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Antrag 132/II/2021 Erforschung, Bekämpfung und Enttabuisierung von Einsamkeit

1.12.2021

Die SPD fordert ihre Mandatsträger:innen im Bundestag und ihre Vertreter:innen in der Bundesregierung auf, sich für eine grundlegende Erforschung, Bekämpfung und Enttabuisierung von Einsamkeit einzusetzen. Dazu gehören etwa:

 

  • eine bundesweite Strategie, die über alle Ressorts hinweg und unter Einbeziehung der Zivilgesellschaft konkrete Ziele zur Bekämpfung von Einsamkeit in der Bevölkerung definiert und dabei sowohl die verschiedenen Auslöser als auch die diversen Lebensrealitäten betroffener Menschen berücksichtigt und in einem Aktionsplan mündet, der Ziele in konkrete Maßnahmen und Initiativen übersetzt.
  • eine bundesweite zivilgesellschaftlich getragene Aufklärungskampagne zum Thema Einsamkeit, die zielgruppenspezifisch über Auslöser, Symptome und Hilfsangebote informiert.
  • die Benennung eines:r zuständigen Staatssekretär:in sowie ein:e dafür zuständige:r Sprecher:in in der SPD Bundestagsfraktion.
  • die Unterstützung von Grundlagen- und Anwendungsforschung mit Förderprogrammen für grundlegende Forschung zu Wirkmechanismen der Einsamkeit oder zur Entwicklung und Evaluation von Präventions- und Interventionsmaßnahmen.
  • eine gesetzliche Verankerung einer gezielten Förderung von Maßnahmen gegen Einsamkeit durch die Aufnahme der Problematik im Präventionsschutzgesetz.
  • eine gezielte Finanzierung von Hilfsangeboten wie etwa der Telefonseelsorge oder psychologischer Betreuung in sozialen Einrichtungen.
  • flächendeckende Schulungen geeigneter Berufsgruppen wie Allgemeinmediziner:innen, Pfleger:innen, Betriebsratsmitgliedern, Lehrenden oder Sozialarbeiter:innen, damit diese von Einsamkeit betroffene Menschen erkennen, sie unterstützen und ggf. an entsprechende Kontaktstellen weiter vermitteln können.

 

Die SPD fordert ihre Mandatsträger:innen im Abgeordnetenhaus von Berlin und ihre Vertreter:innen im Senat auf, sich für die Einführung von gezielten Angeboten zur Prävention von Einsamkeit und zur Gesundheitsförderung einzusetzen. Dazu gehören etwa:

  • eine Implementierung von spezifischen niedrigschwelligen Angeboten in Kindergärten, Schulen, beispielsweise über Schulsozialarbeit, in Stadtteilzentren, Seniorenbegegnungsstätten, in Jobcentern und in Jugend- und Sozialeinrichtungen.
  • gezielte niedrigschwellige Angebote für Singles, Alleinerziehende, junge Eltern und Menschen, die durch Arbeit, Pflege und Erziehung mehrfach belastet sind.
  • die Stärkung von kommunalen Sozialkommissionen zur Prävention von Einsamkeit.

 

Antrag 131/II/2021 Hilfen für Afghanistan: Für die Gewährung humanitärer Hilfe sowie eine schnelle Evakuierung ehemaliger Mitarbeiter deutscher Organisationen

28.11.2021

Als die Taliban im August 2021 die Macht in Afghanistan übernahmen, versprachen sie zunächst eine gemäßigte Version ihrer Regierungsführung. Anders als in den Jahren 1996 -2001 sollten Menschenrechte größtenteils beachtet werden und Schulbesuch, Universitätsausbildung und Arbeitsaufnahme für Frauen erlaubt sein. Die Hoffnungen, dass die Taliban es ernst meinen mit dieser Absicht, haben sich jedoch nicht erfüllt. Berichten aus Afghanistan über Folter, Hinrichtungen und Zwangsverheiratungen folgten die Ankündigungen der Gruppe, Universitätsausbildung nur streng getrennt nach Geschlechtern durchzuführen, Mädchenschulen „zunächst“ nicht zu eröffnen und Körperstrafen wie Amputationen und Exekutionen wieder aufzunehmen. Und als wäre das nicht genug, warnen die Vereinten Nationen vor einer Hungersnot und einer humanitären Katastrophe im Land, bedingt durch den Zusammenbruch der Regierung. Die Lage der Menschen in Afghanistan hat sich mit diesen Entwicklungen entscheidend verschlechtert

 

Für die Außen- und Entwicklungspolitik, aber auch für die Sicherheitsinteressen Deutschlands und Europas folgt daraus ein klarer Handlungsauftrag. Das Ziel der multinationalen Einsätze International Security Assistance Force (ISAF) und Resolute Support (RS) wurde nicht erfüllt. Weder konnte sich die demokratisch gewählte multiethnische Regierung behaupten, noch wurden Institutionen eines Rechtsstaats etabliert, noch erwiesen sich die Sicherheitskräfte als in der Lage, die junge afghanische Republik zu schützen. Aus dieser Situation zu schlussfolgern, man müsse Afghanistan nun sich selbst überlassen, wäre jedoch falsch. Aus sicherheitspolitischen Erwägungen könnten eine Hungersnot, ein eventuell folgender Kampf um Ressourcen und damit eine neue ethnische bewaffnete Auseinandersetzung nicht nur Afghanistan, sondern auch seine Nachbarstaaten und damit die Region Zentralasien destabilisieren. Und auch aus humanitären Gründen sind Hilfen für die Menschen in Afghanistan ebenso geboten wie die schnelle Evakuierung der noch im Land verbliebenen früheren afghanischen Mitarbeiter deutscher Institutionen und Organisationen, die jetzt aufgrund dieser Tätigkeiten an Leib und Leben bedroht sind.

 

Die SPD-Bundestagsfraktion sowie die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung werden daher aufgefordert, sich für folgende Maßnahmen einzusetzen:

 

  1. Humanitäre Nothilfe muss schnellstmöglich und vor dem Einsetzen des afghanischen Winters nach Afghanistan verbracht werden. Dazu sind Gespräche mit den Taliban ein unumgängliches Übel. Diese Gespräche dürfen keine offizielle Anerkennung der Regierung der Taliban beinhalten, sondern sollen ausschließlich dazu dienen, den Transport von Hilfsgütern möglich zu machen.
  2. Hilfsgütertransporte und Hilfsgüterversorgung müssen auf europäischer Ebenen und mit den europäischen Partnern koordiniert werden. Im europäischen Rahmen sind im Dialog mit afghanischen Nichtregierungsorganisationen konkrete Zielvorgaben zu entwickeln und regelmäßig zu evaluieren.
  3. Vor Ort werden Hilfsgüter nicht durch die Taliban oder Angehörige ihrer Regierung oder ihres Netzwerkes verteilt, sondern durch Angehörige der afghanischen Zivilgesellschaft
  4. Die Evakuierung der noch in Afghanistan befindlichen früheren Mitarbeiter*innen deutscher Institutionen wie der Bundeswehr und der GIZ, deutscher und europäischer Staatsangehöriger, Personen mit deutschem Aufenthaltstitel, Menschen- und Frauenrechtsaktivist*innen sowie ehem. Mitarbeiter+innen des afghanischen Staates (z.B. Richterinnen) ist bis zur letzten Person weiterzuführen.
  5. Zusätzlich zu diesen Nothilfen fordern wir die Bildung einer Arbeitsgruppe, die sich mit der Frage des langfristigen Engagements für Afghanistan befasst, Maßnahmen erarbeitet und diese regelmäßig überprüft und evaluiert. Das Dilemma, den Menschen im Land zu helfen, ohne die Taliban anzuerkennen, und wie es gelöst werden kann, muss dabei im Vordergrund stehen. Die Erkenntnisgewinne dieser Arbeitsgruppe sollen außerdem bei der Bewertung künftiger statebuilding-Einsätze, seien sie militärischer oder ziviler Natur, herangezogen werden.
  6. Nicht zuletzt wird eine externe, ressortübergreifende, wirkungsorientierte Evaluierung der gesamten ISAF-Misssion gefordert

         

        Antrag 10/II/2021 SPD muss in den Kiezen sichtbar bleiben – Strukturen erhalten

        9.11.2021

        Der Landesvorstand der SPD Berlin richtet in strukturschwachen Regionen ohne Mandatsträger:innen oder mit für die SPD langjährig unterdurchschnittlichen Wahlergebnissen Kiezbüros ein. Diese sollen die Partei und ihre Vorfeldorganisationen in die Kieze hinein öffnen, so zum Beispiel mit Veranstaltungen zu politischen Themen, Rentenberatungen, Mieter:innenberatungen oder auch kulturellen Veranstaltungen, Anlaufstellen für Bürger:innen sein und die Sichtbarkeit der Partei vor Ort stärken. Die örtlichen Gliederungen legen dazu ein Konzept für die Nutzung und die Betreuung im Ehrenamt vor. Auch die Kreisbüros sollen entsprechend stärker in die Kieze hinein geöffnet werden.

        Antrag 25/II/2021 Die angespannte Lage der kieznahen Gewerbetreibenden verbessern!

        9.11.2021

        1. Wir fordern zur Schaffung von mehr Transparenz die Entwicklung und Einführung eines Gewerbemietspiegels, mit folgenden Kriterien:

         

        • Der Gewerbemietspiegel soll neben der Höhe der Gewerbemieten auch Auskunft über den Leerstand von Gewerberäumen geben. Leerstehende Gewerbeeinheiten sind derzeit überall sichtbar.
        • Die Festlegung angemessener Gewerbemieten muss durch bezirks- und quartiersbezogenen Kriterien, die durch Beschlusslagen gesteuert werden können, erfolgen. Entsprechende Kriterien sind durch breite und repräsentative Beteiligungsprozesse zu definieren. Als leitende Kriterien sind Faktoren der Daseinsvorsorge und Angespanntheit der Gewerbemietentwicklung analog zur Ausweisung von Milieuschutzgebieten zu verfolgen.
        • Es soll eine inhaltliche Bestimmung von Gewerbequalität im Interesse der Wohnenden geben. Hierzu soll zusammen mit der Wohnbevölkerung Kriterien entwickelt werden, welche Gewerbeeinheiten bevorzugt zu schützen sind. Die Auflagen gegen Wettbüros und Spielhallen sind zu verschärfen.

         

        2. Darüber hinaus fordern wir:

         

        • Bei Gewerbemietenden sollen in Analogie zur Debatte des Nettoeinkommens für Wohnungsmietende geprüft werden, inwiefern der erwirtschaftete Umsatz und das Einkommen der Beschäftigten und Selbständigen in ein angemessenes Verhältnis zur Miethöhe gesetzt werden kann. Es bedarf einer Berücksichtigung der individuellen ökonomischen Situation des Gewerbetreibenden bei Miethöhe und Mieterhöhungen.
        • Bei bereits länger leerstehenden Gewerbeimmobilien soll es klare zeitliche und inhaltliche Kriterien für eine neue Nutzungen geben. Priorisiert werden sollen Neuvermietungen an Träger mit sozialen Funktionen (z.B. Kitas).

         

        Antrag 34/II/2021 Schulbücher diverser gestalten!

        9.11.2021

        „Für den Bau eines Hochhauses werden 400 Tage eingeplant. […] Die Männer arbeiten durchschnittlich sechs Stunden am Tag. Berechnen sie den Aufwand in Manntagen.“

        „Jede Hausfrau verarbeitet im Jahr 2007 6,3 kg Zucker beim Backen und Kochen.“

         

        Diese und ähnliche Beispiele, bei denen längst überkommene Rollenbilder als Norm dargestellt werden, befinden sich immer noch in viel Schulmaterial, mit dem in Berlin gelehrt wird.

        Auch bei der Befassung mit historischen Persönlichkeiten werden diese viel zu wenig im Kontext ihrer Gender- und sexuellen Identität, sowie ethnischen Herkunft und den daraus resultierenden Umständen betrachtet. Außerdem fehlt, bei der Befassung mit historischen Persönlichkeiten, meist auch die Auseinandersetzung mit nach heutiger Gesetzeslage, begangen Straftaten, wie Sexualstraftaten oder ihrem Beitrag zu jeglicher Diskriminierung.

         

        Um eine diverse Gesellschaft abzubilden, brauchen wir Repräsentation von diversen Gruppen in Schulbüchern. Sowohl als Autor*innen von literarischen und politischen Texten, wie auch in deren Inhalten und bei Beispielen in Aufgaben. Alle Kinder sollen sich und ihre Lebenssituationen wiederfinden können, denn kein Kind sollte das Gefühl haben, von Schulbildung nicht berücksichtigt zu werden.

         

        Bei uns in Berlin gibt es keine landesweite Überprüfung von Schulbüchern, die zugelassen werden sollen. Die Schulen bzw. Fachkonferenzen können selbst darüber entscheiden, welche Schulbücher eingesetzt werden.

         

        Deshalb fordern wir die Einführung eines verbindlichen Kriterienkatalogs im Hinblick auf Diversität, den die Schulen bei ihrer Entscheidung berücksichtigen müssen. Dies soll in der Verordnung über die Lernmittel an allgemein bildenden und beruflichen Schulen (Lernmittelverordnung – LernmittelVO) in §3 ergänzt werden, da dort bisher die Bücherbeschaffung geregelt ist.

         

        Außerdem sollte der Kultursenat sich bei der Kultusministerkonferenz für dieses Anliegen einsetzen, die neue Schulbücher zulässt.