

Die Klimakrise ist auch eine globale Gerechtigkeitskrise: von den reichsten zehn Prozent der Menschheit verursacht, ist sie jedoch besonders stark in ärmeren Staaten des zu spüren, die bereits jetzt mit ihren verheerenden Konsequenzen zu kämpfen haben. Aus diesem Grund ist es unabdinglich, dass Europa und Deutschland in der Gestaltung der eigenen grünen Transformation solidarisch mit der internationalen Gemeinschaft, und insbesondere mit besonders vulnerablen Staaten, vorangehen. So sollten beispielsweise EU-Regelungen sicherstellen, dass Energie-Importe keine weiteren Ressourcen in den Produktionsländern, wie Wasser oder Land, verknappen und damit die nachhaltige Entwicklung vor Ort beeinträchtigen.

 

Die Jahrhundertaufgabe, die vor uns liegt, ist der Klimaschutz. Als Berliner SPD gehen wir diese Aufgabe entschlossen an. Wir wollen zeigen, dass wir Klimaschutz auch sozial gestalten können. In der SPD Berlin engagieren sich auf allen politischen Ebenen immer mehr Mitglieder in der Klimapolitik. In vielen Kreisen gibt es entsprechende Arbeitskreise. Auf Landesebene haben wir mehrere Fachausschüsse, die sich mit Themen des Klimaschutzes befassen.

Beim Klimaschutz geht es für uns nicht mehr um das Ob, sondern nur noch um das Wie: sozial, klimaneutral und für alle bezahlbar!

Antrag 100/II/2023 Gewährleistung erfolgreicher Einbürgerungen durch qualifizierte Beratungsmöglichkeiten

29.08.2023

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats, des Abgeordnetenhauses sowie den SPD-Landesvorstand dazu auf, sich dafür einzusetzen, spätestens mit Eröffnung des Landeseinbürgerungszentrums (LEZ) für qualifizierte Beratungsmöglichkeiten im Willkommenszentrum zu sorgen und entsprechende Personalressourcen auszubauen.

Antrag 59/II/2023 Keine Festung Europa - Das EU-Asylrecht darf nicht zum Nachteil der Schutzsuchenden geschwächt werden!

27.08.2023
  • Die Innenminister*innen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben sich am 08.06.2023 auf eine Verhandlungsposition zur Asylverfahrensverordnung (AsylVerf-VO) und zur Verordnung über Asyl- und Migrationsmanagement (AMM-VO) geeinigt. Sie wird die Grundlage für die Verhandlungen des Ratsvorsitzes mit dem Europäischen Parlament und der EU-Kommission (Trilog) bilden, um das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) zu reformieren.
  • Die Verhandlungen des Rats der Europäischen Union für die Verordnung im Fall von Krisen, höherer Gewalt und Instrumentalisierung („Krisenverordnung“) finden darüber hinaus derzeit noch statt und sollen in den kommenden Wochen abgeschlossen werden.

 

 

  1. Die Bundesregierung wird aufgefordert, der „Verordnung im Fall von Krisen, höherer Gewalt und Instrumentalisierung“ im Rat nicht zuzustimmen, sollten die im aktuellen Verordnungstext enthaltenen Abschwächungen der derzeitigen Standards für die Registrierung, Unterbringung und rechtliche Verfahren unter Berufung auf „Instrumentalisierung“, Krisen und „force majeure“ zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht vollständig entfernt worden sein.
  2. Die SPD-Mitglieder der S&D-Fraktion im EU-Parlament werden aufgefordert, sich bei den Verhandlungen mit dem Rat für die Rechte schutzsuchender Menschen einzusetzen und jegliche Einigung abzulehnen, die diese Grundstandards missachtet. Dies muss insbesondere auch in Fällen von Krisen, höherer Gewalt (,force majeure‘‘) und Instrumentalisierung gelten.

 

 

Die Mitglieder der S&D-Fraktion im EU-Parlament sowie die Bundesregierung werden darüber hinaus aufgefordert, der GEAS-Reform nicht zuzustimmen, wenn die folgenden Bedingungen nicht gegeben sind:

 

  1. Einführung eines echten und effektiven Solidaritäts- und Verteilungsmechanismus für alle Asylsuchenden (nicht nur 30.000, wie aktuell vorgesehen) in der Europäischen Union als Nachfolge des Dublin-III-Verfahrens, welcher die Staaten an den EU-Außengrenzen, insb. die Mittelmeeranrainerstaaten, im Registrierungs- und Entscheidungsprozess nachhaltig finanziell und personell entlastet. Sollten einzelne Mitgliedsstaaten diesen Solidaritätsmechanismus nicht mittragen wollen, muss die Bundesregierung gemeinsam mit gewillten EU-Partnerstaaten vorangehen und ein „Europa der zwei Geschwindigkeiten“ für die Registrierung, Aufnahme und Integration von Flüchtlingen anführen;
  2. Einführung eines echten Anreizsystems für die Aufnahme und Integration von Flüchtlingen in Form eines EU-Fonds aller Mitgliedsstaaten, welcher aufnahmewillige Staaten und Kommunen ausreichend finanziell unterstützt;
  3. Ein Ablassen von der derzeit geplanten Verwendung der Fiktion der Nicht-Einreise, welche die Rechtsposition der betroffenen weitere verschlechtert und die Schaffung von Haftlagern und Abschiebungen ohne rechtsstaatlich angemessene Verfahren unterstützt.
  4. Eine Ablehnung von Grenzverfahren ohne rechtstaatliche Einzelfallprüfung im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention, welche durch die Anerkennungsquote bezüglich eines bestimmten Herkunftslandes oder die auf der Flucht durchquerten Drittstaaten ausgelöst würden. Diese Kriterien dürfen nicht zu einem Maßstab erhoben werden, der über die faktische Inhaftierung von Betroffenen in streng kontrollierten Aufnahmeeinrichtungen entscheidet. Dieser willkürliche Maßstab verstößt gegen die Genfer Flüchtlingskonvention und ist vor dem Hintergrund der Menschenrechtsbetroffenheit bei haftähnlicher Behandlung ohne verpflichtenden Rechtsbeistand völlig ungeeignet;
  5. Eine Ausnahme von Familien mit minderjährigen Kindern von jeglicher Form von Grenzverfahren, wobei die Definition „Kind“ entsprechend der UN-Kinderrechtskonvention alle Minderjährigen unter 18 meint;
  6. Eine Garantie, dass Menschen mit besonderen Verfahrens- und Unterbringungsbedürfnissen (unter anderem Opfer von Folter, Betroffene von sexualisierter und geschlechtsspezifischer Gewalt sowie des Menschenhandels, LGBTIQ+ und Schwangere) ebenfalls aus den Grenzverfahren ausgenommen werden sowie, dass alle EU-Mitgliedsstaaten kollektiv in den Ausbau adäquater psychologischer, medizinischer und rechtlicher Betreuungskapazitäten dieser Personengruppen investieren;
  7. Eine Garantie, dass die Zuständigkeit für die Prüfung eines Asylantrages von unbegleiteten Minderjährigen bei fehlenden Familienangehörigen, die sich rechtmäßig in einem EU-Mitgliedstaat aufhalten, bei dem Mitgliedsstaat liegt, in welchem dieser sich aufhält und seinen Antrag gestellt hat ;
  8. Eine Garantie, dass Zivilgesellschafts- und Menschenrechtsorganisationen, medizinisches, psychologisches und juristisches Personal vollumfänglichen Zugang zu Registrierungs- und Aufnahmezentren in allen EU-Mitgliedsstaaten haben. Auch Seenotrettungsorganisationen müssen ohne jegliche Behinderung in EU-Gewässern operieren können, ohne kriminalisiert zu werden. Darüber hinaus ist eine europäisch koordinierte und finanzierte Seenotrettung dringend erforderlich und geboten, um weiteres Sterben an den EU-Außengrenzen zu verhindern;
  9. Die tatsächliche verpflichtende Einleitung von Vertragsverletzungsverfahren durch die EU-Kommission ohne jegliche „Übergangsphase“ nach Einführung der GEAS-Reform, um einen Rückstau an Verfahren zu verhindern;
  10. Ein Ablassen von den Versuchen, Rückführungsabkommen mit Drittstaaten zu schließen, welche die europäischen Abhängigkeiten von Autokratien befördern und somit dem Ziel der europäischen Souveränität entgegenlaufen. Eine Bestimmung eines ,,sicheren Drittstaates‘‘ durch einzelne Mitgliedstaaten darf nicht stattfinden.
  11. Eine völkerrechtskonforme und in Übereinstimmung mit dem Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis90/Die Grünen und FDP ausgestaltete GEAS-Reform.

 

Antrag 130/II/2023 Wahlplakate nicht an Straßenlaternen

23.08.2023
  • Wahlplakate sollen generell nicht an Straßenlaternen angebracht werden.
  • Eine rechtliche oder einvernehmliche Regelung aller Parteien auf Landesebene soll geschaffen werden.
  • Wahlwerbung u. a. im Fernsehen, im Internet, in Zeitungen und auf Wesselmanntafeln ist
  • Ab sofort soll das Zukleben von Straßen mit Wahlplakaten unterbunden werden, das dient dem Stadtbild, spart Papier und entlastet die Umwelt.