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Antrag 43/I/2021 Gerichtsvollzieherschutzgesetz

21.03.2021

Die SPD Fraktion des Deutschen Bundestages und die Landesregierungen mit sozialdemokratischer Beteiligung werden aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass aus dem Gesetzentwurf für ein Gerichtsvollzieherschutzgesetz (GvSchuG) die Regelung, nach der die für die Ausübung der Erwerbstätigkeit eines selbständigen Schuldners nötigen Sachen in die Insolvenzmasse fallen, nicht Gesetz wird.

 

Artikel 2 Ziffer 1 (Änderung der Insolvenzordnung) des Entwurfes des Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes von Gerichtsvollziehern vor Gewalt sowie zur Änderung weiterer zwangsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften (GvSchuG –Bundesratsdrucksache 62/21) sollte entfallen.

Antrag 51/I/2021 Einsetzung einer/s landesweiten Beauftragten für Kinderrechte und Kinderschutz

21.03.2021

Die SPD fordert die Einsetzung einer/s landesweiten Beauftragten für Kinderrechte und Kinderschutz mit folgenden Rechten und Aufgaben:

  • Abstimmung der Maßnahmen zum Kinderschutz und den Kinderrechten im Land Berlin mit den Maßnahmen auf Bundes-und Bezirksebene;
  • Prüfung von Gesetzen und Verordnungen im Land Berlin auf Beachtung der Kinderrechte, des Kinderschutzes und der Partizipation von Kindern
  • Koordination eines Expert/innenkreises aus Wissenschaft, Bildung und Zivilgesellschaft,  der  regelmäßig  gegenüber  Parlament  und  Öffentlichkeit  über den Stand der Kinderrechte und des Kinderschutzes berichtet

 

Antrag 40/I/2021 Teilnehmer:innen von Integrations- und Berufssprachkursen eine angemessene Einsichtnahme in Abschlussprüfungen ermöglichen

21.03.2021

Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Integrations- und Berufssprachkursen sollen die Möglichkeit erhalten, ihre Abschlussprüfungen am Ort der Prüfung einzusehen. Personen, die über eine Vollmacht des/der Betroffenen verfügen, sollen ebenfalls zur Einsichtnahme berechtigt und hinzugezogen werden.

 

Antrag 33/I/2021 Auszubildende und Studierende nicht in der Krise sitzen zu lassen – Prüfungsbedingungen sicherzustellen!

21.03.2021

Die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus und die sozialdemokratischen Mitglieder im Berliner Senat werden aufgefordert:

 

Zu Prüfungen in Pandemiezeiten muss es landesweit einheitliche Regelungen geben, die niemanden benachteiligen (weder durch ein Gesundheitsrisiko noch durch die technische Ausstattung) und berücksichtigen, ob Präsenz-Prüfungen im Verhältnis stehen zu dem Corona-Infektionsrisiko. Diese sollen langfristig planbar und daher, wann immer möglich, in digitaler Form durchgeführt werden.

 

Wir fordern einheitliche, übergreifende Regelungen, die gleichwertige Prüfungen für alle festlegen, für Studierende und Auszubildende aus Risikogruppen und solche, die mit Menschen aus Risikogruppen zusammenleben. Durch digitale Prüfungsformate kann eine Benachteiligung über das Gesundheitsrisiko ausgeschlossen werden. Sind diese Formate nicht für alle und in großem Umfang umsetzbar, muss eine in Bezug auf Zeit, Vorbereitung und Aufgabenstellung gleichwertige Prüfung gestellt werden.

 

Der bestehende Schutzschirm bezüglich der Freiversuchsregelungen muss für die nächsten Corona-Semester und für alle Wiederholungsprüfungen aus den vorherigen Semestern verlängert werden.

 

Die Regelstudienzeit muss für alle weiteren Corona-Semester erneut ausgesetzt werden.

Ebenso darf sich durch den verschobenen Prüfungszeitraum nicht die Zahl der benötigten Fachsemester erhöhen. Ein Ausfall von Prüfungen oder eine langfristige Verschiebung um mehrere Monate oder gar ein Jahr ist unbedingt zu vermeiden und darf nur in Ausnahmefällen erfolgen.

Antrag 34/I/2021 Auszubildende und Studierende nicht in der Krise sitzen zu lassen – Ausstattung sicherstellen!

21.03.2021

Die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus und die sozialdemokratischen Mitglieder im Berliner Senat werden aufgefordert:

 

Die Universitäten bzw. jeweiligen Institute und berufsbildenden Schulen müssen insbesondere in der Corona-Pandemie gewährleisten, dass alle Studierenden und Auszubildenden die notwendige technische Ausstattung zur Teilhabe am (Distanz-)Unterricht und Studium sowie an den Prüfungen zur Verfügung haben. Dies kann über das Bereitstellen von Endgeräten (Ausleihe von z. B. Laptops) oder die bevorzugte Vergabe von Computerarbeitsplätzen in (Hoch-) Schulgebäuden an bedürftige Azubis bzw. Studierende sichergestellt werden. Hierfür sollen den Hoch- und berufsbildenden Schulen die finanziellen Mittel gestellt werden.

 

Die berufsbildenden Schulen und Universitäten müssen den Distanzunterricht sicherstellen. Hierzu müssen in der Bildungsstätte die notwendigen Voraussetzungen geschaffen werden, sodass Lehrende entweder aus der Bildungsstätte die Lehrinhalte vermitteln können oder ihnen muss die entsprechende Ausstattung gestellt werden, um dies aus dem Homeoffice tun zu können.

 

Darüber hinaus fordern wir einen schnelleren Abfluss der Mittel aus dem DigitalPakt für Berufsschulen.