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Antrag 118/II/2019 Segregation im Berliner Schulsystem bekämpfen

23.09.2019

Die soziale Segregation im Berliner Schulsystem zeigt sich darin, dass wir zahlreiche Schulen haben, die überwiegend von Kinder aus ärmeren Familien besucht werden, während es an anderen Orten in der Stadt Schulen gibt, die fast ausschließlich von Famlien aus der Mittelschicht aufgesucht werden. Die Ursachen der Segregation sind vielschichtig und dennoch stellen immer mehr Studien einen Zusammenhang zwischen dem Grad der Segregation in Schulen und den Ergebnissen in Leistungsvergleichen fest: je durchmischter die Klasse, desto besser die Leistung, vor allem der benachteiligten Schüler*nnen. Somit leistet die Durchmischung der Berliner Schulen einen Beitrag zu deren Qualität und muss eines der zentralen Ziele der Berliner Bildungspolitik bleiben.

 

Im vergangenen Jahrzehnt haben wir mit der Schulstrukturreform einen entscheidenden Schritt auf dem Weg zu mehr Durchmischung getan, die zeitgleiche Reform der Mittelzuweisung (Personal für Sprachförderung, Bonusprogramm, Zulage für Lehrkräfte) ist ebenfalls ein wichtiger Baustein gewesen. Wir müssen auf dieser Grundlage weiter aufbauen und nächste Schritte im Sinne einer verstärkten Durchmischung an Berliner Schulen gehen.

In diesem Sinne werden die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats aufgefordert, folgende Maßnahmen noch in dieser Legislatur auf den Weg zu bringen:

 

1. Stärkung der gymnasialen Oberstufen im Verbund

Die Schulstrukturreform der Nullerjahre und die damit einhergehende Abschaffung der Hauptschulen war ein entscheidender Baustein für mehr Durchmischung in unseren Schulen. Das Versprechen der Gleichwertigkeit der beiden Säulen der Berliner Bildungslandschaft ist jedoch (noch) nicht zu Ende eingelöst. Insbesondere sind die Integrierten Sekundarschulen (ISS) und Gemeinschaftsschulen (GemS) ohne eigene Oberstufe in den Fokus zu rücken. Wir müssen anerkennen: ISS und GemS mit eigener Oberstufe werden den entsprechenden Schulformen ohne eigener Oberstufe bevorzugt. Noch in dieser Legislatur soll daher schulgesetzlich und konzeptionell erreicht werden, dass jede weiterführende Schule selbst und nicht nur durch Kooperation mit Oberstufenzentren (OSZ) zu allen Abschlüssen führt. Dies kann sie entweder in Form einer eigenen Oberstufe, im Verbund mit weiteren ISS/GemS oder im Verbund mit einem OSZ machen. Die bisherige rein kooperative Form der Zusammenarbeit zwischen OSZ und ISS hat sich im Kampf gegen Segregation an Schulen als hinderlich erwiesen und ist daher abzulehnen.
Der Ausbau der Verbundoberstufen, gerade in Regionen in schwieriger Lage muss, strategisch von den Schulaufsichten begleitet werden. Dazu gehört auch die Klärung des bezirklichen Konfliktes zwischen der Schaffung von Schulplätzen im allgemeinbildenden Bereich auf der einen Seite und Schaffung der Oberstufenplätze auf der anderen Seite.

 

2. Gleichlaufende Förderung innerhalb der GemS/ ISS-Säule

Sozialdemokratische Politik darf die Gemeinschaftsschulen und Integrierte Sekundarschulen nicht gegeneinander ausspielen. Beide verfolgen ein gemeinsames Ziel. Unser politisches Ziel für die Zukunft bleibt die Gemeinschaftsschule. Jedoch gilt es die bestehenden GemS und ISS im Gleichschritt weiterzuentwickeln und sie zu einer gemeinsamen, starken dem Gymnasium gleichgestellten Säule zu entwickeln. Anknüpfend an den Beschluss 106/I/2019 soll die Stärkung der gemeinsamen ISS/GemS-Säule in dieser Legislatur folgende Punkte beinhalten:

 

  • GemS werden bei Neugründungen von Schulen besonders berücksichtigt,
  • freiwillige Fusionen von Grundschulen und ISS zu Gemeinschaftsschulen werden von Schulaufsichten positiv begleitet,
  • diejenigen GemS und ISS, die sich besonders der Inklusion widmen, bekomen entsprechende personelle Unterstützung,
  • der Zugang zu GemS und ISS wird jeweils kritisch betrachtet und ggf. im Sinne einer höheren Durchlässigkeit reformiert.

 

3. Neue Sozialindizes müssen her

Das sozialdemokratische Leitprinzip „Beste Schulen in schwieriger Lage“ heißt in derPraxis, dass die finanzielle und personelle Ausstattung der Schulen sich an der sozialen Zusammensetzung der Schülerinnen und Schüler orientiert. Innerhalb der letzten zehn Jahre haben wir immer wieder nach diesem Ansatz agiert: sei es die personelle Auststattung, die Schulen in schwieriger Lage erheblich mehr Personal zumisst, das Bonusprogramm, das den Schulen mehr Geld zur freien Verfügung gewährt oder die finanzielle Zulage für Lehrkräfte, die an Schulen in schwieriger Lage arbeiten – immer bildet der Sozialindikator die Grundlage für die besondere Mittelzuweisung.
Auch zukünftig soll sich die sozialdemokratische Bildungspolitik an diesen Kriterien orientieren. Der aktuelle Sozialindikator LmB (der die Anzahl der bisher lernmittelbefreiten SchülerInnen widergibt) wird jedoch wegen der eingeführten Lernmittelfreiheit generell wegfallen. Daher ist jetzt der richtige Zeitpunkt, um einen stabilen, möglichst fehlerresistenten Faktor zu etablieren. Das alleinige Erfassen der Berlinpass-Inhaber reicht dabei nicht. Insbesondere soll bei der Einführung des Indikators darauf geachtet werden, dass sich der Aufwand für die Schulen im Rahmen hält und dass auch das Spektrum der Kriterien über den reinen Transferleistungsempfängerkreis hinaus geweitet wird. Als Vorbild kann dabei der Hamburger Sozialindex dienen.

 

4. Schulentwicklung an Schulen in schwieriger Lage

Die datenorientierte Schul- und Unterrichtsentwicklung ist das Kernstück des aktuellen Qualitätspakets der Senatsverwaltung für Bildung. Das Ziel ist es dabei, alle Berliner Schulen darin zu stärken, kritisch auf die eigenen Ergebnisse zu schauen und sich auf dieser Grundlage konkrete, messbare Ziele für Schul- und Unterrichtsentwicklung zu stecken. Schulen in schwieriger Lage werden jedoch mehr brauchen als nur das Indikatorenmodell. Sie brauchen zeitliche Ressourcen für ihre Lehrkräfte, professionelle Begleitung und ein ausreichendes Budget, mit denen die Schulen selbst zu ihrer jeweiligen Situation passende zusätzliche Angebote schaffen. Nur dann können sie auch die tatsächlichen Motoren der Schulentwicklung in Berlin werden, die sie laut dem Leitspruch „Beste Schulen in schwieriger Lage“ sein sollen. Die Voraussetzungen für die besondere Stärkung der Schulen in schwieriger Lage sind bereits mit dem Haushalt 20/21 bereitzustellen.

 

5. Auch für Privatschulen gilt das Sonderungsverbot

Unser Grundgesetz ist eindeutig: keine – auch keine Privatschule – hat das Recht Kinder aufgrund des Geldbeutels der Eltern abzulehnen. Die Landesregelungen zu Privatschulen – sowohl im Schulgesetz als auch die Durchführungsverordnung – bilden dieses Ziel jedoch nicht adäquat ab. Im Sinne des LPT-Beschlusses 86/I/2018 gilt es daher, noch in dieser Legislaturperiode eine verbindliche Schulgeldtabelle für Privatschulen einzuführen, die sicherstellt, dass das Schulgeld vom Einkommen der Eltern abhängt und für Familien ohne Einkommen kein Schulgeld verlangt wird. Damit stellen wir sicher, dass auch Privatschulen für alle Familien zugänglich sind. Das Finanzierungsmodell soll zudem im Rahmen der bisher zur Verfügung stehenden Zuschüsse eine höhere Zuweisung an Privatschulen ermöglichen, die verstärkt inklusiv arbeiten und Schüler*innen aus sozial benachteiligten Familien aufnehmen.

Antrag 98/II/2019 Kita-Qualität verbessern, Arbeitsbedingungen in der Frühen Bildung attraktiv gestalten und Ausbildungssystem modernisieren

23.09.2019

Kita-Qualität verbessern

1. Heute schon an die Zukunft denken – Qualitätsausbau in Kitas weiter vorantreiben

Berlin verbessert auf Initiative der SPD kontinuierlich den Betreuungsschlüssel. Dieser Weg ist richtig, da er die Qualität der Bildungsangebote für die Kinder in den Kitas erhöht und die Belastung für die Erzieher*innen senkt. Auch wenn der Fachkräftemangel derzeit akut ist, kann nur eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen in diesem Bereich zu einer langfristigen Behebung des Mangels und damit auch zu einer Steigerung der Qualität beitragen. Deshalb fordern wir die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats und des Abgeordnetenhauses auf, sich für die Umsetzung der Beschlusslage der Berliner SPD einzusetzen und den Betreuungsschlüssel schrittweise auf 1:3 in der Krippe und in der Kita auf maximal 1:7,5 zu verbessern.

2. Kita-Leitung großer Einrichtungen durch Freistellung von stellv. Leitung entlasten

Die Schlüsselposition von Kita-Leitungen für eine gute Qualität in den Einrichtungen ist empirisch bereits belegt. Eine aktuelle Studie der Bertelsmann-Stiftung macht deutlich, wie stark sich das Berufsfeld der Kita-Leitung gewandelt hat, welchen hohen Belastungen die Leitungskräfte ausgesetzt sind und in welchen Spannungsfeldern sie sich täglich bewegen. Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats und des Abgeordnetenhauses auf, sich dafür einzusetzen, dass in Einrichtungen über einer zu definierenden Mindestgröße die stellvertretende Leitung zusätzlich zur Kita-Leitung freigestellt wird. Je größer die Einrichtungen sind, desto größer sind auch potenzielle gesundheitliche Gefährdungen für die Kita-Leitung. Die Leitung hat jedoch als pädagogisches Vorbild und als Visionär*in eine Schlüsselfunktion für die Organisations- und Teamentwicklung und in dem Zusammenhang auch für die Kooperation mit den Familien und im Sozialraum, weshalb ein Ausfall der Leitungsebene in der Praxis zu großen Engpässen führt. Um den komplexen Anforderungen gerecht zu werden, trägt die Freistellung der Stellvertretung effektiv und präventiv zur Unterstützung und Verantwortungsteilung der pädagogischen Leitung bei.

3. Bildungspotenziale nicht am Schreibtisch zurücklassen

Die Verwaltungsaufgaben in den Kitas nehmen weiter zu. Die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats und des Abgeordnetenhauses werden aufgefordert sich dafür einzusetzen das:
• an Kitas mit bis zu 60 Kindern der Anteil für Leitungstätigkeiten von derzeit 0,0111 auf 0,0222 Stellenanteile erhöht wird. (§19 VOKitaFöG)
• an Kitas von 61 bis 120 Plätzen eine halbe Stelle für Verwaltungsmitarbeiter*innen per Finanzierung über das Kostenblatt zur Verfügung gestellt wird. Hier sollte ein Eingruppierung im Vergleich zu Schulsekretariaten (EG 6 TV-L) erfolgen.
• an Kitas mit mehr als 120 Plätzen eine volle Stelle für Verwaltungsmitarbeiter*innen per Finanzierung über das Kostenblatt zur Verfügung gestellt wird. Hier sollte ein Eingruppierung im Vergleich zu Schulsekretariaten (EG 6 TV-L) erfolgen.
• Volle Stellen für Verwaltungsmitarbeiter*innen können auch auf mehrere kleinere Kitas aufgeteilt und im Springersystem betreut werden.
Diese Verwaltungsmitarbeiter*innen sollen zusätzlich zur pädagogisch ausgebildeten Leitung eingestellt werden und die Leitung bei Aufgaben wie bspw. Aufnahme von Krankheitsmeldungen, Wartelisten-Management, Aktualisieren von Homepages und allgemeinen Schrift- und Telefonverkehr entlasten. Diese Personen sind dem Betreuungsschlüssel nicht anzurechnen.

4. Finanzierung von öffentlichen und freien Trägern für gute Qualität sichern

Die Berliner Kita-Landschaft ist bunt und das soll auch so bleiben. Ca. 25 Prozent der Berliner Kinder besuchen eine landeseigene Kita und erhalten dadurch eine vollständige Finanzierung durch das Land. Die freien Kitas tragen aktuell einen finanziellen Eigenanteil von 6 Prozent. Dieser wird in erster Linie durch geringere Ausgaben erbracht – mit oftmals negativen Auswirkungen auf die Qualität. Die derzeit geltende Finanzierung, die bis 2021 eine Erstattung von 95 Prozent vorsieht, ist besonders mit Blick auf die stetig steigenden Kosten (Miete, Betriebskosten, Sachkosten, etc.) kaum noch zu bewältigen. Der hohe Eigenanteil verschärft die derzeitig schwierige Personalsituation noch mehr. Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats und des Abgeordnetenhauses auf, sich dafür einzusetzen, dass eine Trägerbasisfinanzierung von 100 Prozent und die allgemeine Gleichstellung zwischen den öffentlichen und freien Trägern realisiert werden. Zugleich muss sichergestellt werden, dass das Geld auch bei den Erzieher*innen ankommt. Die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats und des Abgeordnetenhauses werden aufgefordert für mehr Transparenz und Kontrolle dieser Kitas zu sorgen. Beispielsweise sollen freie Träger nur dann den vollen Finanzierungssatz bekommen, wenn sie ihr Personal mindestens tariflich bezahlen. Eine gleiche Behandlung aller Akteure und ein gemeinsames Vorgehen gegen Sozialdumping und schlechte Bedingungen an Kindertagesstätten stärken den Frühe Bildungsstandort Berlin.

5. Gerechte Mieten für Kitas

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats und des Abgeordnetenhauses werden aufgefordert sich dafür einzusetzen, dass neu geschaffene Räumlichkeiten für Kitaplätze durch die Wohnungseigentümer nicht zu Neumieten von 10€ oder mehr pro Quadratmeter angeboten werden. Da Kitaträger einen Durchschnittspreis pro vergebenen Kitaplatz per Kostenblatt erhalten, sollten diese angesetzten Durchschnittsmieten auch den Kitaträgern angeboten werden. Hohe Mieten gehen sonst meist direkt in eine schlechtere Bezahlung des Personals über. Hier sind gerade die Landeseigenen Wohnungsunternehmen mit in die Verantwortung zu nehmen. Ob Ausgleichszahlungen für die Wohnungsunternehmen durch das Land Berlin finanziert werden soll, gilt es zu prüfen. Mit den Landeseigenen Wohnungsunternehmen sollte ein Kooperationsvertrag verhandelt und geschlossen werden, sodass alle öffentlichen Träger für geringe Mieten Kitas eröffnen können. Somit wird mit dem öffentlichen Wohnungsbau auch der kommunale Kita-Bau gefördert und Berlin bekommt einen stärkeren Einfluss in die kommunale Kitagestaltung und Bezahlung des Personals. Dies würde eine weitere Verbesserung in der Re-Kommunalisierung gesellschaftlich bedeutsamer Aufgaben für Berlin bedeuten. Kitas freier Träger sollten bzgl. des Kündigungsschutzes Mietwohnungen gleichgestellt werden, damit sie besser geschützt sind.

Arbeitsbedingungen in der Frühen Bildung attraktiv gestalten

6. Bezahlung von staatlich anerkannten Erzieherinnen und Erziehern in Berlin nach Tarifgruppe E 11 (TV-L) – Altersarmut von Erzieherinnen stoppen

90% aller Frauen zwischen 30 Jahren und 50 Jahren verdienen nach Abzug aller Steuern und Beiträge unter 2000 Euro. Die meisten Erzieherinnen in Berlin gehören zu dieser Einkommensgruppe. Geringe Einkommen, fehlende Aufstiegschancen und kleine Renten im Alter sind mehrheitlich die Folge für Frauen. Die Bezahlung und Arbeitsbedingungen stehen in einem eklatanten Ungleichgewicht zu ihren Aufgaben und ihrer Verantwortung für unsere Gesellschaft. Auch die in diesem Jahr durchgeführte Tariferhöhung reicht nicht aus, um mehrheitlich Erzieherinnen vor Altersarmut zu bewahren. Wir fordern die sozialdemokratischen Senatsmitglieder und des Abgeordnetenhauses auf, sich dafür einzusetzen, dass staatlich anerkannte Erzieher*innen in Berlin nach Tarifgruppe E 11 (TV-L) bezahlt werden. Ein höherer Lohn ist der erste entscheidende Schritt, um diesen Beruf aufzuwerten und seiner Bedeutung für unsere Gesellschaft gerecht zu werden. Das Kostenblatt muss entsprechend angepasst werden, um zu gewährleisten, dass die höheren Personalkosten nicht zu Einsparungen in anderen Bereichen der Betreuungseinrichtungen führen. Wenn dies nicht möglich ist nach Abschluss der Tarifverhandlungen in der Tarifgemeinschaft durchzusetzen, sollte diese Lücke zu E 11 (TV-L) über eine Sonderzahlung geschlossen werden.

7. Stärkere Strukturierung des Arbeitsfelds und tätigkeitsbezogene Aufstiegschancen in Kitas schaffen

In einer stärkeren Strukturierung des Arbeitsfeldes mit unterschiedlichen Stellenprofilen für verschiedene Qualifikations- und Erfahrungsstufen und die Etablierung von horizontalen wie vertikalen Karrieremöglichkeiten läge die Chance, die Tätigkeit in der Frühen Bildung für breitere Zielgruppen attraktiv zu machen. Beispielhaft sei die Tätigkeit des Praxisanleiters/der Praxisanleiterin genannt, die sowohl für die berufsbegleitende Ausbildung als auch in der klassischen Fachschulausbildung wesentliche Teile der Qualifizierung in der Kita begleiten. Wir fordern die sozialdemokratischen Senatsmitglieder und des Abgeordnetenhauses auf, weitere tätigkeitsbezogene Aufstiegsmöglichkeiten zu identifizieren und diese durch entsprechende Zulagen zu vergüten. Dies würde auch dazu beitragen, dass Fachkräfte, die ihr Studium an Hochschulen und Universitäten in Studiengängen mit einem Bachelor oder Master abgeschlossen haben und bisher nicht in der Kita ankommen, Anreize haben, sich für solche Tätigkeiten zu bewerben und langfristig an das Arbeitsfeld der Frühen Bildung gebunden werden.

8. „Brennpunkt-Kitas“ zu Familienzentren ausbauen

In Berliner Stadtteilen mit besonders großen sozialen Herausforderungen ist die Rolle von Kitas für den Kiez umso wichtiger. Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses dazu auf, einen massiven Ausbau von Kitas zu Familienzentren voranzutreiben. Nur mit Unterstützung von Psycholog*innen, Sozialarbeiter*innen, Stadtteilmüttern und -vätern und Übersetzer*innen können Kitas zu Leuchttürmen in ihren Kiezen werden. Familienzentren sind Investitionen in die Kieze, die dazu beitragen können, soziale Spaltung zu verhindern.
Ausbildungssystem modernisieren

9. Die Ausbildung als Chance verstehen – Anreize zum Ausbilden auch für Kitas schaffen

Immer mehr Menschen stellen sich den besonderen Herausforderungen einer berufsbegleitenden Ausbildung. Für die Kita bedeutet diese Form der Ausbildung, dass an zwei Tagen in der Woche Personal fehlt. Je mehr berufsbegleitende Auszubildende an einer Kita sind, desto größer sind die daraus resultierenden Engpässe. Zudem benötigen Auszubildende noch Hilfen, Hospitationen und individuelle Gespräche durch Praxisanleiter*innen. Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses dazu auf, sich dafür einzusetzen, dass berufsbegleitende Auszubildende sofort nur zu 80 Prozent auf den Betreuungsschlüssel angerechnet werden. Mittelfristig sollten die Arbeitszeiten der berufsbegleitenden Auszubildenden nicht mehr auf den Betreuungsschlüssel angerechnet werden. Dies erhöht die Qualität der Ausbildung, reduziert die Belastung für das Personal und schafft gleichzeitig Anreize dafür, dass Kitas ausbilden. Einrichtungen bekommen somit mehr Personal und sichern sich gut ausgebildeten Nachwuchs. Um junge Menschen stärker für den Erzieher*innen-Beruf zu motivieren, sollen die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses sich für eine Ausbildungsvergütung einsetzen, die an die mittlerweile hohen Lebenshaltungskosten in Berlin angepasst ist.

10. Ausbildung zur Frühen Bildung fokussieren und vielfältige Ausbildungsmöglichkeiten ansprechender aufbereiten

Die derzeitige Ausbildung befähigt Erzieher*innen sowohl in Krippen, Kitas, Schule und Hort zu arbeiten als auch in Behinderteneinrichtungen, Einrichtungen der Jugendhilfe, Ämter sowie teilweise in Krankenhäusern und in der Altenarbeit tätig zu werden. Da die Vorbereitung auf einen Einsatz in nahezu allen sozialpädagogischen Arbeitsfeldern zu umfangreich für eine dreijährige Ausbildung erscheint, fordern wir die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses auf, eine Spezialisierung zur „Fachkraft Kita, Schule, Hort“ im Rahmen der Ausbildung zu prüfen. Darüber hinaus werden die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses aufgefordert, an einer transparenten Informationsplattform zu arbeiten, an der die vielfältigen Ausbildungs- und Einstiegsmöglichkeiten in Berlin für die Frühe Bildung übersichtlich und ansprechend dargestellt werden.

Antrag 116/II/2019 Schulausstattung: Leitungsgebundene Wasserspender

23.09.2019

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder der BVV’en sowie der Bezirksämter sowie die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats von Berlin und des Abgeordnetenhauses auf, alle Grund- und weiterführenden Schulen Berlins noch in dieser Legislaturperiode finanziell dabei zu unterstützen, leitungsgebundene Wasserspender für alle Schüler*innen sowie das Schulpersonal aufstellen zu können.

Antrag 88/II/2019 Sozialdemokratische Position zur „Deutschen Wohnen & Co. enteignen“

22.09.2019

Wir begrüßen, dass durch das Engagement der Initiative „Deutsche Wohnen enteignen“, in der sich viele Menschen für eine gerechte Mietenpolitik und eine Entspannung am Berliner Mietenmarkt einsetzen, ein wichtiger Impuls in die politische Debatte gegeben wurde. Auch wir wollen, dass mehr Wohnraum in öffentlicher Hand ist. Der Erfolg der Unterschriftensammlung ist für uns als SPD Berlin der klare Beleg dafür, dass das Mietenthema mit allen gesetzlich möglichen und mietenpolitisch effektiven Mitteln angegangen werden muss.

 

Das zentrale Ziel der Initiative, die Vergesellschaftung von größeren Wohnungsbeständen halten wir haushalts- und mietenpolitisch zum jetzigen Zeitpunkt nicht für sinnvoll. Sollten die Mietpreise trotz unserer politischen Initiativen (Bauen, Kaufen, Deckeln) unverhältnismäßig steigen und sollte das soziale Gefüge der Stadt drohen zu zerbrechen, steht die Anwendung des Artikel 15 Grundgesetz (Vergesellschaftung) als letztes Mittel zur Verfügung. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sehen wir jedoch die mietenpolitische Effektivität des Gesetzesanliegens der Initiative als nicht gegeben an. Es ist für uns in der SPD Berlin gegenwärtig nicht das erfolgversprechendste Instrument, um die Entwicklung auf dem Mietwohnungsmarkt einzudämmen.

 

Drei zentrale Punkte sprechen aus Sicht der SPD Berlin gegen das derzeitige Gesetzesanliegen der Initiative:

  1. Es bleibt unklar, warum eine Enteignung von großen Wohnungsbeständen gegenüber kleinen Beständen gerechtfertigt ist. Für die vielen hunderttausend Mieter*innen, deren Wohnungen im Besitz von kleineren Unternehmen oder privaten Vermieter*innen sind, ändert sich nichts – bei gleichzeitig sinkender haushaltspolitsicher Handlungsfähigkeit des Landes Berlin.
  2. Entschädigungszahlungen sind in Zeiten eines überhitzten Bodenmarkts unvernünftig hoch. Langwierige gerichtliche Verfahren über die genaue Entschädigungshöhe bergen enorme Risiken für den Berliner Landeshaushalt und verhindern andere gesellschafts- und mietenpolitisch wichtige Projekte. So auch die Anwendung des Vorkaufsrechts durch die Bezirke.
  3. Es gibt wirksamere Mittel der Mietenpolitik, die unmittelbarer helfen. Das Instrument der Enteignung muss sich mit anderen Instrumenten messen lassen. Wir sehen im Berliner Mietendeckel einen weitaus effektiveren Weg, die Mietpreisspirale zu beenden. Der Mietendeckel ist für alle Berliner Bestandswohnungen wirksam und hilft so allen Berliner*innen.

 

Wohnraum darf kein Objekt der Spekulation auf dem Kapitalmarkt sein. Deshalb entspricht es unserem Verständnis, primär die Spielregeln des Marktes zu ändern, als dessen Spieler zu bekämpfen. Ein ausgewogener Mietendeckel gepaart mit Wohnungsneubau durch die öffentliche Hand und Genossenschaften sind für uns Schlüssel, die Mieterstadt langfristig bezahlbar zu halten.

 

Auch wenn wir ein zentrales Ziel der Initiative „Deutsche Wohnen enteignen“ nicht unterstützen, werden wir den Dialog mit der Initiative fortsetzen und gemeinsam weitere solidarische Lösungen für den Berliner Wohnungsmarkt suchen. Wir wollen, dass Wohnen wieder ein öffentliches Gut wird. Das erreichen wir durch Maßnahmen auf Landesebene, aber auch durch eine Entfristung und Verschärfung der Mietpreisbremse, der Abschaffung der Modernisierungsumlage und der Verringerung der Kappungsgrenzen. Dafür möchten wir uns gemeinsam mit der Initiative weiterhin einsetzen.

Antrag 115/II/2019 Rekommunalisierung der Reinigung an Schulen

22.09.2019

Die Sozialdemokratischen Mitglieder in Senat und Abgeordnetenhaus sowie in den Bezirksämtern und Bezirksverordnetenversammlungen werden aufgefordert sich dafür einzusetzen:

 

  • dass ein landeseigenes Unternehmen beauftragt wird, die Gebäudereinigung in Schulen, spätestens beginnend im Schuljahr 2022/23 von Fremd- auf Eigenreinigung umzustellen. Die erforderlichen finanziellen Mittel sind im Doppelhaushalt einzustellen.  Die Landesebene unterstützt und befähigt die Bezirksämter dementsprechend.

 

Die Reinigungsleistung ist durch Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst nach Maßgabe der DIN Norm 77 400 zu ermöglichen. Die Reinigungskräfte sollen grundsätzlich einzelnen Schulen zugeordnet werden. In begründeten Fällen können sie ausnahmsweise vorübergehend an anderen Schulen eingesetzt werden.

 

Die Leistungskennzeichen (qm/h) sollen regelmäßig auf ihre Umsetzbarkeit hin überprüft werden. Das landeseigene Unternehmen gewährleistet bei der Personalplanung mindestens eine jährliche und antragsfreie Grundreinigung an den Schulen sowie zusätzliche Reinigungsleistungen bei Baumaßnahmen.

 

Maßgebend ist, dass die Gebäudereinigung spätestens bis zum Ende des Schuljahres 2021/22 im Umfang von mindestens 25 v. H. und in jedem folgenden Schuljahr jeweils im Umfang von mindestens weiteren 25 v. H. der Berliner Schulen von Fremd- auf Eigenleistung umgestellt ist.