27.04.2023
§ 2 des sog. Berliner Neutralitätsgesetzes ist in der Praxis ein pauschales Kopftuchverbot und damit, wie vom Bundesverfassungsgericht bereits 2015 entschieden, verfassungswidrig.
Das Bundesverfassungsgericht stellte 2015 klar, dass eine konkrete Gefährdung des Schulfriedens vorliegen muss. Bis heute gibt es keine wissenschaftlich fundierten Belege dafür, dass Lehrerinnen und Pädagoginnen mit Kopftuch an Berliner Schulen den Schulfrieden gefährden.
Daher fordern wir die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats auf, rechtsstaatliche Prinzipien durchzusetzen und eine Reformierung des § 2 des Gesetzes in die Wege zu leiten, damit eine verfassungskonforme und diskriminierungsfreie Einstellungspraxis gewährleistet werden kann und auf diese Weise dem strukturellen Rassismus und der strukturellen Benachteiligung von Kopftuch-tragenden Frauen entgegenwirkt wird.
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9.10.2022
Aktuell wird als Berechnungsgrundlage für das Basiselterngeld das Nettoeinkommen des Elternzeit beantragenden Elternteils benutzt; hiervon werden bis zu einer Obergrenze 65% berechnet und als Elterngeld gezahlt. Dies führt dazu, dass es sich aller bisherigen Reformen zum Trotz noch mehr lohnt, wenn in Familien mit zwei Eltern derjenige Elternteil Elternzeit beantragt, der zuvor das geringere Nettoeinkommen hatte. Das führt zu gesellschaftlicher und beruflicher Ungerechtigkeit, insbesondere für Frauen.
Die SPD-Fraktion im Bundestag wird deshalb aufgefordert, sich bei der Gesetzgebung hinsichtlich des Elterngeldes dahingehend für eine Reformierung einzusetzen, sodass es künftig für Familien keinen finanziellen Unterschied mehr macht, welcher Elternteil in Elternzeit geht. Eine sinnvolle Deckelung nach oben soll es weiterhin geben. Die schon bestehenden Regelungen für Selbständige, Leistungsempfänger*innen und Alleinerziehende sowie Mindestgrenzen sollen hiervon unangetastet bleiben. Familien mit mehr als zwei Elternteilen sollen hierbei durch entsprechende analoge Regelungen mitgedacht werden.
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