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Antrag 13/I/2023 Verbot von (E-)Zigarettenwerbung auf SPD Veranstaltungen

2.05.2023

Die SPD soll ein Verbot von Werbung für Tabakprodukte, E-Zigaretten oder ähnliche Erzeugnisse z.B. Vaporizer auf sämtlichen SPD-Veranstaltungen, inklusive Bundes- und Landesparteitagen, durchsetzen. Hierzu gehört insbesondere auch der Aufbau von Ständen auf SPD-Veranstaltungen mit dem Ziel der Produkträsentation oder dem Angebot von Testmöglichkeiten („Ausprobieren“) für o. g. Produkte.

 

Zudem fordern wir die SPD auf, keine finanziellen oder vergleichbaren  Mittel, z.B. Sponsoringgelder oder Ausstellergebühren im Rahmen von SPD-Veranstaltungen, inklusive Bundes- und Landesparteitagen, von Herstellern von Tabakprodukten anzunehmen.

Antrag 55/I/2023 Juristische Staatsexamina ohne Diskriminierung – Benotung der mündlichen Prüfung ohne Berücksichtigung der (sozialen) Herkunft und des Geschlechts sicherstellen!

27.04.2023

Die Berliner SPD, die SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus und die SPD-Mitglieder des Senats setzen sich für folgende Maßnahmen ein:

 

1. Verschiedengeschlechtliche Besetzung der Prüfungskommissionen

§ 9 und § 29 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristinnen und Juristen im Land Berlin werden dahingehend ergänzt, dass in Prüfungskommissionen verschiedene Geschlechter vertreten sein müssen.

 

2. Einführung verpflichtender Schulungen und Weiterbildungen sowie einer Qualitätskontrolle

Als Prüfer:in eingesetzt werden darf künftig nur, wer eine durch das Gemeinsame Juristische Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg bereits regelmäßig angebotene Schulung durchlaufen hat und spätestens alle fünf Jahre an einer Auffrischungs- bzw. Weiterbildungsschulung teilnimmt. In diesen ist insbesondere auf das Phänomen der unbewussten Diskriminierung sowie die stereotypfreie Gestaltung von Sachverhalten hinzuweisen. Für diese Schulungen sind Prüfer:innen von ihren Arbeitsaufgaben freizustellen bzw. ihnen ist für den Zeitaufwand, den eine Schulung in Anspruch  nimmt, eine angemessene Vergütung zu zahlen.

 

Das Gemeinsame Juristische Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg wird verpflichtet, in jeder Prüfungskampagne zumindest stichprobenartig Prüfungsgespräche im ersten und zweiten Examen zu evaluieren.

 

3. Abschaffung des Vorgesprächs und Ausschluss der Vornotenkenntnis

Das Vorgespräch und die Vornotenkenntnis der Prüfenden werden abgeschafft.

 

4. Ausarbeitung von Bewertungskriterien für die mündliche Prüfung

Das Gemeinsame Juristische Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg wird verpflichtet, eine Handreichung auszuarbeiten, an der sich Konzeption und Bewertung der mündlichen Prüfung für das erste und das zweite Staatsexamen zu orientieren haben. Hierzu sucht das Gemeinsame Juristische Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg den Austausch mit Prüfenden und Vertreter:innen der Studierenden und der Referendar:innen. Prüfende sollen dazu angehalten werden, vor der Prüfung das Schwierigkeitsniveau und Bewertungsmaßstäbe festzulegen.

 

5. Ausweitung des bestehenden Rügerechts bezüglich Verfahrensfehlern

§§ 16 Abs. 2, 29 Abs. 5 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristinnen und Juristen im Land Berlin sollen dahingehend geändert werden, dass Verfahrensfehler in der mündlichen Prüfung binnen einer Woche nach Ablegung der Prüfung geltend zu machen sind.

 

 

Antrag 79/I/2023 Sicheres Wohnen für queere Menschen in landeseigenen Wohnungen

27.04.2023

Die Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Berliner Senats werden aufgefordert, in enger Zusammenarbeit mit Vertreter*innen der Zivilgesellschaft, insbesondere im Bereich queerer Wohnhilfe tätigen Initiativen, langfristige Kooperationen für queeres Wohnen in den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften einzurichten. So sollen explizit Wohnungen für die Belegung durch von queeren Initiativen betreute Menschen bereitgehalten werden. Diese Möglichkeit soll in allen Berliner Bezirken bestehen und sowohl kurzfristige Notwohnungen als auch langfristige Wohnverhältnisse beinhalten. Queere Menschen sind von der Wohnungskrise in Berlin außergewöhnlich betroffen. Sie erfahren bei der Wohnungssuche oft Diskriminierung und sind ebenfalls außergewöhnlich armutsbetroffen. Insbesondere queere Jugendliche, die Gewalt und Diskriminierung erfahren, brauchen neben Beratung auch oft Notfallwohnungen, wenn sie in ihrer bisherigen Wohnsituation nicht verbleiben können.

 

Eine besondere Belastung gibt es hier auch für trans* Personen und Jugendliche, die von ihren Herkunftsfamilien nicht unterstützt werden. Bei trans* Personen können bei der Wohnungssuche besondere Probleme im Zusammenhang mit Namen- und Personenstand auf offiziellen Dokumenten auftreten, die ein Outing vor Vermieter*innen erzwingen können. Die Zahl der zur Verfügung stehenden Notwohnungen für queere Menschen ist in Berlin aber deutlich zu gering. Initiativen der queeren Wohnhilfe berichten außerdem, dass die Zusammenarbeit mit den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften immer schwieriger geworden ist. Durch die in diesem Antrag geforderte konzertierte Aktion von Senat, Abgeordnetenhaus und Zivilgesellschaft soll diesem dramatischen Mangel kraftvoll und nachhaltig begegnet werden.

 

  • Gemeinsam mit den oben genannten Initiativen sollen Anzahl und Kriterien für die Bereitstellung und Vergabe der vorgehaltenen Kontingente erarbeitet, ebenso wie ein Turnus, in welchem diese Kriterien evaluiert werden, festgelegt werden. Dabei muss auch ein Sicherheitskonzept zum Schutz queerer Menschen erarbeitet werden.
  • Die Vergabe muss bürokratiearm und insbesondere bei Notfällen zügig erfolgen. Eine aktuelle Übersicht über freie Plätze soll von den Bezirksämtern, sowie durch relevante Träger und Initiativen jederzeit einsehbar sein.
  • Gleichzeitig werden alle relevanten Akteur*innen der Wohnhilfe durch Fortbildungsmaßnahmen in der Arbeit mit queeren Menschen geschult und Informationsmaterialien für queere Menschen erarbeitet und zur Verfügung gestellt

 

Antrag 62/I/2023 Wir brauchen unsere Stadtteilmütter!

27.04.2023

Das Landesprogramm der Stadtteilmütter soll auch weiterhin über die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie ge­fördert werden. Das Landesprogramm soll verstetigt werden. Hierfür sind bereits im Doppelhaushalt 2024/2025 die nötigen finanziellen Mittel zu sichern.

Antrag 61/I/2023 Für eine inklusive Partner*innenfreistellung

27.04.2023

Wir fordern, dass die geplante Regelung zum „Vaterschaftsurlaub“ auf eine „Partner*innenfreistellung“ ausgeweitet und somit umbenannt wird, um sowohl gleichgeschlechtliche Paarbeziehungen anzuerkennen, als auch die Möglichkeit der Freistellung für Partner*innen von gebärenden Personen oder die Benennung einer Person z.B. durch Alleinerziehende zu ermöglichen, welche nicht an die biologische Erzeugerschaft gebunden ist.