16.10.2015
Die Regierung unter Staatspräsident Recep Tayyip Erdogan hat den Friedensprozess mit dem kurdischen Teil seiner Bevölkerung und der PKK beendet und ihr erneut den Kampf erklärt. Mittlerweile geht sie soweit neben Luftschlägen eine Bodeninvasion in die kurdischen Gebiete des Nordirak zu starten. Diese Schritte können nur mit innenpolitischen Erwägungen seitens des Staatspräsidenten, seines Ministerpräsidenten und der regierenden AKP erklärt werden. Sie wollen sich für die jetzt anstehenden Neuwahlen, die Stimmen der Nationalisten zur erneuten absoluten Mehrheit in der großen Volksversammlung sichern.
Dieser zynische und gefährliche Plan verlangt unsere entschiedene Ablehnung und unseren entschiedenen Einsatz, die Waffen von Türkinnen und Türken gegen Kurdinnen und Kurden zum Schweigen zu bringen. Die europäische Union, deren Mitglied die türkische Republik nach wie vor werden will und vor allem die NATO, in der die Türkei schon Mitglied ist, sollten ein besonderes Interesse haben ihren Einfluss geltend zu machen.
Ein zentraler Punkt in den Beitrittsverhandlungen mit der türkischen Republik, ist immer die Frage der Anerkennung und der Schutz der Minderheitenrechte in der Türkei gewesen. Das Beharren auf diese, für den europäischen Wertekanon essentiellen Garantie, hat zu zahlreichen positiven Reformen und ersten Schritten beider Seiten aufeinander zu geführt. Wenn die Europäische Union sich auf die Fahnen schreibt, mit dem Durchsetzen unserer Werte von Rechtsstaatlichkeit und dem Schutz von Menschenrechten, positives in ihrem Einflussgebiet innerhalb und außerhalb der Union zu bewirken, darf sie dies nicht aufs Spiel setzen, wenn sich die Türkei vermeintlich auch dem Kampf gegen den so genannten IS verschrieben hat.
Der innertürkische Konflikt schwächt einen der wenigen und unbeugsamen Kämpferinnen und Kämpfer gegen den so genannten „Islamischen Staat“. Die PKK, die ihre Kräfte für diesen Kampf im Norden des Irak konzentriert, ist dadurch nicht nur gezwungen ihre Kräfte auf zwei „Fronten“ aufzuteilen, sondern wird gleichzeitig durch die Luftschläge der türkischen Luftwaffe empfindlich in ihrem Vorhaben im Nordirak geschwächt. Da uns allen aber an einem Erfolg im Kampf gegen den so genannten IS liegt, kann die vornehmliche Strategie von EU und NATO daher nur lauten, die Waffen innerhalb der Türkei und die Luftschläge gegen Stellungen der PKK zum Schweigen zu bringen. Es liegt auch an den beiden Institutionen ihren Einfluss geltend zu machen und die beiden im Konflikt beteiligten Parteien zur erneuten Waffenruhe zu bewegen. Nur wenn die PKK und die türkische Regierung ihre gegeneinander erhobenen Waffen nieder legen, hat die Welt wieder entschlossene Gegnerinnen und Gegner des so genannten „Islamischen Staats“.
Plublished in | Comments closed
16.10.2015
Die Berliner Feiertagsschutzverordnung dahingehend zu ändern oder aufzuheben, dass künftig kein Verbot von öffentlichen Musik- und Tanzdarbietungen an den darin genannten Tagen mehr festgeschrieben ist.
Diese Verordnung betrifft in Berlin ein Verbot von Musik- und Tanzveranstaltungen an drei Tagen im Jahr. Aber auch an diesen Feiertagen sollten insbesondere Familien den gleichen Freizeitaktivitäten nachgehen können wie sonst auch. Zum Beispiel hat sich das Osterwochenende mittlerweile als langes Wochenende eingebürgert. Eine Einschränkung der Freizeitaktivitäten an einem dieser freien Tage ist nicht mehr zeitgemäß.
Regelungen zu Ladenöffnungszeiten sollen aber unberührt bleiben.
Plublished in | Comments closed
16.10.2015
Die SPD-Mitglieder des Abgeordnetenhauses, die von der SPD entsendeten Mitglieder im Senat, die SPD-Mitglieder des deutschen Bundestages und die SPD-Mitglieder der Bundesregierung sollen sich dafür einsetzen, dass in den Integrationskursen die Themenfelder Zwangsverheiratung, geschlechtliche Selbstbestimmung und häusliche Gewalt einschließlich der entsprechenden Hilfsangebote behandelt werden müssen.
Der Anregung des Deutschen Instituts für Menschenrechte zu folgen und sich für eine Änderung des § 37 Absatz 2 a Satz 1 Aufenthaltsgesetz (Aufenthalterlaubnis für aus der Bundesrepublik ausgereiste Personen wenn diese rechtswidrig mit Gewalt oder Drohung mit einem empfindlichen Übel zur Eingehung der Ehe genötigt und von der Rückkehr nach Deutschland abgehalten wurden) einzusetzen. Danach wird die dortige Kann-Bestimmung durch eine Soll-Bestimmung ersetzt werden.
Die sozialdemokratischen Mitglieder im Berliner Abgeordnetenhaus und Senat werden aufgefordert, sich dafür einsetzen, dass an den öffentlichen und privaten Schulen in Berlin die Themenfelder Zwangsverheiratung, geschlechtliche Selbstbestimmung und häusliche Gewalt einschließlich der entsprechenden Hilfsangebote behandelt werden.
Plublished in | Comments closed
16.10.2015
Wir bekennen uns nachdrücklich zu den Inhalten und Zielen des geltenden Berliner Neutralitätsgesetzes. Wir sind überzeugt, dass es richtig ist, den Staat sowie die ihn vertretenden Beamt*innen und Angestellten allen Menschen, soweit möglich, weltanschaulich und religiös neutral gegenübertreten zu lassen. Wir fordern die Amts- und Mandatsträger*innen der Berliner SPD deshalb dazu auf, das Berliner Neutralitätsgesetz nicht ohne Not in seinem Wesen zu verändern. Um im Raum stehende, widerstreitende Interpretationen der Rechtslage zu klären, halten wir eine Klärung durch das Bundesverfassungsgericht für den richtigen Weg.
Plublished in | Comments closed
16.10.2015
Der SPD-Landesverband Berlin bekennt sich zum Neutralitätsgebot des Staates als Grundlage zur verfassungsrechtlichen Garantie der Individualität des Einzelnen und der Pluralität der Gesellschaft. In diesem Bekenntnis wird das Neutralitätsgebot als Verpflichtung und Fähigkeit des Staates verstanden, zwischen der Vielfalt der gesellschaftlichen Interessen zu vermitteln und Frieden stiften zu können.
Daher muss in der hoheitlichen Ausübung der staatlichen Institutionen, die durch ihre Beamten*innen und Angestellten verkörpert werden, jede Form politischer (weltanschaulicher) und religiöser Symbolik, soweit diese nicht gesetzlich definierte Staatssymbole (z.B. Bundes- und Landesflaggen oder Wappen) sind, hinter dem Neutralitätsgebot zurückstehen.
Die Berliner SPD bekennt sich somit nachhaltig zu den Zielen des Berliner Neutralitätsgesetzes. Entsteht aus verfassungsrechtlicher Sicht Anpassungsbedarf, ist dieser – soweit wie rechtlich möglich – nach den hier beschriebenen Grundsätzen vorzunehmen.
Plublished in | Comments closed