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Antrag 216/II/2018 Kommunalpolitisches Engagement durch frühzeitige Personalentwicklung stärken

13.10.2018

Der Landesvorstand wird aufgefordert, bis Mitte 2019 gemeinsam mit den Kreisen, den SPD-BVV-Fraktionen und der SGK Leitlinien und eine Strategie zur Personalgewinnung – und Förderung für die kommenden Bezirkswahlen zu erarbeiten.

 

Dabei soll folgendes unbedingt berücksichtigt werden:

  • Es soll eine Auswertung erfolgen, welche Gründe systematisch dazu führen, dass sich bestimmte Gruppen gar nicht erst bzw. nicht mehr für kommunale Ämter bewerben oder das Engagement abbrechen müssen.
  • Es sollen auf dieser Basis Vorschläge erarbeitet werden, wie man die Arbeitsbedingungen für Bezirksverordnete 1) kurzfristig innerhalb der bestehenden Gesetzeslage entsprechend verändern kann und wo 2) mittelfristig eine Weiterentwicklung der Arbeitsweise der Bezirksverordnetenversammlungen auch darüber hinaus notwendig ist, um weiteren Gruppen zu ermöglichen, ein Mandat in der BVV auszuüben.
  • Es muss dafür Sorge getragen werden, dass es flächendeckend und systematisch Orientierungs- und Informationsangebote für BewerberInnen (z.B. Mentoring-Programme), sowie für die dann aufgestellten KandidatInnen Fortbildungsangebote gibt.
  • Es sind übergreifende Kriterien für die Besetzung von BVV- und Bürgerdeputierten-Listen sowie insbesondere der Spitzenkandidaturen (BürgermeisterInnen, Bezirksamtsmitglieder) zu erarbeiten. Darüber hinaus sollen ergänzend alle Kreisverbände dabei unterstützt werden, lokale Kriterien für das aufzustellende Personal zu erarbeiten.
  • Es soll darauf aufbauend eine bezirksübergreifende strategische Personalentwicklung geben, die die inhaltlichen und lokalen Stärken fördert und zudem die Bevölkerung besser als bislang repräsentiert (Ausbildung, Alter, Herkunft, Geschlecht, Familie etc.).
  • Es ist zu prüfen, ob und wie Kreise auch parteilosen KandidatInnen eine Kandidatur auf der BVV-Liste und als Bürgerdeputierte ermöglichen können.
  • Es ist überdies zu prüfen, ob und wie im Falle mehrerer BewerberInnen für die BezirksbürgermeisterInnen- bzw. Bezirksamtsmitgliederkandidaturen Mitgliederbefragungen durchgeführt werden können, bei denen sich die Kreise und die BewerberInnen verpflichten, das Ergebnis bei der KDV mitzutragen.
  • Es sollen schließlich konkrete Handlungsempfehlungen zur weiteren personellen, strukturellen und finanziellen Stärkung der Fraktionsbüros erarbeitet werden.

 

Antrag 121/II/2018 Sofortmaßnahmen für eine Verbesserung der vollstationären Pflege in Pflegeeinrichtungen

13.10.2018
  1. Der Senat von Berlin wird aufgefordert, unverzüglich in Verhandlungen zu treten, um den Berliner Rahmenvertrag zur vollstationären Pflege dahingehend zu ändern, dass als erste Sofortmaßname zur Verbesserung der vollstationären Pflege eine Anpassung der schlechteren Berliner Personalrichtwerte an die besseren Richtwerte in den großen Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen erfolgt.
  2. Der Senat von Berlin wird aufgefordert, in einem zweiten Schritt im Berliner Rahmenvertrag zur vollstationären Pflege eine Erhöhung der Zahl der Pflegekräfte in vollstationären Pflegeeinrichtungen im Land Berlin entsprechend den Forderungen des Deutschen Pflegerats vom April 2018 (sofort 50.000, d.h. rund 10% bundesweit, neue Stellen statt der im Koalitionsvertrag vereinbarten 8.000 und jetzt vom Bundesgesundheitsminister angekündigten  000) um weitere 10% spätestens ab 1.1.2019 zu erreichen.
  3. Da nach allen Experten über die nächsten mindestens fünf Jahre nicht ausreichend Fachpersonal zur Verfügung steht, müssen die neuen Stellen übergangsweise auch mit nichtqualifiziertem Personal besetzt werden können, das für einfache pflegerische Leistungen (Spaziergänge mit und ohne Rollstuhl im Freien, Vorlesen von Post, Zeitung, kurzen Erzählungen und Gedichten, Hilfe bei Handarbeiten, andere Beschäftigungsangebote) eingesetzt wird. Die angekündigte Erhöhung der Ausbildungsplätze ist sinnvoll, aber die Seniorinnen und Senioren, die derzeit in Pflegeheimen leben, können darauf nicht warten. Viele werden eine bessere Betreuung durch ausgebildete Pflegekräfte nicht mehr erleben. Deshalb bedarf es sofortiger Verbesserung. Hierbei sind prekäre Beschäftigungsverhältnisse auszuschließen. Allen übergangsweise eingesetzten und nicht ausgebildeten Pflegekräften ist eine Qualifizierung und Ausbildung während ihrer Tätigkeit zu ermöglichen.
  4. Für die Aufnahme einer übergangsweisen Tätigkeit und/oder begleitenden Ausbildung sind zusätzliche Anreize zu schaffen. So sollten junge Leute, die ein freiwilliges soziales Jahr in der Pflege ableisten, angemessen bei der Vergabe von Studienplätze berücksichtigt werden. Neben der Numerus-Clausus-Schulnote sollte bei der Vergabe von Studienplätzen in Numerus-Clausus-Fächern zusätzlich eine Pflege-Note Berücksichtigung finden. Ebenso kann Berlin eigene Anreize z.B. durch kostenlose Nutzung von U-Bahn, Bus und S-Bahn oder Hilfen bei der Wohnungssuche durch städtische Wohnungsbaugesellschaften für diesen Personenkreis schaffen.
  5. Der Senat von Berlin wird zur bundesweiten Finanzierung der 10%igen Erhöhung der Zahl der Pflegekräfte in vollstationären Pflegeeinrichtungen aufgefordert, eine Bundesratsinitiative zu ergreifen, um den Beitrag zur Pflegeversicherung ab 1.1.2019 um 0,50 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens von bisher 2,55 Prozent auf 3,05 Prozent bzw. von 2,80 Prozent auf 3,30 Prozent bei Kinderlosen zu erhöhen. Die Beitragserhöhung ist entgegen den Vorschlägen des Deutschen Pflegerats (übergangsweise steuerfinanziert) von Anfang an bei Arbeitnehmern hälftig durch die Arbeitgeber und durch die Arbeitnehmer und bei anderen durch diese aufzubringen.

 

Antrag 120/II/2018 Mehr Personal ins Krankenhaus durch feste Personal-Patienten-Schlüssel

13.10.2018

Der Parteitag fordert die SPD-Mitglieder im Senat, insbesondere die Gesundheitssenatorin, und die Mitglieder des Abgeordnetenhauses auf, für die Finanzierung von mehr Personal entsprechend dem dringend erforderlichen Bedarf in den Krankenhäusern einzutreten.

 

  1. Der rot-rot-grüne Senat finanziert in einem ersten Schritt die nach Gewerkschaftsangaben von 2013 fehlenden ca. 6900 Stellen, darunter 3000 Pflegestellen in den Berliner Krankenhäusern und fordert die dafür zusätzlich notwendigen Finanzmittel von der Bundesregierung ein.
  2. Der Senat entwickelt einen langfristigen Personalentwicklungsplan für die Berliner Krankenhäuser, ausgehend von den Krankenhäusern, für die er die direkte Verantwortung trägt und gestützt auf die Bedarfsberechnungen von ver.di und der Beschäftigten in den Krankenhäusern.
  3. Die Finanzierung der Stellen darf nicht auf Kosten der notwendigen Investitionen erfolgen. Das Land Berlin erhöht die Investitionen in den Krankenhäusern entsprechend den Anforderungen.
  4. Der SPD-Parteitag fordert die SPD-Bundestagsfraktion auf, das „Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) abzulehnen, da es Stations- und Krankenhausschließungen, Betten, Leistungs- und Personalabbau nicht stoppen wird.

 

Antrag 72/II/2018 Wohnungstausch auf eine gesetzliche Grundlage stellen! Für eine soziale Wohnungspolitik!

13.10.2018

Der Wohnungstausch zwischen Mietern befindet sich derzeit in einer Grauzone und muss auf eine solide, gesetzliche Grundlage gestellt werden. So kann den legitimen Interessen breiter Bevölkerungsschichten entsprochen werden. Der direkte Wohnungstausch ermöglicht auf Grundlage der bestehenden Mietverhältnisse einen Wohnungstausch auf freiwilliger Basis. Durch diesen Wohnungstausch, treten die jeweiligen Mieter in die bestehenden Mietverhältnisse ein und verhindern so eine wechselbedingte Mietsteigerung. Der Parteitag fordert die SPD Mitglieder des Abgeordnetenhauses, des Senats, die Mitglieder des Bundestages auf, folgende gesetzliche Initiative zu starten:

 

Rechte und Pflichten bei Wohnungsübergang

(1) Geht eine Wohnung durch Rechtsgeschäft auf einen anderen Nutzer oder Inhaber über, so tritt dieser in die Rechte und Pflichten aus dem zum Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Mietverhältnisses ein. Sind diese Rechte und Pflichten durch Rechtsnormen eines Bundesrechts oder durch ein Landesrecht geregelt, so werden sie Inhalt des Mietverhältnisses zwischen dem neuen Mieter*in und dem Wohnungseigentümer und dürfen nicht vor Ablauf eines Jahres nach dem Zeitpunkt des Übergangs zum Nachteil des Mieter*in geändert werden. Satz 2 gilt nicht, wenn die Rechte und Pflichten bei dem neuen Mieter*in durch Rechtsnormen eines anderen Bundesgesetzes oder durch ein anderes Landesgesetz geregelt werden. Vor Ablauf der Frist nach Satz 2 können die Rechte und Pflichten geändert werden, wenn das Bundesgesetz oder das Landesgesetz nicht mehr gilt.

 

(2) Der bisherige Mieter*in haftet neben dem neuen Mieter*in für Verpflichtungen nach Absatz 1, soweit sie vor dem Zeitpunkt des Übergangs entstanden sind und vor Ablauf von einem Jahr nach diesem Zeitpunkt fällig werden, als Gesamtschuldner. Werden solche Verpflichtungen nach dem Zeitpunkt des Übergangs fällig, so haftet der bisherige Mieter für sie jedoch nur in dem Umfang, der dem im Zeitpunkt des Übergangs abgelaufenen Teil ihres Bemessungszeitraums entspricht.

 

(3) Die Kündigung des Mietverhältnisses eines Mieters*in durch den bisherigen Eigentümer der Wohnung oder durch einen neuen Inhaber wegen des Übergangs des Mietverhältnisses ist unwirksam. Das Recht zur Kündigung des Mietverhältnisses aus anderen Gründen bleibt unberührt.

 

(4) Der bisherige Mieter*in oder der neue Mieter*in hat den von einem Übergang betroffenen Eigentümer vor dem Übergang in Textform zu unterrichten über:

  1. den Zeitpunkt oder den geplanten Zeitpunkt des Übergangs,
  2. den Grund für den Übergang.

 

(5) Der Wohnungseigentümer kann dem Übergang des Mietverhältnisses innerhalb eines Monats nach Zugang der Unterrichtung nach Absatz 5 schriftlich widersprechen. Der Widerspruch hat nur aufschiebende Wirkung bis der übernehmende Mieter*in die Leistungsfähigkeit den Mietzins zu entrichten, schriftlich dem Wohnungseigentümer nachgewiesen hat.

Antrag 188/II/2018 Abstandsmessgeräte bei Fahrradstaffel anschaffen

13.10.2018

Wir fordern die Mitglieder der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus dazu auf, sich für die Anschaffung von Messgeräten, die den Abstand von überholenden KfZ zu Fahrrädern messen, für die Fahrradstaffel der Berliner Polizei einzusetzen.