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Antrag 229/II/2022 Für Einbürgerungslots:innen und digitale Einbürgerungsanträge  

19.10.2022

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitgliedes Berliner Abgeordnetenhauses und die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats auf:

 

Die Stadt Berlin soll ein Einbürgerungslots:innen-Projekt starten, dass in Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft in den Migrant:innen-Communities zielgruppenorientiert und mehrsprachig über die Einbürgerung informiert.

 

Die Stadt Berlin soll den digitale Einbürgerungsantrag gemäß des Onlinezugangsgesetzes (OZG) zur Verfügung stellen. Weiterhin soll ein Einbürgerungs-Quick-Check auf dem Hauptstadtportal Berlin.de eingerichtet werden, mit dem Interessierte durch die Beantwortung einfacher Fragen nachvollziehen können, ob die Voraussetzungen für die Einbürgerung vorliegen. Als Ausdruck einer gelebten Willkommenskultur ist dabei auf ein inklusives und nutzerfreundliches Design des Einbürgerungsprozesses zu achten.

Antrag 228/II/2022 Für ein modernes Staatsangehörigkeitsrecht und eine bürgernahe Praxis bei der Einbürgerung

19.10.2022

Deutschland muss ein modernes Einwanderungsland werden. Dazu benötigt es ein modernes Staatsangehörigkeitsrecht, dass es allen Bürger:innen die hier ihren Lebensmittelpunkt haben auch Staatsbürger:innen mit allen Rechten und Pflichten zu werden. Wir begrüßen die Vorhaben der Bundesregierung die Fristen für Einbürgerung abzusenken und die Mehrstaatigkeit zu ermöglichen.

 

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung und des Bundestages daher auf,  bei der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts sich für folgende Punkte einzusetzen:

 

  • Fristen für den Erwerb der Niederlassungserlaubnis absenken
  • Die deutsche Staatsbürgerschaft für alle in Deutschland geborene Kinder
  • Abbau von Einbürgerungs-Hürden
  • Sowohl für die Ermessens- (§8 StAG) als auch für die Anspruchseinbürgerung (§10 StAG) ist aktuell die „Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse“ erforderlich. Diese soll laut Koalitionsvertrag durch „klare Kriterien“ ersetzt werden. Da die Lebensunterhaltssicherung sowie Kenntnisse der deutschen Sprache, der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse ohnehin explizit Teil der Einbürgerungsvoraussetzungen sind, sind gar keine weiteren Kriterien notwendig.
  • Der Koalitionsvertrag siehtallgemeine Härtefallregelung für den erforderlichen Sprachnachweis“ vor. In §10, Absatz 6 StAG sind bereits „altersbedingte Ausnahmen“ sowie Ausnahmen „wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung“ festgehalten. Eine allgemeine Härtefallregelung für Ausnahmen bei den Sprachkenntnissen – z.B. für Analphabet:innen – gibt es im Staatsangehörigkeitsrecht anders als im Aufenthaltsgesetz (z.B. beim Erwerb einer Niederlassungserlaubnis) bisher nicht und muss im Rahmen der Gesetzesreform geschaffen werden
  • die im Koalitionsvertrag vereinbarten allgemeinen Härtefallregelungen sind auch auf fehlende Einkommensnachweise auszuweiten.

     

     

    Es ist weiter bei den Einbürgerungen durch die zuständigen Landesbehörden anzuerkennen, dass grundlegend ein öffentliches Interesse an Einbürgerungen besteht um ein gesellschaftliches Miteinander und die Demokratie zu stärken. Auch muss durch Härtefallregelungen die sich an den Lebensrealitäten der Menschen orientieren dafür gesorgt werden, dass  sich der Akt der Einbürgerung nicht unnötig verhindert wird.  Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder der Landesregierungen und der Landesparlamente daher dazu auf dafür Sorge zu tragen, dass die Verfahrenshinweise für die zuständigen Landesbehörden in folgenden Punkten anzupassen sind:

     

    Anrechnungszeiten:

    • die Integrationsleistung, sich aus der Duldung einen rechtmäßigen Aufenthaltstitel erarbeitet zu haben, muss als allgemeiner Härtefall anerkannt werden um die Zeit in der Duldung dementsprechend einzubeziehen, da geduldeten Menschen sonst eine erheblich längere Aufenthaltszeit bis zum Erwerb der Staatsangehörigkeit zugemutet

     

    Pflegeanforderung:

    • Menschen die Familienangehörige (Kinder, Menschen mit Behinderung, alte Menschen) pflegen, ist es oftmals nicht möglich Einkommen aus Arbeit und/oder Sprachnachweis B1 zu erlangen. Hier muss eine allgemeine Härtefallregelung greifen.

     

    Angemessener Wohnraum:

    • Da die Wohnungssituation in Ballungsräumen wie Berlin äußerst angespannt ist, leben gerade geflüchtete Menschen deshalb nicht selten auch nach Anerkennung auf Asyl weiterhin in Gemeinschaftsunterkünften oder ähnlichen Wohnformen oder Wohnheimen. Diese müssen als angemessener Wohnraum bei der Einbürgerung gelten.

     

    Sprachkenntnisse:

    Von den Nachweis der Sprachkenntnisse B1 soll als allgemeine Härtefallregelung abgesehen werden wenn:

    • Bei Einbürgerung von ehemaligen Gastarbeitern aus Gründen der Anerkennung ihrer Lebensleistung
    • Analphabetismus
    • Menschen ab 60 Jahren
    • Menschen die das Antragsverfahren eigenständig durchlaufen und nachweisen, dass der Besuch eines Sprachkurses nicht mit der Arbeit in Vollzeit vereinbar ist, soll der Sprachnachweis erlassen werden.
    • Alle Menschen mit einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung, sollen unter eine Härtefallregelung zur Erlangung der deutschen Staatsbürgerschaft festgehalten.
    • Die Kosten für die Einbürgerung müssen sozial gestaffelt sein, um keine Hürden dazustellen.

     

    Antrag 323/II/2022 Berlin Vermietet Fair, „Mit gutem Beispiel vorangehen“

    19.10.2022

    Wir fordern die SPD Mitglieder im Berliner Abgeordnetenhaus und die SPD‐Mitglieder im Senat auf, sich dafür einzusetzen, dass alle sechs landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften das Leitbild “Fair mieten‐ fair wohnen” unterzeichnen und in ihrem Unternehmen eine Stelle für eine:n Antidiskriminierungsbeauftragte:n einzurichten. Darüber hinaus sollen die Landeseigenen Konzepte entwickeln, wie diskriminierendem Verhalten in der Nachbarschaft begegnet werden kann. Nachbarschaftskonflikte beruhen nicht selten auf diskriminierendem Verhalten. Hier müssen auch Hausordnungen kritisch evaluiert werden, damit Betroffene von diskriminierendem Verhalten gestärkt werden.

    Antrag 107/II/2022 Willkommenskultur stärken, personelle Vielfalt vorleben, Einbürgerungen steigern - die SPD will das neue Landeseinbürgerungszentrum als Leuchtturmprojekt an den Start bringen

    19.10.2022

    Die sozialdemokratischen Senatsmitglieder und die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus werden aufgefordert dafür Sorge zu tragen, dass bei dem im Aufbau befindlichen Landeseinbürgerungszentrum, Vielfalt auf allen Ebenen des Amtes bis in die Spitze personell vorgelebt und eine wertschätzende Willkommenskultur gegenüber den Einbürgerungsantragssteller:innen etabliert wird.

    Das richtige politische Ziel einer deutlichen Steigerung der Einbürgerungen kann nur gelingen, wenn eine positive Identifikation der eingewanderten Bevölkerung mit dem Landeseinbürgerungszentrum und seinen vielfältigen Beschäftigten sowie der gelebten Willkommenskultur entsteht und ein starker Servicegedanke den Geist des Amtes prägt, der Einbürgerungswilligen Wertschätzung und Unterstützung auf dem Weg zur deutschen Staatsbürgerschaft entgegenbringt und bestehende Hürden im Antragsverfahren entsprechend der rechtlichen Vorgaben im Sinne der Antragstellenden überwinden hilft.

     

    Daher fordern wir:
    Um die personelle und kulturelle Aufstellung im Sinne einer inklusiven und diversitätsorientierten Behörde zu meistern, ist das Gesetz zur Förderung der Partizipation in der Migrationsgesellschaft (PartMigG) anzuwenden und die fachliche Expertise der vom Land Berlin extra dafür geschaffenen und finanzierten Fachstelle Diversitätsorientierte Organisations- und Kompetenzentwicklung im Land Berlin (Fachstelle DOKE) zu beteiligen, die den Prozess begleitet.

    Antrag 72/II/2022 Gute Ausbildung in Berlin sicherstellen - Ausbildungsplatzumlage einführen

    11.10.2022

    Die SPD Berlin fordert den Senat und die SPD-Abgeordnetenhausfraktion auf, eine umfassende gesetzliche Ausbildungsplatzumlage für die Duale Ausbildung einzuführen.

     

    Die Ausbildungsplatzumlage beinhaltet:

    • Ausbildungsplatzumlage als solidarischer Beitrag zur praktischen Ausbildung in den Betrieben. Dadurch werden Ausbildungsbetriebe entlastet und Auszubildende in der praktischen Ausbildung unterstützt und gefördert.
    • Gibt es keine tariflichen Lösungen, greift die allgemeine Ausbildungsplatzumlage.
    • Unternehmen zahlen in einen solidarischen Umlagetopf, aus dem Aspekte der praktischen Ausbildung finanziert werden. Dadurch werden die Kosten der praktischen Ausbildung gesenkt. Wir fordern eine Ausbildungsplatzumlage kombiniert aus Bruttolohnsumme und Umsatz.
    • In jeder einzelnen Branche wird nach Kostenbedarf gefördert. Die Branchen, wie bspw. das Bauhauptgewerbe, sollen dies jeweils eigenverantwortlich im Rahmen der Sozialpartnerschaft regeln. Wenn dies nicht erfolgt, wird dies durch die gesetzliche Ausbildungsplatzumlage geregelt.