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Antrag 44/I/2022 Transparenz und Ernsthaftigkeit – „Deutsche Wohnen & Co. Enteignen“ darf nicht verschleppt werden

17.05.2022

Am 26. September 2021 haben mehr als eine Million Berliner*innen entschieden – sie wollen die Vergesellschaftung großer Immobilienkonzerne. Sie haben dem Volksentscheid „Deutsche Wohnen und Co. Enteignen“ zugestimmt. Dies war einer der größten Volksentscheide in der Geschichte Deutschlands.

 

Im Koalitionsvertrag der rot-grün-roten Landesregierung wurde festgelegt, dass innerhalb der ersten 100 Tage eine Expert*innenkommission, unter Einbezug von Expert*innen der Initiative, aufgestellt werden soll.

Nachdem die Bekanntgabe der Besetzung der Kommission bis auf den letzten Tag ausgereizt wurde, stellen sich einige Fragen.

 

Die grundsätzliche Verfassungswidrigkeit der Vergesellschaftung nach Art. 15 GG ist in den vergangenen zwei Jahren durch unterschiedlichste Gutachten, unter anderem vom Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages, aber auch des Abgeordnetenhauses, sowie durch diverse Verfassungsrechtler*innen, widerlegt worden.

 

Es muss nun anerkannt werden, dass sich die Mehrheit der Berliner*innen für eine Vergesellschaftung ausdrücklich ausgesprochen hat und diese auch verfassungsrechtlich zulässig ist. Denn andernfalls machen wir uns gänzlich unglaubwürdig, auch vor dem Hintergrund, dass wir stets für mehr Teilhabe und demokratische Mitbestimmung einstehen und diese einfordern und uns nun auf der anderen Seite dieser gelebten Teilhabe entgegensetzen.

 

Deshalb ist es nicht nachvollziehbar, dass, laut Medienberichten durch die SPD, die Professoren Christian Waldhoff, Wolfgang Durner und Michael Eichberger Teil der Kommission wurden. Alle drei haben sich bereits im Vorfeld klar gegen den Volksentscheid positioniert. Erstere haben sich jeweils in von der Immobilienwirtschaft bzw. dieser nahestehenden Organisationen beauftragten Gutachten für eine grundsätzliche Unanwendbarkeit des Art. 15 GG in Berlin im Sinne des Volksentscheides ausgesprochen. Wir fordern die parteiinterne Erklärung darüber, nach welchen Kriterien und aus welchen Gründen diese drei Professoren ausgewählt wurden.

 

Da eine rechtssichere Umsetzung von vielen Jurist*innen grundsätzlich für möglich gehalten wird, ist die Berliner Politik durch den Volksentscheid zur Umsetzung der Vergesellschaftung angehalten. Eine absolut sichere Prognose über mögliche Entscheidungen verfassungsrechtlicher Prüfungen bei Gericht ist gerade in solchen gesellschaftspolitisch höchst relevanten Verfahren ohnehin nicht mit 100%-tiger Sicherheit möglich. Das zeigt insbesondere die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Mietendeckel, in welcher der 2. Senat explizit von zuvor vertretenen Rechtsauffassungen abweicht und u.a. mit etablierter Staatspraxis argumentiert. Eben die Veränderung dieser Staatspraxis ist klarer Auftrag des Volksentscheids an die Politik.

 

Auch da der Auftrag der Kommission nun klar beschreibt, dass es nicht mehr um das „Ob“ der Umsetzung, sondern um das „Wie“ geht, ist es unverständlich, wieso die Expert*innen ausschließlich Jurist*innen sind. Es werden auch sozial-, wirtschafts- und mietpolitische Sichtweisen miteinzubringen sein.
Außerdem entspricht diese rein männliche Besetzung durch die SPD auch nicht ihrem Anspruch auf Parität.

 

Wie die Kommission zukünftig arbeiten soll, erfuhr die Öffentlichkeit auch erst am letzten Tag. Das darf in der weiteren Arbeit so nicht weitergehen. Die Transparenz der Kommission und ihrer Entscheidungen muss gegeben sein.

 

Bisher zeigt sich die Berliner SPD offensichtlich nicht daran interessiert dem Wähler*innenwillen wirklich nachkommen zu wollen, sondern eher auf Zeit zu spielen und den Volksentscheid zu verschleppen.

 

Das können wir so nicht akzeptieren und rügen die Landesregierung, und insbesondere die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus, für die bisherige Arbeitsweise.

  • Wir fordern eine grundsätzliche und dauerhafte Transparenz der Kommissionsarbeit und die Konzentration darauf, wie der Volksentscheid verfassungskonform umgesetzt wird – denn über das „Ob“ haben die Berliner*innen bereits entschieden. Die Transparenz soll dadurch gelingen, dass die Sitzungen per Lifestream übertragen werden und regelmäßig dem Abgeordnetenhaus Bericht erstattet wird.
  • Wir fordern, dass auch sozial-, wirtschafts-, mietpolitische und Mieterinnen Sichtweisen in die Kommissionarbeit hineingetragen werden. Dies soll durch die Anhörung, Beratung und Einbeziehung von Expertinnen geschehen. Nur auf Grundlage dieses breiten Meinungsbildes darf ein Kommissionsvorschlag entwickelt werden.
  • Zudem fordern wir die SPD Mitglieder des Abgeordnetenhauses, der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen sowie unsere Bürgermeisterin auf, die Arbeit der Kommission konstruktiv, transparent und im Sinne des Volksentscheides zu begleiten und einzuwirken.
  • Am Ende ihrer Arbeit wird die Kommission einen Abschlussbericht vorlegen. Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses auf, einen aufgezeigten Weg zur Umsetzung der Vergesellschaftung unverzüglich umzusetzen und einem resultierenden Gesetzesentwurf zuzustimmen.

 

Antrag 50/I/2022 Parkraumbewirtschaftung gerechter gestalten

17.05.2022

Die sozialdemokratischen Mitglieder von Senat und Abgeordnetehaus werden ersucht, sich für eine Vergabe von Bewohnerinnenvignetten nach Gesamtlänge und Energiequelle des angemeldeten Fahrzeuges einzusetzen. Ausgenommen sind die Handwerkerbetriebsvignietten. Zudem soll es eine Härtefallregelung für Menschen mit Behinderung und aus sozialen Gesichtspunkten (zum Beispiel für kinderreiche Familien) geben.

 

Eine mögliche Staffelung Klassen:

Klasse A: Fahrzeuge mit einer Gesamtlänge von bis zu 3m, 100 € p. a.;

Klasse B: Fahrzeuge mit einer Gesamtlänge von bis zu 4,5m, 120 € p. a.;

Klasse C: Fahrzeuge mit einer Gesamtlänge von über 4,5m, 240 € p. a.;

Klasse D: Fahrzeuge mit voll elektrischem Antrieb und einer Gesamtlänge von bis zu 3m, 80 € p. a.;

Klasse E: Fahrzeuge mit voll elektrischem Antrieb mit einer Gesamtlänge von bis zu 4,5m, 100 € p. a.

Antrag 23/I/2022 Kein Outsourcing und keine tariffreien Bereiche an der Freien Universität

17.05.2022

(Zur Weiterleitung an den Landesvorstand der SPD Berlin und der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus)

 

Der Landesparteitag fordert den SPD-Landesvorstand, die SPD Fraktion im Abgeordnetenhaus und die SPD-Mitglieder im Senat auf, sich dafür einzusetzen, dass die von der Freien Universität Berlin (FU) beabsichtigte Errichtung der „GWI – Gesellschaft Wissenschaft und Innovation Berlin mbH“ nicht vom zuständigen Mitglied des Senats genehmigt wird. Sofern eine Genehmigung doch erfolgen sollte, ist zu verhindern, dass es zur Ausgliederung von Aufgaben und damit Personal aus der FU in diese GmbH kommt.

 

Darüber hinaus ist sicherzustellen, dass der geplante Geschäftsbetrieb dieser GmbH, z. B. durch Einstellung von eigenem Personal oder der Auftragsvergabe an Subunternehmen nicht zur Tarifflucht und damit zur Verhinderung von sicheren, sozialversicherungspflichtigen und tariflich bezahlten Beschäftigungsverhältnissen führt. Wertschätzung von Arbeit heißt auf Outsourcing zu verzichten. Nur so kann der Anspruch unserer Partei, sich für „gute Arbeit“ einzusetzen, umgesetzt werden.

Antrag 54/I/2022 Erhöhung des Betreuungsschlüssel in der "ErgänzendenFörderung und Betreuung "(eFöB) an Grundschulen

17.05.2022

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats werden aufgefordert sich dafür einzusetzen, dass der Personalschlüssel für die ergänzende Förderung und Betreuung an den Grundschulen von 22 auf 16 zu betreuende Schülerinnen und Schüler angepasst wird.

Antrag 56/I/2022 Diversität in den Stundenplan!

17.05.2022

“Zur Gleichstellung und Gleichberechtigung der Geschlechter leistet auch Schule einen wichtigen und aktiven Beitrag.” Dieser Satz steht im Berliner Rahmenlehrplan – doch faktisch gibt es in diesem Bereich noch großen Nachholbedarf. Gerade weil der Inhalt des Unterrichtes maßgeblich zur Sozialisation der Schüler*innen beiträgt, muss dieser nicht nur geschlechtersensibel ausgerichtet sein, sondern auch die verschiedenen Lebensrealitäten abbilden. Ein Blick in die Klassenräume und Lehrbücher zeigt jedoch deutlich: Die Schule vermittelt noch immer heteronormative Sichtweisen und festgefahrene Geschlechterrollen. Zwar setzen sich engagierte Lehrer*innen dafür ein, diese Bilder aufzubrechen, doch nur eine strukturelle Änderung wird dieses Problem lösen können.

 

Ein geeignetes Werkzeug hierfür ist die Änderung der Lehrpläne. Lehrpläne geben vor, welche Lerninhalte unterrichtet werden sollen. Im Berliner Lehrplan wird die “Gleichstellung und Gleichberechtigung der Geschlechter” theoretisch zwar gefordert, doch die Ausführung bleibt vage und bedarf einer Konkretisierung.

 

Ein wichtiger Ansatzpunkt hierbei, sind die (Lehr-)Bücher, welche im Unterricht behandelt werden. Auch heute noch ist der schulische Kanon von weißen und männlich gelesenen Autoren geprägt. Goethe und Schiller sind ein selbstverständlicher Bestandteil der Literatur, die in der Schule gelesen wird. Nicht-männliche Autor*innen aus verschiedenen Epochen fehlen jedoch. Da persönliche Charakteristika der Autor*innen auch die Sichtweise und somit den Inhalt beeinflussen, setzen wir uns dafür ein, dass die Geschlechterverhältnisse der Autor*innen ausgewogen sein müssen. So soll gewährleistet werden, dass FLINTA*-Perspektiven (Frauen, Lesben, Intersexuelle-Nonbinary-Trans und Agender) ein fester Bestandteil des Unterrichts  werden.

 

Wir fordern des Weiteren nicht nur einen Unterricht, der geschlechtersensibel ausgerichtet ist, sondern auch die unterschiedlichen sexuellen Orientierungen und Familienmodelle mit einbezieht. Hierbei ist es wichtig, dass die Beschäftigung mit den Themen fächerübergreifend passiert. Im Sexualunterricht wird meistens immer noch ein binäres Geschlechtersystem und bestimmte sexuelle Orientierungen bzw. Lebensformen vermittelt. Dabei ist es wichtig, die verschiedenen Perspektiven anzuerkennen und den Schüler*innen diese darzulegen. Gerade in der Pubertät und Schulzeit gibt es viele junge Menschen, die sich mit ihrem Geschlecht, welches ihnen bei der Geburt zugewiesen wurde,  nicht wohlfühlen. Der Unterricht kann einen wichtigen gesellschaftlichen Beitrag dazu leisten, aufzuzeigen, welche L(i)ebensweisen neben der Heteronorm existieren.

 

Der Geschichtsunterricht muss zudem auch einen Beitrag für eine Gleichberechtigung der Geschlechter leisten. Die Geschichte wird immer noch aus einer männlichen Sicht erzählt. Jedoch kann sie nie vollständig sein, weil die Hälfte der Bevölkerung dabei vergessen wird. Im Unterricht wird immer noch von den “Vätern des Grundgesetzes” gesprochen, dabei gab es auch Frauen, die an dem Grundgesetz mitgearbeitet haben. Das Fehlen von weiblichen und nicht-binären Sichtweisen und Perspektiven muss geändert werden. Es muss dabei nicht nur eine strukturelle Veränderung in der Schule geben, sondern auch schon in der Lehramtsausbildung. In den meisten Seminaren wird der eben schon angesprochene weiße und männliche Kanon gelesen und bearbeitet. Wir fordern, dass die Universitäten mehr Seminare und Vorlesungen anbieten, in denen Bücher von FLINTA* Personen gelesen werden, damit sich schon die Ausbildung für zukünftige Lehrkräfte verändert und diese in ihrer akademischen Ausbildung Literatur von unterschiedlichen Autor*innen kennenlernen.

 

Im Unterricht werden nicht nur bestimmte Geschlechtsidentitäten marginalisiert, sondern auch Perspektiven von BIPoC-Personen. Daher denken wir stets eine intersektionale Perspektive mit. Dabei steht im Vordergrund, dass weiße Autor*innen und BIPoC-Autor*innen ausgeglichen gelesen werden. Es gibt nicht nur das Problem, dass zu wenige Autorinnen in der Schule gelesen werden, sondern auch kaum BIPoC-Autor*innen. Dies muss sich ändern, denn es führt dazu, dass die Perspektiven, Lebensrealitäten und Erfahrungen von BIPoC- Personen nicht gesehen werden. BIPoC-Schüler*innen haben kaum die Möglichkeit, sich mit den Protagonist*innen in der Literatur zu identifizieren und sichtbar gemacht zu werden. Deshalb fordern wir, dass der Rahmenlehrplan vorgibt, auch Bücher von BIPoC-Autor*innen in den Unterricht zu inkludieren. Hierzu gehört auch, dass Literatur gelesen wird, welche Diskriminierungs- und Rassismuserfahrungen behandelt – denn Bildung spielt eine zentrale Rolle in der Antidiskriminierungsarbeit.

 

All dies zeigt: In der Schule mangelt es enorm an weiblichen und diversen Perspektiven. Die Schule soll ein Ort werden, der zeigt, dass es Sichtweisen und Erfahrungen jenseits der männlichen, heteronormativen und weißen Norm gibt.

 

Daher fordern wir die sozialdemokratischen Mitglieder im Senat und die SPD-Fraktion auf, wieder zum System der Positivlisten für Lehr- und Lernbücher zurückzukehren und dabei darauf zu achten, dass die Hälfte der gelesenen Bücher von FLINTA-Autor*innen verfasst werden.

 

Zudem fordern wir die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats auf die FLINTA- und BIPoC-orientierten Aus-, Fort- und Weiterbildungen weiter auszubauen, um die Berliner PädagogInnen noch stärker für die intersektionale Perspektive zu sensibilisieren.

 

Die SPD-Fraktion wird zudem aufgefordert bei den aktuellen Haushaltsberatungen darauf hinzuwirken, dass die intersektionell arbeitenden Träger weiterhin gestärkt werden und die aktuell geplanten Kürzungen wieder zurückgenommen werden.