9.10.2025
Die sozialdemokratischen Mitglieder im Abgeordnetenhaus und im Senat werden aufgefordert darauf hinzuwirken, dass unter Federführung der für Wohnen und Verbraucher*innenschutz zuständigen Senatsverwaltungen ein zentrales Online-Portal geschaffen wird, das:
- Alle kostenlosen staatlichen und zivilgesellschaftlichen Beratungsangebote in Berlin übersichtlich bündelt, um die Kontaktaufnahme zu erleichtern.
- Umfassend und verständlich über die Rechte und Pflichten von Mieter*innen aufklärt.
- Hilfestellungen zur selbstständigen (juristischen) Vertretung für Mieter*innen.
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9.10.2025
Die Abgeordneten der SPD im Bundestag werden aufgefordert, im Falle von Koalitionsverhandlungen und im Bundestag für eine Stärkung der Mieterrechte im Zusammenhang mit Verpflichtungen zur Heizungsoptimierungen einzutreten. Konkret ist zu fordern:
Mieter:innen ist ein Anspruch auf Durchführung der Heizungsprüfung oder -Optimierung gegenüber Vermietenden einzuräumen. Nachweise über durchgeführte Optimierung/Prüfung sind Mieter:innen unaufgefordert vorzulegen. Bei nicht nachgewiesener oder nicht durchgeführter Heizungsüberprüfung bzw. –Optimierung haben Mieter:innen pauschale Kürzungsansprüche in Bezug auf die anteiligen Heiz- und Warmwasserkosten um 15% (bzw. entsprechend durchschnittliches Einsparpotential durch Heizungsoptimierung)
Die Rechte können in den §§ 60a bis 60c Gebäudeenergiegesetz (GEG) wie folgt geregelt werden:
„Führt der Vermieter die Betriebsprüfung der Wärmepumpe nach § 60a Abs. 1 GEG / die Heizungsprüfung – und optimierung nach § 60b Abs. 1 GEG / den hydraulischen Abgleich nach § 60c Abs. 1 GEG nicht durch oder weist er die Durchführung auf Verlangen des Mieters nicht nach, so hat der Mieter das Recht, den gemäß Heizkostenabrechnung auf ihn entfallenden Anteil an Heiz- und Warmwasserkosten um 15 Prozent zu kürzen.“
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9.10.2025
Der Berliner Senat sowie die Mitglieder der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus werden aufgefordert, die Ressourcen für die seit März 2025 bestehende Mietpreisprüfstelle zu erweitern und zu stärken. Ziel ist es, eine zeitnahe Prüfung sämtlicher eingehender Fälle zu gewährleisten.
Dazu gehört insbesondere:
- der Mietpreisprüfstelle die notwendigen IT-Ressourcen wie Fallmanagementsysteme, Datenauswertung und Schnittstellen zu Bezirksämtern und zum Mietspiegel bereitzustellen, um Wiederholungstäter*innen schnell zu identifizieren,
- gemeinsam mit der Justiz und den Bezirken ein standardisiertes Sanktions- und Verweisverfahren zu etablieren, das auch Verdachtsfälle von Mietpreisüberhöhung nach § 5 WiStrG und Mietwucher nach § 291 StGB umfasst,
- quartalsweise Transparenzberichte zu veröffentlichen, in denen Anzahl der Prüfungen, festgestellte Verstöße, Wucher-Verdachtsfälle, eingeleitete Verfahren sowie durchschnittliche Abweichungen von der ortsüblichen Vergleichsmiete aufgeführt werden,
- die Prüfstelle in einer mehrsprachigen Informationskampagne für alle Bevölkerungsgruppen erreichbar zu machen und die Beratungszeiten auszuweiten.
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9.10.2025
Der angespannte Berliner Wohnungsmarkt führt zu einem strukturellen Ungleichgewicht zwischen Mietenden auf der einen und Vermietenden, insbesondere großen Immobilienkonzernen, auf der anderen Seite. Für viele Menschen ist der Zugang zur Rechtsberatung eine finanzielle Hürde. Der Jahresbeitrag für einen Mietendenverein oder die Kosten für eine anwaltliche Erstberatung sind Menschen mit geringem Einkommen oft nicht leistbar oder umständlich zugänglich.
Das Land Berlin finanziert bereits in allen Bezirken eine kostenlose Mietendenberatung. Dieses Angebot ist eine tragende Säule des Mietendenschutz, doch sein Potenzial wird nicht ausgeschöpft. Aktuell dürfen die Beratenden nur informieren, aber nicht aktiv werden. In vielen Fällen – sei es bei einer unklaren Betriebskostenabrechnung oder einer ungerechtfertigten Forderung – würde bereits ein einziges, professionell aufgesetztes Schreiben an den Vermietenden ausreichen, um den Konflikt schnell und unbürokratisch zu lösen. Diese entscheidende erste Handlungsmöglichkeit fehlt. Deshalb sollten die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen so angepasst werden, dass die kostenlosen bezirklichen Mietendenberatungen gestärkt und die Zusammenarbeit mit den zivilgesellschaftlichen Mietendenvereinen institutionalisiert wird. Nur durch diese Verknüpfung können die Expertise der Vereine und die staatlichen Angebote optimal genutzt werden, um Mieter*innen schnell und unbürokratisch zu helfen.“
Der Staat hat die Pflicht in grundlegenden Lebensbereichen zu schützen. Eine effektive, niederschwellige und kostenlose Rechtsberatung gehört zweifellos dazu. Sie ist ein zentraler Baustein der sozialen Daseinsvorsorge.
Gleichzeitig verfügen die etablierten Berliner Mietendenvereine über eine jahrzehntelange Expertise und eine unverzichtbare Infrastruktur. Eine intelligente Verknüpfung der staatlichen Angebote mit diesen zivilgesellschaftlichen Strukturen kann den Mietendenschutz in unserer Stadt auf eine neue Stufe heben.
Daher fordern wir:
- Direkte Hilfe durch die Bezirke: Befugnis zur Erstinstanz Das Mandat der bezirklichen Mietendenberatung muss um die Befugnis zur erstinstanzlichen, außergerichtlichen Vertretung erweitert werden. Die beratenden Jurist*innen sollen ermächtigt werden, im Namen der Ratsuchenden ein erstes rechtliches Schreiben an die Vermietendenseite aufzusetzen. Hierfür sind die notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen bereitzustellen.
- Wissen bündeln, Synergien schaffen: Arbeitsgruppe für Kooperation und ein zentrales Online-Portal. Es wird eine Arbeitsgruppe unter Leitung des Senats eingerichtet. Diese soll, unter Beteiligung der Bezirke und der Berliner Mietendenvereine, ein Konzept für eine vertiefte Zusammenarbeit erarbeiten. Ziel ist die Schaffung eines gemeinsamen, zentralen Online-Portals. Dieses Portal soll:
- Umfassend und verständlich über die Rechte und Pflichten von Mietenden aufklären.
- Die Expertise der Mietendenvereine für alle zugänglich machen, wofür die Vereine entsprechend finanziell ausgestattet werden.
- Alle kostenlosen staatlichen und zivilgesellschaftlichen Beratungsangebote in Berlin übersichtlich bündeln und die Kontaktaufnahme erleichtern
- Öffentlichkeitswirksame Kampagne, die über die Tätigkeit der kostenlosen Mietendenberatung informiert, damit alle Personen darüber informiert werden. Möglichst auf verschiedenen Sprachen.
- Die Services des Online-Portals müssen mehrsprachig angeboten werden, da Mietende mit geringen Deutschkenntnissen auf dem Wohnungsmarkt besonders benachteiligt sind
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9.10.2025
Wir fordern:
- eine Beendigung des Bauprojekts „Urbane Mitte“ am Gleisdreieckpark
- keine Bebauung des Parks mit Hochhäusern oder Bürogebäuden
- die Sicherstellung und Bewahrung der Aufenthaltsqualität im Park
- mehr innerstädtische Grünflächen statt deren Bebauung
- einen stärkeren Fokus auf mehr Flächenentsiegelung und eine Vermeidung von zusätzlicher Versiegelung, wo immer möglich
- wo möglich – einen klimaneutralen und gemeinwohlorientierten Wohnungsbau, keine Büroflächen.
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