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Antrag 63/I/2021 Gewährleistung einer bedarfsgerechten und wirtschaftlichen Krankenhausversorgung

21.03.2021

Die zuständigen sozialdemokratischen Funktionsträger*innen im Bund und in den Ländern werden aufgefordert, sicherzustellen, dass die Krankenhäuser die für die Sicherstellung ihres Versorgungsauftrags notwendige Finanzierung erhalten,

 

  • zugleich ihre Leistungen wirtschaftlich erbringen,
  • eine gute Versorgungsqualität gewährleisten sowie
  • gute Arbeitsbedingungen und Löhne für die Beschäftigten garantieren.

 

Um dies zu erreichen, muss vor allem das Fallpauschalensystem (DRG-System) überwunden und durch ein bedarfsorientiertes Finanzierungssystem ersetzt werden. Zudem muss vorrangig der Investitionsstau in den Bundesländern abgebaut werden. Darüber hinaus sind Sicherstellungszuschläge eine Möglichkeit, um die Existenz ländlicher Krankenhäuser zu gewährleisten. Um eine gute stationäre Versorgung auch längerfristig zu sichern, sind eine länderübergreifende Krankenhausplanung sowie die Einbeziehung der demografischen Entwicklung in die Krankenhausplanung notwendig. Zudem ist eine Verbesserung der Transparenz in Bezug auf die Versorgungsqualität anzustreben sowie eine stärkere Berücksichtigung der Patient*innenperspektive in der Qualitätssicherung der Krankenhäuser.

Antrag 62/I/2021 Den Kostenübernahmeerklärungen der Krankenkassen den Schrecken nehmen

21.03.2021

Die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus und die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats werden aufgefordert, bei den Berliner Krankenkassen darauf hinzuwirken, dass aus den Vorab-Kostenübernahmeerklärungen künftig klar hervorgeht, dass der darin enthaltene Passus zur Rückforderung der Rechnungskosten bei einer als nicht medizinisch begründeten stationären Behandlung sich nicht auf Versicherte bezieht, die diese Erklärungen zur Vorlage im Krankenhaus erhalten, sondern sich ausschließlich an das aufnehmende Krankenhaus richten.

Antrag 30/I/2021 Privatschulen dürfen keine elitären Clubs sein!

21.03.2021

Privatschulen nehmen in Deutschland an Popularität zu. In Berlin besucht jedes zehnte Schulkind eine Privatschule, so hat Berlin mittlerweile den zweitgrößten Anteil an Privatschulen im Vergleich zu den anderen Bundesländern. Dabei sind die Beweggründe divers. Jedoch ist zu beobachten, dass vermehrt Eltern aus dem bürgerlich-progressiven Milieu überdurchschnittlich viel Zeit und Energie in die Auswahl der jeweiligen Bildungseinrichtungen investieren. Hierbei werden Kindertagesstätten und Schulen mit vermeintlich besserer Ausstattung oder bessseren innovativen Bildungsmethoden bevorzugt. Viele Privatschulen gehören damit mit zu den Treibern einer Segregation, also einer Entmischung verschiedener sozialer Gruppen, innerhalb des Schulsystems. Privatschulen untergraben damit die Integrationsfunktion von Schulen. Mitunter deshalb unterstellt das Grundgesetz die Privatschulen strengen Genehmigungsvoraussetzungen. Nicht nur müssen sich Privatschulen qualitativ mit öffentlichen Schulen vergleichen lassen, ihnen ist es zudem verboten, eine Sonderung der Schüler*innen nach den elterlichen Einkommen zu fördern (Sonderungsverbot). Dies gilt umso mehr dort, wo die Integrationsfunktion der Schule im Vordergrund steht: In Grundschulen. Explizit stellt das Grundgesetz private Grundschulen unter erhöhte Genehmigungsvoraussetzungen.

 

In der Praxis werden diese Voraussetzungen an verschiedensten Stellen missachtet. Einerseits durch die Privatschulen selbst, indem teilweise enorme Schulgelder verlangt werden. Andererseits kommt auch die staatliche Schulaufsicht ihrer Kontrollfunktion nur unzureichend nach. Insbesondere die pauschale Sockelfinanzierung in Verbindung mit der Freiheit Schulgelder zu erheben führt dazu, dass es für Privatschulen wirtschaftlich unrentabel ist sozial benachteiligte Schüler*innen oder solche mit inklusiven Förderbedarf aufzunehmen und durch die Schullaufbahn zu bringen. Gleichzeitig führt die Möglichkeit Schüler*innen abzuschulen dazu, dass sich Privatschulen nicht an der Förderung „schwieriger“ Schüler*innen beteiligen. Im Kern verweigern sich viele Privatschulen ihrer Pflicht zur Integration und Inklusion.

 

Unter diesen Bedingungen erfüllen Privatschulen regelmäßig nicht ihre Aufgabe zu einem inhaltlich vielseitigen Schulsystem beizutragen, sondern stehen für ein einseitiges meist gehobenes Schüler*innenklientel. Nachweislich sind an Privatschulen wesentlich weniger Kinder aus Sozialhilfeempfänger*innenhaushalten als an öffentlichen Schulen, nämlich nur 8% statt wie an öffentlichen Schulen 36%.

 

Die Abgeordnetenfraktion ist aufgefordert, entsprechend der vorliegenden Parteitagsbeschlüsse eine klare und rechtsverbindliche Regulierung der erhobenen Elternbeiträge an privaten Ersatzschulen vorzunehmen, sodass sich Familien aller Einkommensgruppen die Schulgelder leisten können.

 

Darüber hinaus bedarf es jedoch weiterer Regelungen. Hierbei muss zwischen Grundschulen und weiterführenden Schulen unterschieden werden – wie es auch im Grundgesetz geschieht.

 

1. Grundschulen

 

Bei der Genehmigung von privaten Grundschulen muss neben denn anderen Voraussetzungenzudem ein „besonders pädagogisches Interesse“ vorliegen und es darf dabei keine öffentliche Grundschule derselben Art in zumutbarer Nähe sein. Diese Formulierungen zeigen, dass private Grundschulen als strikte Ausnahme vorgesehen sind. Dennoch gibt es in Berlin zurzeit ca. 75 private Grundschulen, eine Zahl, die knapp ein Fünftel aller Grundschulen in Berlin ausmacht. Dabei erfüllt kaum eine dieser Schulen das Sonderungsverbot. Bei 75 von 400 Grundschulen drängt sich zudem die Frage auf, ob Privatschulen nicht mehr und mehr zur Regel als zur strikten Ausnahme werden.

 

Die sozialdemokratischen Mitglieder im Senat und Abgeordnetenhaus sind daher aufgefordert, die verfassungsrechtliche Voraussetzung des Artikel 7 Absatz 5 Grundgesetz zu konkretisieren und verstärkt zu kontrollieren. Insbesondere muss bei der Genehmigung ausschließlich das Schulprogramm in den Blick genommen und mit nahegelegenen Grundschulen abgeglichen werden. Dabei sollen die Einschulbezirke zur Maßgeblichen Bezugsgröße werden. Auch ist bei der Überprüfung der Genehmigung verstärkt die soziale Zusammensetzung der Schüler*innenschaft anzuschauen. Dabei sind insbesondere auf gemeinnütziger Grundlage arbeitende Träger sowie Konzepte zu bevorzugen, die sich der Integration und Inklusion verschreiben.

 

2. Weiterführende Schulen

 

Im Allgemeinen und bei weiterführenden Schulen im Besonderen ist die Privatschulaufsicht personell zu stärken. Die Erfüllung der Genehmigungsvoraussetzungen muss regelmäßig geprüft werden (können). Hierzu bedarf es weitergehender Transparenzpflichten für Privatschulträger insbesondere im Hinblick auf die Zusammensetzung der Schüler*innenschaft und die erhobenen Schulgelder. Die öffentliche Datenlage zur sozialen Zusammensetzung der Schüler*innenschaft an Privatschulen muss mit einer Pflicht zur Datenerhebung abgesichert werden.

 

Bei Verstößen ist ein Sanktionsmechanismus zu etablieren, der von Ordnungsgeldern bis hin zum Entzug des Status als anerkannte Ersatzschule und der Genehmigung reicht.

 

Gleichzeitig sind finanzielle Anreize zu schaffen, um das auf Profit ausgerichtete Paradigma der Privatschulfinanzierung durchbrechen. Die Aufnahme sozial schwächerer Schüler*innen sowie solcher mit inklusiven Förderschwerpunkten muss sich für Privatschulträger vermehrt lohnen. Das gleiche gilt für private Grundschulen.

 

Die wenigen inklusiven Privatschulträger geraten dabei häufig in wirtschaftliche Schwierigkeiten. Staatliche Unterstützungsprogramme sollen deswegen zunehmend auf solche Schulträger zugeschnitten sein und den Ausbau Inklusiver Privatschulen und privater Gemeinschaftsschulen somit gefördert werden. Die sozialdemokratischen Mitglieder im Abgeordnetenhaus und Senat sind deswegen zur Umsetzung der beschriebenen Maßnahmen aufgefordert.

Antrag 28/I/2021 Berliner Gymnasien gemeinsam weiterentwickeln

21.03.2021

Damit Gymnasien dem Anspruch des Förderns und Forderns junger Berliner:innen noch stärker gerecht werden können, braucht es Reformen für den Übergang und die Ressourcen inklusiver Arbeit an der Schulform. Wir wollen das Erleben von Scheitern für junge Menschen an der Schulform reduzieren und die Schulen in die Lage versetzen, intensiver und inklusiver mit allen ihren Schüler:innen zu arbeiten.

 

Konkret fordern wir:

 

  • die Einführung eines Chancencenters, das dem Schüler:innen- und Elternwillen nachgeschaltet die Eignung für das Gymnasium bestätigt und das Probejahr ersetzt,
  • die Abschaffung der schriftlichen Prüfungen der Gymnasien am Ende der 10. Klasse, um den Fokus auf die Vorbereitung der Qualifikationsphase zu erlauben, sowie
  • die Einführung einer verpflichtenden Inklusionsquote an Gymnasien, verbunden mit der Erweiterung von personellen, finanziellen und räumlichen Ressourcen. Diese Quote soll zu Beginn niedrig sein und stetig steigen, bis ein bestimmter Anteil an Schüler:innen mit Förderprognose an der Schule erreicht ist.

 

Antrag 24/I/2021 Berlin denkt Bildung digital

21.03.2021

Der digitale Wandel macht einen umfassenden Umbau unseres Bildungswesens notwendig, der kritisches Denken und kreative Herangehensweisen bei der Lösung von Problemen, personalisiertes Lernen und die Vernetzung der Lernorte in den Mittelpunkt rückt. Zur Grundbildung des 21. Jahrhunderts gehören Medien- und Informationskompetenz – in der Schule sowie in der Erwachsenenbildung. Zentral ist hierbei im Sinne der Demokratiebildung die Sensibilisierung gegenüber Hate Speech, Fake News und Radikalisierung. Diese zu erkennen, zu adressieren und ihr entgegenzuwirken, gehört zum Bildungsauftrag der Schule. Wir wollen kein Stückwerk mehr, sondern gehen den notwendigen Umbau in der technisch-infrastrukturellen und pädagogisch-konzeptionellen Dimension konsequent und strukturiert an. Wir verfolgen die notwendigen Schritte in den unterschiedlichen Dimensionen der digitalen Bildung.

 

Infrastruktur:

Alle Bildungseinrichtungen sollen mit Glasfaser ans Internet angeschlossenen werden und über zuverlässiges W-LAN verfügen. Wir unterstützen den Ausbau einer datenschutzkonformen Cloud zur Organisation und Kommunikation der schulischen Prozesse für alle Bildungseinrichtungen. Gleichzeitig überlassen wir den Bildungseinrichtungen aber die Wahl der für sie geeigneten Lernplattformen und -software. Die Verantwortung für die Schaffung und Koordinierung der digitalen Infrastruktur in den Berliner Schulen sehen wir bei einer entscheidungsstarken „Taskforce Schulbau und Digitalisierung“. Diese soll die Aufgaben der „Taskforce Schulbau“ übernehmen und mit den zusätzlichen Herausforderungen der Digitalisierung in einem eigenen Ressort zusammenführen.

 

Ausstattung:

Außerdem sollen die Bildungseinrichtungen die Präsentations-, Konferenz- und Videotechnik erhalten, die sie zur Umsetzung ihrer digitalen Konzepte benötigen. Durch die Einrichtung von „Makerspaces“ an Schulen schaffen wir außerdem zusätzliche Anreize, um digitale Bildung in konkreten Projekten zu übersetzen. Alle pädagogischen Mitarbeiter*innen sollen über ein mobiles Endgerät als Service, mit dem sie sowohl ihre Unterrichts- als auch ihre Verwaltungsaufgaben erledigen können. Alle Schüler:innen müssen mit einem  Endgerät als Service ausgerüstet werden, dass sie für schulische Zwecke nutzten können. Dieses Endgerät wird als Service zur Verfügung gestellt und nach Ende der Zeit an der jeweiligen Schule wieder zurückgegeben. Darüber hinaus streben wir im Rahmen einer Bundesratsoffensive eine digitale Lernmittelfreiheit an. Die Wartung und den Austausch defekter Geräte verantwortet das Land. Alle Dienstleistungen in Zusammenhang mit zentraler Beschaffung und Wartung von Soft- und Hardware sowie den gestuften Support für die Bildungseinrichtungen vor Ort sehen wir im Aufgabenspektrum eines starken, neu zu gründenden landeseigenen Dienstleisters für Digitale Bildung in Berlin. Dieser Dienstleister eröffnet auch Freiräume für die digitale Entwicklung der Schulen, mit denen sie bei der Anschaffung von Hard- und Software flexibel umgehen können.

 

Fort- und Weiterbildung und pädagogische Konzeption:

Neben adressatengerechten Fortbildungsangeboten in einem Niveaustufenmodell wollen wir alle Bildungseinrichtungen mit EdTech-Coaches unterstützen, die dabei helfen, vor Ort selbstständig Lösungen zu erarbeiten. Digitale Bildungsinhalte sollen in jedem Fach verankert sein und zusätzlich die Informations- und Medienkompetenz gestärkt werden.  Dazu gehören interaktive digitale Formate, die unterrichtsbegleitend angewendet werden können, sowie Formate für Fernbeschulung, die je nach Zielsetzung zur Orientierung für Schüler:innen (Video Check-in), zur Wissensvermittlung (digitaler Unterricht) oder zur Aufrechterhaltung sozialer Kontakte (digitaler Klassenrat) geeignet sind. Mit einer Open-Educational-Resources-Strategie und einem attraktiven Anreizsystem motivieren wir außerdem Pädagog*innen, sich untereinander zu vernetzen und ihre digitalen Lerninhalte zu teilen. Gleichzeitig fördern wir den Austausch mit Praktiker:innen im Digitalisierungsbeirat. „Einsteinzentrum Digitale Bildung“ eine Wissenschaftseinrichtung gründen, die die Digitalisierung des schulischen und lebenslangen Lernens begleitet und erforscht. Dabei sollen auch die Potentiale neuester Technologien wie KI und learning analytics in den Blick genommen werden, um passgenaue Angebote für alle Lehrenden und Lernenden zu entwickeln.“