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Antrag WV24/II/2017 SPD++ Durchführung einer Mitgliederbestandsanalyse

14.10.2017

Der Parteivorstand erhebt mithilfe einer Studie, welche Berufe zu welchem Prozentsatz innerhalb der SPD-Mitgliederbasis präsent sind. Diese Studie wird durchgeführt durch die Hauptamtlichen in der Fläche.

Im Rahmen der Bestandsanalyse werden ebenfalls Interessen, Spezialwissen und Zeitbudgets der Mitgliederbasis abgefragt, so dass auf das Wissen in späteren Projekten zugegriffen werden kann.

 

Antrag WV64/II/2017 „Adels“-zusätze in Namen endgültig streichen: Republikanismus und soziale Gerechtigkeit leben

14.10.2017

Wir fordern, dass das deutsche Namensrecht geändert wird. Zukünftig muss es untersagt sein, als Namensbestandteile geführte „Adels“-titulierungen und -prädikate an die nächste Generation weiterzugeben. Die Folge muss sein, dadurch alle „Adels“-titulierungen und -prädikate – ähnlich wie schon in dem österreichischen „Adelsaufhebungsgesetz“ geregelt – endgültig abzuschaffen. Bei mehreren „Adels“-titulierungen wird der Name in einen Doppelnamen geändert.

 

„Adels“-privilegien bis heute

Wissenschaftliche Studien belegen immer wieder, dass Personen mit „Adels“-namen bei Bewerbungsverfahren bevorzugt werden. In einigen Bereichen wie dem diplomatischen Dienst ist sogar noch eine starke Präsenz klar erkennbar. Selbstverständlich lassen sich die „adeligen“ Netzwerke so nicht beseitigen, aber etwas eindämmen. Anonymisierte Bewerbungsverfahren lassen sie zwar auch etwas abfedern, aber stoßen meist bei exponierten Leitungspositionen an ihre Grenzen. Deshalb braucht es weitere Maßnahmen.

Es ist klar, dass sich die verfestigte soziale Ungleichheit nicht mit dem Namensrecht ändern lässt– dafür braucht es massive Umverteilung und verbesserte Bildungschancen –, aber wir können diese feudalistischen Spuren in unserer Gesellschaft nicht einfach ignorieren. Das hundertjährige Jubiläum bietet die Möglichkeit, endlich diesen überfälligen Schritt nachzuholen!

 

Karenzzeit von 100 Jahren reicht

Mit der Revolution von 1918/19 nutzten die damaligen Republikgründer*innen eine Chance nicht: Sie hätten nicht nur die Titel der privilegierten sozialen Gruppe des Adels in einen Nachnamenszusatz umwandeln können – sondern hätten gleich die gesamte „Adels“-titulierung streichen können. Diese Entscheidung bildet bis heute die Basis für den namensrechtlichen Umgang mit „Adels“-zusätzen. Leider hat diese Regelung Tor und Tür dafür geöffnet, diese Form des (angenommenen) sozialen und kulturellen Kapitals zur Schau zu stellen und so zum eigenen Vorteil einzusetzen.

 

Kaum bekannte Rechtslage

Bis heute führen diese Gesetzesgrundlage und die erfolgreiche Lobbyarbeit von „Adels“-verbänden dazu, dass diese Namenszusätze als Titel gebraucht werden. In vielgelesenen Boulevardblättern werden Fürst*in, Graf*Gräfin, Baron*in und Freiherr*Freifrau ganz selbstverständlich als Titel verwendet. In Empfehlungen für Anreden gibt es in der Regel spezifische Hinweise zu „Adels“-anreden. In Namenslisten taucht eine Person „von“ meist nicht unter „V“, sondern unter ihrem „eigentlichen“ Nachnamen auf. Der Namenszusatz wird also kurzerhand wieder zum Titel. Parallel verbietet das deutsche Vornamensrecht, „Adels“-titel als Vornamen zu vergeben. Das „Adels“-privileg ist in der deutschen Gesellschaft folglich nicht vollständig abgeschafft. Das müssen wir ändern!

 

Zukünftige Generationen ohne „Adels“-zusätze im Namen

Von niemandem müsste der Name plötzlich geändert werden. Schließlich müsste nur sichergestellt sein, dass er nicht an die nächste Generation vererbt wird. Auch die Tradition eines Namens kann problemlos weitergeführt werden, da der „eigentliche“ Nachname erhalten bleibt und nur die Zusätze verschwinden. Die identitätswahrende Wirkung ist somit ebenfalls gegeben. Zuletzt bestätigte der Europäische Gerichtshof die österreichische gesetzliche Regelung explizit.

 

Wir sollten uns deshalb in bester republikanischer und antimonarchistischer Tradition der Sozialdemokratie diese Möglichkeit zunutze machen. Eine dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes folgende Begründung für diese „Adels“-namenszusätze kann es schlicht nicht geben.

Antrag /II/2017 Böllerfreie Zone Berlin

14.10.2017

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats von Berlin werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass

 

  1. Berlin wird zur böllerfreien Zone erklärt wird. In Berlin dürfen privat keine Böller und keine Pyrotechnik -auch nicht an Silvester – mehr entzündet werden. Es wird angeregt, zu Silvester Feuerwerk an mehreren ausgesuchten zentralen Orten von Berufsfeuerwerkern zünden zu lassen.
  2. Verstöße werden strafrechtlich geahndet.

 

Antrag 78/II/2017 Autoverkehr – aber bitte klimafreundlich! oder Die Zukunft ist elektrisch!

14.10.2017

Die Sozialdemokratie bedarf einer erneuerten umweltpolitischen Ausrichtung, die sich nicht an Konzerninteressen, sondern an die Einhaltung klima-sowie umweltpolitischer Standards orientiert.

 

Daher fordern wir:

  • Umweltschädliche Subventionen verhindern eine klimagerechte Verkehrspolitik und müssen deshalb sukzessive abgebaut werden. Das Privileg für den Dieselkraftstoff bei der Mineralölsteuer wird abgeschafft;
  • Die Schadstoffgrenzen müssen eingehalten und Elektromobilität vorangetrieben werden. Ab 2035 werden keine Neuwagen mit Verbrennungsmotor in Deutschland zugelassen. Die dafür notwendige Infrastruktur muss jetzt geschaffen werden;
  • Die Automobilhersteller*innen müssen für das Erreichen der Umwelt- und Klimaziele im Verkehrssektor in die Pflicht genommen werden. Autos, die die Grenzwerte auf der Straße nicht einhalten, müssen auf Kosten der Konzerne nachgebessert und wo nötig umgetauscht werden;
  • Für eine wirksame Verkehrswende muss Mobilität auch jenseits des motorisierten Individualverkehrs gestaltet werden. Der ÖPNV und der Radverkehr sind daher sowohl in urbanen als auch ländlichen Regionen echte Alternativen zum Auto auszubauen. Des Weiteren sollen Ansätze zur Reduzierung des Autoverkehrs gefördert werden.

Antrag WV79/II/2017 Diesel-Skandal muss Konsequenzen haben – Rechte der Betroffenen stehen an oberster Stelle!

14.10.2017

Vor zwei Jahren begann der Skandal um Betrugssoftware in Dieselfahrzeugen von VW. Was sich als Versagen eines einzelnen Konzerns dargestellt hatte, entpuppt sich nun als organisierter Betrug deutscher Autohersteller und Teilen der Zulieferindustrie. Aufsichtsbehörden und Teile der Politik haben diesen Skandal mit ermöglicht.

 

Der „Dieselgipfel“ Anfang August hat zur Lösung des Problems nicht beigetragen und den Eindruck erweckt, Politik und Wirtschaft würden die gesundheitlichen Belastungen der von den Emissionen tagtäglich Betroffenen in den Städten ignorieren und auch die Konsequenzen für die Eigner*innen von Dieselfahrzeugen nicht beachten.

 

Die Politik muss hier umsteuern: Die Autokonzerne und ihre Manager*innen in die Verantwortung zu nehmen, ist eine Frage der Gerechtigkeit. Es darf nicht mit zweierlei Maß gemessen werden. Autofahrer*innen dürfen nicht auf den Kosten sitzen bleiben. Arbeitnehmer*innen dürfen nicht den Preis für die Verfehlungen der offenbar entrückten Vorstände zahlen müssen.

 

Deshalb fordern wir, aus dem Diesel-Skandal folgende Konsequenzen zu ziehen:

 

1. Notwendige technische Nachrüstungen für betroffene Dieselautos müssen auf Kosten des jeweiligen Autobauers bei voller Kompensation der Eigentümer*innen ausgeführt werden. Es ist wahrscheinlich, dass Software-Aktualisierungen allein nicht helfen werden, um Dieselabgase zu reinigen. Die Verantwortlichen müssen aufhören den Bürger*innen in die Tasche zu lügen. Hier hilft nur eines: Die Konzerne müssen klare Garantien abgeben, dass die Software-Updates erstens die angegebenen Umweltentlastungen erreichen und zweitens die vorhandene Hardware nicht schädigen. Weiterhin ist eine persönliche Haftung der Vorstände notwendig, wie sie z.B. bei kleinen und mittleren Unternehmen üblich ist. Erst wenn die Garantien und die persönlichen Haftungserklärungen abgegeben sind, zeigt die Automobilindustrie, dass sie wirklich ernsthaft das Kapitel „tricksen und täuschen“ beenden will.

 

2. Die Rechtsdurchsetzung für Verbraucher*innen muss verbessert werden. Wer Recht hat, soll auch Recht bekommen. Eigentümer*innen von betroffenen Fahrzeugen sollten einfacher und kostengünstiger ihr Recht vor Gericht durchsetzen können. Durch die Einführung einer Musterfeststellungsklage wollen wir diese Möglichkeit schaffen und Verbraucher*innen stärken. Qualifizierte Verbände sollen rechtliche Streitigkeiten, die viele Verbraucher*innen betreffen, künftig mit nur einer Klage vor Gericht klären lassen können. Das Musterverfahren wird in einem elektronischen Klageregister öffentlich bekannt gemacht, die Anmeldung soll gegen eine geringe Gebühr erfolgen. Mit der Musterfeststellungsklage schaffen wir ein Instrument, mit dem Verbraucher*innen ihre Rechte auch gegenüber Großkonzernen einfach und rasch durchsetzen können. Bislang sind die Menschen oft auf sich allein gestellt: Sie müssen sich ihr gutes Recht individuell, kompliziert und teuer zu erstreiten. Das hält viele Betroffene davon ab, ihre Ansprüche durchzusetzen. Heiko Maas und Martin Schulz haben hier bereits einen Vorschlag dazu vorgelegt. Die Musterfeststellungsklage könnte in Deutschland bereits längst Gesetz sein und den Autokäufer*innen offenstehen, wenn die Union sie nicht blockiert hätte.

 

3. Die Sicherung von Arbeitsplätzen und des Wirtschaftsstandorts Deutschland muss oberste Priorität haben. Mit der Bildung eines illegalen Automobilkartells hat die deutsche Autoindustrie nur Verlierer*innen produziert. Verbraucher*innen und die Umwelt zahlen die Zeche. Der Ruf Deutschlands als innovativer Technologiestandort – insbesondere im Bereich der Umwelttechnik – leidet massiv. Die Autoindustrie muss stärker kontrolliert werden und mit allen Mitteln der Wettbewerbsmarkt wiederhergestellt werden.

 

4. Politik und Autoindustrie müssen entflochten, Wechsel von Ministerien in die Industrie erschwert und Lobbyist*innen stärker kontrolliert werden. Der Dieselskandal ist auch durch die enge Verflechtung von Politik und Automobilwirtschaft ermöglicht worden. Effektive Aufsicht kann nur durch strikte Trennung erfolgen. Daher gilt es, die engen Verflechtungen zwischen Automobilindustrie und Politik zu kappen. Mitarbeiter*innen der Automobilkonzerne dürfen nicht mehr länger im Verkehrsministerium tätig sein. Spitzenpolitiker*innen dürfen nicht einfach aus Ministerien innerhalb weniger Wochen in Vorstandsposten der Industrie wechseln und Einfluss auf Regierungshandeln nehmen dürfen. Wir fordern daher eine verlängerte Abklingphase von zwei Jahren, bevor hochrangige Ministeriumsmitarbeiter*innen ihrer Kontakte wegen in die Wirtschaft wechseln dürfen. Den Fall des Kanzlerin-Vertrauten, Eckhard von Klae­den, der nun im Abgasskandal das Kanzleramt beeinflusst hat, hätte es nie geben dürfen.

 

5. Wir brauchen einen klaren Stufenplan hin zu emissionsfreier Mobilität. Ähnlich wie im Bereich Atom- und Kohleindustrie, brauchen wir einen Stufenplan, um einen Übergang zu emissionsfreier Mobilität zu schaffen. Dazu verpflichtet uns schon das Pariser Klimaabkommen. Nur eine politische Entscheidung kann die nötige Klarheit für alle Marktteilnehmer*innen und gute Rahmenbedingungen für Innovationen schaffen. Dieselabgase zu reinigen ist aufwendig und teuer und sollte lediglich eine Übergangstechnologie hin zu emotionsfreier Mobilität sein. In einem ersten Schritt sind die Subventionen für Diesel zu streichen und die freiwerdenden Mittel sind in einem guten öffentlichen Nahverkehr, in Forschungsgelder für emissionsfreie Mobilität und den Umbau unserer Strom- und Gasnetze umzulenken.

 

6. Der Umgang mit Fahrverboten und Umrüstungen muss sozial verträglich umgesetzt werden. Es muss sichergestellt werden, dass Bewohner*innen von Innenstadtbereichen nicht doppelt belastet werden. Einerseits leiden Sie am meisten unter den Emissionen und verlieren unter Umständen auch noch die Erlaubnis ihr Fahrzeug zu nutzen. Besonders Kleinunternehmer*innen müssen davor geschützt werden unverschuldet ihrer Arbeit nicht nachgehen zu können, weil Fahrzeuge nicht mehr nutzbar sind.

 

7. Verantwortlichkeiten müssen schonungslos aufgeklärt werden. Die Öffentlichkeit hat ein Recht zu erfahren, welche Unternehmen und Personen wann und in welchem Rahmen betrogen haben. Ebenso ist lückenlos aufzuklären, ob Aufsichtsbehörden Fehler oder sich gar mit schuldig gemacht haben sowie ob und ab wann Regierungsmitglieder auf Landes- und Bundesebene von den Betrugsvorwürfen und der Kartellbildung gewusst haben. Es muss klargestellt werden, dass Manager*innen bei schwerem Fehlverhalten zukünftig einer persönlichen Haftung unterzogen werden, aus der sie sich auch nicht durch Versicherungen herauskaufen können.

 

8. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor den krebserzeugenden Dieselmotoremissionen effizient schützen. Der neu beschlossene und im Oktober veröffentlichte Grenzwert bei Dieselmotoremissionen von 50 Mikrometer (µm) muss eingehalten werden. zur Überwachung und Überprüfung müssen dafür die Arbeitsschutzbehörden mit den notwendigen personellen und technischen Ressourcen ausgestattet werden.