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Antrag WV156/I/2018 Maßnahmen zur Verbesserung der Sauberkeit und Beleuchtung im öffentlichen Raum als Bestandteil der Sicherheitspolitik in Berlin

30.04.2018

Aktuell werden viele wichtige Ansätze und Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheitspolitik in Berlin, von der besseren Ausstattung der Sicherheitsbehörden bis zur Ausweitung der Videoüberwachung, auch innerhalb der SPD diskutiert. In einem ganzheitlichen Konzept der Berliner SPD zur Sozialen und Inneren Sicherheit sollen jedoch auch Aspekte wie die Sauberkeit und die ausreichende Beleuchtung im öffentlichen Raum durch die Aufnahme der nachfolgend beschriebenen Maßnahmen angemessene Berücksichtigung finden.

 

Die Sauberkeit im Stadtbild trägt wesentlich zur Erhöhung des Sicherheitsgefühls der Bürgerinnen und Bürger bei. Zur Verbesserung der Sauberkeit im öffentlichen Raum wollen wir zum einen die Kontrollen der zuständigen Ordnungsämter in den Bezirken ausweiten und intensivieren, um illegale Müllentsorgung, Schmierereien, Verschmutzungen etc. zu verhindern. Dazu sollen die Ordnungsämter personell besser ausgestattet werden. Zum anderen wollen wir auch das Bewusstsein und das bürgerschaftliche Engagement der Anwohnerinnen und Anwohnern in den Berliner Kiezen vor Ort zur Erhaltung und Förderung eines sauberen und lebenswerten Wohnumfeldes stärken.

 

In Parkanlagen und auf der Straße wollen wir mehr Abfalleimer aufstellen, zerstörte Müllbehälter müssen regelmäßig erneuert werden. Auch die Zahl der Hundekotbeutelspender soll in den Bezirken deutlich erhöht werden. Im gesamten Stadtgebiet sollen mehr öffentliche Toiletten angeboten werden. Dabei ist es uns wichtig, dass die gesamte Infrastruktur an öffentlichen Toiletten in der Stadt den BürgerInnen kostenfrei zur Verfügung gestellt wird. Um die illegale Sperrmüllentsorgung im Stadtgebiet zu bekämpfen, soll zweimal im Jahr eine kostenfreie Sperrmüllabholung durch die BSR für die Bürgerinnen und Bürger in allen Bezirken angeboten werden, vergleichbar mit der Abholung der Tannenbäume im Januar.

 

Vor allem auch im Hinblick auf die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ist es unser Ziel, illegale Graffiti/Schmierereien und Plakate sowie zerstörte Scheiben an städtischen Gebäuden innerhalb von 24 Stunden beseitigen oder ersetzen zu lassen, um der Vernachlässigung von Stadtgebieten und der Entstehung von Kriminalität effektiv entgegenzuwirken. Um den künstlerischen Aspekt von Graffitis zu stärken und Schmierereien im Stadtbild zu vermeiden, wollen wir die Anzahl von sog. „Free-Walls“ (Flächen zum legalen Gestalten mittels Graffitis) berlinweit erhöhen. Die Bezirke sollen dazu auch gezielt Gebäude (z.B. leerstehende Turnhallen) an Graffiti-Künstler freigeben. Die Flächen und Wände sollen so künstlerisch anspruchsvoll gestaltet werden.

 

Auch die ausreichende Ausleuchtung von Straßen, Plätzen und Parkanlagen in der Dunkelheit ist ein weiterer Eckpunkt unseres Sicherheitskonzeptes für Berlin. Die öffentliche Beleuchtung trägt wesentlich zum Sicherheitsgefühl der Bevölkerung bei und beeinflusst die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum. Wir wollen durch die Aufstellung neuer Laternen im gesamten Stadtgebiet, insbesondere an kriminalitätsbelasteten Orten und in Parkanlagen, die Entstehung von „Angsträumen“ gezielt verhindern bzw. diese zurückdrängen. Zudem muss ein schneller Austausch von defekten Leuchtmitteln innerhalb von 24 Stunden stadtweit gewährleistet werden.

 

Die oben beschriebenen Sicherheitsaspekte im Hinblick auf die Sauberkeit und Beleuchtung im öffentlichen Raum sollen nicht nur für touristisch attraktive Stadtteile im Zentrum Berlins gelten, sondern auch in den Randbezirken der Stadt umgesetzt werden.

Antrag /I/2018 Verkaufsverbot von Feuerwerkskörpern

30.04.2018

Der Senat wird aufgefordert, durch geeignete Maßnahmen (z.B. ASOG) privates Feuerwerk in Berlin zu beschränken und zu verbieten. Stattdessen werden neben dem zentralen Feuerwerk am Brandenburger Tor, drei bis vier professionelle Höhenfeuerwerke (möglichst mit Sponsorengeldern, ansonsten mit Landesmitteln finanziert) durchgeführt werden.

 

Ferner wird der Senat aufgefordert, sich auf Bundesebene für ein flächendeckendes Verkaufsverbot von Feuerwerkskörpern einzusetzen.

Antrag WV64/II/2017 „Adels“-zusätze in Namen endgültig streichen: Republikanismus und soziale Gerechtigkeit leben

14.10.2017

Wir fordern, dass das deutsche Namensrecht geändert wird. Zukünftig muss es untersagt sein, als Namensbestandteile geführte „Adels“-titulierungen und -prädikate an die nächste Generation weiterzugeben. Die Folge muss sein, dadurch alle „Adels“-titulierungen und -prädikate – ähnlich wie schon in dem österreichischen „Adelsaufhebungsgesetz“ geregelt – endgültig abzuschaffen. Bei mehreren „Adels“-titulierungen wird der Name in einen Doppelnamen geändert.

 

„Adels“-privilegien bis heute

Wissenschaftliche Studien belegen immer wieder, dass Personen mit „Adels“-namen bei Bewerbungsverfahren bevorzugt werden. In einigen Bereichen wie dem diplomatischen Dienst ist sogar noch eine starke Präsenz klar erkennbar. Selbstverständlich lassen sich die „adeligen“ Netzwerke so nicht beseitigen, aber etwas eindämmen. Anonymisierte Bewerbungsverfahren lassen sie zwar auch etwas abfedern, aber stoßen meist bei exponierten Leitungspositionen an ihre Grenzen. Deshalb braucht es weitere Maßnahmen.

Es ist klar, dass sich die verfestigte soziale Ungleichheit nicht mit dem Namensrecht ändern lässt– dafür braucht es massive Umverteilung und verbesserte Bildungschancen –, aber wir können diese feudalistischen Spuren in unserer Gesellschaft nicht einfach ignorieren. Das hundertjährige Jubiläum bietet die Möglichkeit, endlich diesen überfälligen Schritt nachzuholen!

 

Karenzzeit von 100 Jahren reicht

Mit der Revolution von 1918/19 nutzten die damaligen Republikgründer*innen eine Chance nicht: Sie hätten nicht nur die Titel der privilegierten sozialen Gruppe des Adels in einen Nachnamenszusatz umwandeln können – sondern hätten gleich die gesamte „Adels“-titulierung streichen können. Diese Entscheidung bildet bis heute die Basis für den namensrechtlichen Umgang mit „Adels“-zusätzen. Leider hat diese Regelung Tor und Tür dafür geöffnet, diese Form des (angenommenen) sozialen und kulturellen Kapitals zur Schau zu stellen und so zum eigenen Vorteil einzusetzen.

 

Kaum bekannte Rechtslage

Bis heute führen diese Gesetzesgrundlage und die erfolgreiche Lobbyarbeit von „Adels“-verbänden dazu, dass diese Namenszusätze als Titel gebraucht werden. In vielgelesenen Boulevardblättern werden Fürst*in, Graf*Gräfin, Baron*in und Freiherr*Freifrau ganz selbstverständlich als Titel verwendet. In Empfehlungen für Anreden gibt es in der Regel spezifische Hinweise zu „Adels“-anreden. In Namenslisten taucht eine Person „von“ meist nicht unter „V“, sondern unter ihrem „eigentlichen“ Nachnamen auf. Der Namenszusatz wird also kurzerhand wieder zum Titel. Parallel verbietet das deutsche Vornamensrecht, „Adels“-titel als Vornamen zu vergeben. Das „Adels“-privileg ist in der deutschen Gesellschaft folglich nicht vollständig abgeschafft. Das müssen wir ändern!

 

Zukünftige Generationen ohne „Adels“-zusätze im Namen

Von niemandem müsste der Name plötzlich geändert werden. Schließlich müsste nur sichergestellt sein, dass er nicht an die nächste Generation vererbt wird. Auch die Tradition eines Namens kann problemlos weitergeführt werden, da der „eigentliche“ Nachname erhalten bleibt und nur die Zusätze verschwinden. Die identitätswahrende Wirkung ist somit ebenfalls gegeben. Zuletzt bestätigte der Europäische Gerichtshof die österreichische gesetzliche Regelung explizit.

 

Wir sollten uns deshalb in bester republikanischer und antimonarchistischer Tradition der Sozialdemokratie diese Möglichkeit zunutze machen. Eine dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes folgende Begründung für diese „Adels“-namenszusätze kann es schlicht nicht geben.

Antrag /II/2017 Böllerfreie Zone Berlin

14.10.2017

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats von Berlin werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass

 

  1. Berlin wird zur böllerfreien Zone erklärt wird. In Berlin dürfen privat keine Böller und keine Pyrotechnik -auch nicht an Silvester – mehr entzündet werden. Es wird angeregt, zu Silvester Feuerwerk an mehreren ausgesuchten zentralen Orten von Berufsfeuerwerkern zünden zu lassen.
  2. Verstöße werden strafrechtlich geahndet.