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Antrag 83/II/2015 Neutralitätsgebot des Staates

16.10.2015

Der SPD-Landesverband Berlin bekennt sich zum Neutralitätsgebot des Staates als Grundlage zur verfassungsrechtlichen Garantie der Individualität des Einzelnen und der Pluralität der Gesellschaft. In diesem Bekenntnis wird das Neutralitätsgebot als Verpflichtung und Fähigkeit des Staates verstanden, zwischen der Vielfalt der gesellschaftlichen Interessen zu vermitteln und Frieden stiften zu können.

Daher muss in der hoheitlichen Ausübung der staatlichen Institutionen, die durch ihre Beamten*innen und Angestellten verkörpert werden, jede Form politischer (weltanschaulicher) und religiöser Symbolik, soweit diese nicht gesetzlich definierte Staatssymbole (z.B. Bundes- und Landesflaggen oder Wappen) sind, hinter dem Neutralitätsgebot zurückstehen.

 

Die Berliner SPD bekennt sich somit nachhaltig zu den Zielen des Berliner Neutralitätsgesetzes. Entsteht aus verfassungsrechtlicher Sicht Anpassungsbedarf, ist dieser – soweit wie rechtlich möglich – nach den hier beschriebenen Grundsätzen vorzunehmen.

Antrag 82/II/2015 Neutralitätsgebot

16.10.2015

Der SPD-Landesverband Berlin bekennt sich zum Neutralitätsgebot des Staates als Grundlage zur verfassungsrechtlichen Garantie der Individualität des Einzelnen und der Pluralität der Gesellschaft.

 

In diesem Bekenntnis wird das Neutralitätsgebot als Verpflichtung und Fähigkeit des Staates verstanden, zwischen der Vielfalt der gesellschaftlichen Interessen zu vermitteln und Frieden stiften zu können. Daher muss in der hoheitlichen Ausübung der staatlichen Institutionen, die durch ihre Beamten*innen und Angestellten verkörpert werden, jede Form politischer, weltanschaulicher und religiöser Symbolik, soweit diese nicht gesetzlich definierte Staatssymbole (z.B. Bundes- und Landesflaggen oder Wappen) sind, hinter dem Neutralitätsgebot zurückstehen.

 

Die Berliner SPD bekennt sich somit nachhaltig zu den Zielen des Berliner Neutralitätsgesetzes. Da, wo der Staat hoheitlich tätig wird und Bürger*innen durch ein sogenanntes Ober- und Unterordnungsverhältnis (z.B. Schulpflicht, belastender Verwaltungsakt, Polizeimaßnahmen, Gerichtsurteile) an den Staat gebunden sind, entsteht eine Situation, in der es keine Ausweichmöglichkeit für Bürger*innen gibt. Entsteht aus verfassungsrechtlicher Sicht Anpassungsbedarf, ist dieser – soweit wie rechtlich möglich – nach den hier beschriebenen Grundsätzen vorzunehmen.

Antrag 81/II/2015 Neutralitätsgebot

16.10.2015

Der SPD-Landesverband Berlin bekennt sich zum Neutralitätsgebot des Staates als Grundlage zur verfassungsrechtlichen Garantie der Individualität des Einzelnen und der Pluralität der Gesellschaft. In diesem Bekenntnis wird das Neutralitätsgebot als Verpflichtung und Fähigkeit des Staates verstanden, zwischen der Vielfalt der gesellschaftlichen Interessen zu vermitteln und Frieden stiften zu können.

 

Daher muss in der hoheitlichen Ausübung der staatlichen Institutionen, die durch ihre Beamten*innen und Angestellten verkörpert werden, jede Form politischer (weltanschaulicher) und religiöser Symbolik, soweit diese nicht gesetzlich definierte Staatssymbole (z.B. Bundes- und Landesflaggen oder Wappen) sind, hinter dem Neutralitätsgebot zurückstehen. Bestehende Gesetze sind an den hier formulierten Grundsatz anzupassen, insoweit sich dazu die Notwendigkeit aus verfassungsrechtlicher Sicht erkennen lässt.

Antrag 80/II/2015 Neutralität bewahren.

16.10.2015

Die Berliner SPD bekennt sich nachhaltig zu dem Berliner Neutralitätsgesetz, das die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landes Berlin in ausgewählten Tätigkeiten mit hoheitlichen Aufgaben und Lehrkräfte in öffentlichen Schulen zur weltanschaulich-religiöser Neutralität verpflichtet. Diese dürfen u.a. keine auffallenden religiös oder weltanschaulich geprägten Kleidungsstücke und Symbole tragen.

 

Die SPD-Abgeordneten des Berliner Abgeordnetenhauses werden aufgefordert, diese wesentliche Vorschrift des Neutralitätsgesetzes vor Änderungen zu schützen.

Antrag 79/II/2015 Deutsche Staatsangehörigkeit für alle, die in Deutschland geboren werden

16.10.2015

Wir fordern die SPD auf, sich dafür einzusetzen, dass Menschen, die in Deutschland geboren sind, auch direkt die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen, sofern sie oder deren Erziehungsberechtigten das wollen.

Mit der deutschen Staatsangehörigkeit sind Rechte und Schutz der Personen verbunden, die für viele eine wichtige Bedeutung haben. Auch ist es für viele Migrant*innen ein wichtiger symbolischer Schritt.

Bisher gibt es zwei Möglichkeiten die deutsche Staatsangehörigkeit mit der Geburt zu erwerben: Zum einen das Abstammungsprinzip, nach dem ein Elternteil bereits selbst Deutsche*r sein muss, zum anderen das Geburtsortsprinzip, nach dem der Geburtsort Deutschland sein muss, wobei die Eltern bereits seit mindestens 8 Jahren in Deutschland leben müssen. Darüber hinaus muss es für alle Menschen möglich sein, die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Unabhängig von dieser Regelung bleibt unsere Forderung nach einer progressiven und umfassenden Einwanderungsreform bestehen.

 

Viele Politiker*innen betonen immer wieder, dass Deutschland die Einwanderung von gerade jungen Menschen braucht und dass Familien zu schützen und zu fördern seien. Gleichzeitig machen sie ihnen aber mit solchen Regelungen das Leben schwer, geben ihnen das Gefühl unwillkommen zu sein und erschweren ihnen die Familiengründung.

 

Wir halten weiterhin an unserer Idealvorstellung einer Welt ohne Grenzen fest, in der die Herkunft oder Staatsangehörigkeit eines Menschen keinerlei Rolle mehr spielt.

 

Solange wir dies aber noch nicht erreicht haben, fordern wir jetzt eine Erleichterung für die Menschen, die die deutsche Staatsangehörigkeit haben wollen.